Medienr. Wert. Meinung, Tatsachenbehaupt

Kann mir jemand sagen ob ich bei den folgenden Aussagen richtig liege?

  • Herr X würde heute Y wählen
    (Eindeutig wertende Meinung)

  • X ist 20 Jahre im Dienst der Y tätig gewesen
    (Eindeutig Tatsachenbehauptung)

  • Eine Zeitung hatte ein Tier abgebildet, wie es auf das Emblem eines bekannten Verbandes uriniert
    (Eindeutig Tatsachenbehauptung)

Aber wie sieht es mit den folgenden Aussagen aus?

  • Eine Wassersuche mit einer Wünschelrute ist nicht möglich
  • Die Vergrößerung des Busens ist durch Hypnose möglich
    (Das sind doch auch beides Tatsachenbehauptungen oder?)

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

LG

P.S Vielleicht denke ich auch etwas zu kompliziert.

Hallo Angel,

abgesehen davon, dass mich dein Posting absolut zum schmunzel bewegt,

Aber wie sieht es mit den folgenden Aussagen aus?

würde ich

  • Eine Wassersuche mit einer Wünschelrute ist nicht möglich

ebenfalls als Tatsachenbehauptung einordnen.

Dass die Busenvergrößerung nur mittels Hypnose möglich sein soll „lach“

wahrscheinlich auch - eben als fehlerhafte Tatsache.

Gruß Steffi

Hi Angel,

Kann mir jemand sagen ob ich bei den folgenden Aussagen
richtig liege?

das sind ja nun keine juristischen Fragen, sondern eher Fragen zur deutschen Sprache, aber was soll’s. Deine Beispiele lassen generell außer acht, wer da spricht - erst wenn das bekannt ist, kann richtig einsortiert werden.

  • Herr X würde heute Y wählen
    (Eindeutig wertende Meinung)

Ein Berichterstatter berichtet von einer Äußerung, die Herr X getan hat. Dann wertet er nicht, und Meinung hat er schon gar keine. Oder war es ganz anders: Der Berichterstatter ist der Meinung, dass Herr X das Produkt Y wählen würde?

  • X ist 20 Jahre im Dienst der Y tätig gewesen
    (Eindeutig Tatsachenbehauptung)

Das Wort Behauptung hat ein Gschmäckle - wer etwas behauptet, muss es erst noch belegen. Feststellung träfe den Sachverhalt schon eher.

  • Eine Zeitung hatte ein Tier abgebildet, wie es auf das
    Emblem eines bekannten Verbandes uriniert
    (Eindeutig Tatsachenbehauptung)

wie im Beispiel zuvor.

  • Eine Wassersuche mit einer Wünschelrute ist nicht möglich

Das ist durch hinreichend gründliche Studien belegt.

  • Die Vergrößerung des Busens ist durch Hypnose möglich

Das ist mangels hinreichend gründlicher Studien noch nicht widerlegt worden, darf aber aufgrund der Erfahrung als falsch angesehen werden.

(Das sind doch auch beides Tatsachenbehauptungen oder?)

Das sind immer Behauptungen. Zu Feststellungen werden sie erst, wenn sie, wie im Fall der Wassersuche, als wahr angesehen werden.

Gruß Ralf

Hallo Ihr beiden,

vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Als Hintergrundinfo sollte ich vielleicht noch sagen, dass es sich hierbei um eine Studienarbeit zum Thema Medienrecht handelt.
Die o.g. Aussagen war so vorgegeben. Aus diesem Grund habe ich die Frage auch unter Recht gestellt, da dort die Kriterien und Definitionen ein wenig anders sind.

LG

das sind ja nun keine juristischen Fragen, sondern eher Fragen
zur deutschen Sprache, aber was soll’s. Deine Beispiele lassen
generell außer acht, wer da spricht - erst wenn das bekannt
ist, kann richtig einsortiert werden.

Hallo Ralf,
Sorry, dass ist so nicht richtig. Es handelt sich um das Thema Medienrecht und da zählt die Beweislage. Der Unterschied zwischen Tatsache und Meinung ist mir schon klar *g Gibt es hier keinen Juristen, der mir weiterhelfen kann?
LG