Medienrecht

Hallo,

Person X hat mit zwei verschiedenen, bekannten deutschen Banken in ein und derselben Geldangelegenheit haarsträubendes erlebt. Möchte das öffentlich machen.
Darf Person X seine Geschichte - quasi im Serienbrief - mehreren Medienträgern
gleichzeitig anbieten? Dürfen z.B. mehrere TV-Sender gleichzeitig oder zeitlich wenig versetzt die Story senden? Oder gilt hier das „Exklusivrecht“? Person X will sich nicht strafbar machen.

Gruß Wolke

Hallo Wolke,

erstmal wird den Sendern ja nur etwas mitgeteilt, bzw. angeboten. Zeigt ein Sender Interesse, dann wird es sich ergeben, ob er die Exklusivrechte an dieser Geschichte beansprucht.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

Deine Antwort hat mir schonmal geholfen,danke.
Zusatzfrage: Meine Geschichte gebe ich demnach nicht gleich preis,
sondern deute nur kurz umrissen an, oder?

Gruß
Wolke

Hallo Wolke,

das ist jetzt eigentlich das falsche Brett und ich kann dir dazu nur eine Einschätzung geben:
Kurz und knapp halte ich für richtig, aber mit Andeutungen wird man wohl kaum Interesse erregen.

Schau dir Zeitungsmeldungen an: Klare Aussage im Titel, kurze Einstimmung im Header, klare knappe Aussagen im Text.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

welches Brett hätte ich wählen sollen? Ich bin neu,kannst du mir
da einen Rat geben?

Gruß, Wolke