Medienrecht

Liebe/-r Experte/-in,eine Bekannte von uns führt eine Modelagentur. Da sie für einen Auftraggeber nicht "das passende " in ihrer Kartei hatte, fragte sie mich, ob ich meinen Sohn (2 jahre) zum casting bringen würde! Dies tat ich, und mein sohn wurde für einen Werbespot genommen. Als der spot „im Kasten“ war, trat meine Bekannte plötzlich hervor, stellte dem Auftraggeber eine Rechnung inklusive Agentur provision und setzt alles daran, dass die vereinbarte gage auf ihr konto überwiesen wird! DARF SIE DAS??? mein sohn steht aber nicht bei ihr unter vertrag u.ich habe auch nichts dergleichen unterzeichnet! habe ich das recht, die Gage auf mein konto überweisen zu lassen??? Und bin ich verpflichtet ihr eine provision in höhe von 25% zu zahlen??? bitte antworten sie mir schnellstmöglich, damit ich mich ggf. mit dem auftraggeber in verbindung setzen kann!!! ich wäre ihnen sehr dankbar!!
mfg

Hallo,

das läßt sich so kaum beurteilen, dafür fehlen Angaben.
Zudem ist eine konkrete Rechtsauskunft dieser Art Rechtsberatung, die ist in diesem Rahmen unzulässig.

Deswegen nur einige allgemeine Hinweise:

Fotos von Menschen dürfen in der Regel nur mit Zustimmung dieses bzw. seiner Erziehungsberechtigten gemacht werden.
Auch die Verwendung der Fotos bedarf der konkreten Zustimmung in das konkrete Vorhaben - oft erfolgen solche Zustimmungen so pauschal, daß sie unwirksam sind. Wenn unklar ist, wie weit die Zustimmung ging, trägt der Nutzer (also z.B. die Agentur) das Risiko.
Für Leistungen, für die eine Vergütung erwartet werden kann, kann auch eine angemessene Vergütung gefordert werden, allerdings nur vom eigenen Geschäftspartner, von Dritten nur, wenn diese widerrechtlich das jeweilige Bild verwenden, also ohne die entsprechende Zustimmung. Es ist grob fahrlässig von einer Agentur, Bilder an Dritte - z.B. Kunden - zu geben, ohne vorher die notwendige Zustimmung schriftlich sicherzustellen.
In solchen Fällen wird jede vernünftige Agentur bereit sein, sich über das Honorar recht schnell einig zu werden …

Besten Gruß,
Oliver M. (RA)

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hm,
da stellt sich doch für mich die frage, welchen deal deine bekannte mit dem auftraggeber hat.
da du keinen vertrag mit deiner bekannten hast, würde ich sie auffordern, dir den rechungsbetrag ohne agenturprovision zu zahlen. ohne deinen sohn hätte sie ja die rechnung gar nicht schreiben können. gib ihr noch einen rabatt „für die vermittlungsarbeit“ und hacke diese dame schnellstens ab.

erschwerend kommt leider dazu, das du die aufnahmen stillschweigend geduldet hast. das wird die gegenseite wahrscheinlich als argument sehen. und der zweite spruch wird vielleicht sinngemäß dieser sein: hab dich mal nicht so, schließlich gehst du ja mit geld nach hause.

du solltest diese frage eher mal in der rubrik vertragsrecht stellen, da es sich hier nicht unbedingt um ein medienrechtthema im eigentlichen sinne handelt.

mfg
jan schaarschmidt