Liebe/-r Experte/-in,
wenn ich ein Buch oder eine Webseite veröffentlichen möchte über Popstars und Schlagersänger und beschränke mich auf Angaben wie Geburtsdatum und -ort, Art der Musik, kurze Beschreibung der aktuellen CDs („mehrere gefühlvolle Balladen, darunter XXX und YYY“) - kann ein solcher Star mir Probleme bereiten, wenn er sich nicht beschrieben sehen will (klar, dass keine falschen und nachteiligen Tatsachenbehauptungen enthalten sein dürfen), so dass ich eine Abmahmung bekommen kann? Oder ist das bei einer Person des öffentlichen Interessen ausgeschlossen?
Danke schon mal!
Günther