Medienrecht

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ich ein Buch oder eine Webseite veröffentlichen möchte über Popstars und Schlagersänger und beschränke mich auf Angaben wie Geburtsdatum und -ort, Art der Musik, kurze Beschreibung der aktuellen CDs („mehrere gefühlvolle Balladen, darunter XXX und YYY“) - kann ein solcher Star mir Probleme bereiten, wenn er sich nicht beschrieben sehen will (klar, dass keine falschen und nachteiligen Tatsachenbehauptungen enthalten sein dürfen), so dass ich eine Abmahmung bekommen kann? Oder ist das bei einer Person des öffentlichen Interessen ausgeschlossen?
Danke schon mal!
Günther

hallo günter,

ich sehe da keine probleme.
achte aber bitte bei eventuellen fotos auf die urheberschaft.

mfg

jan

Hallo Günther,

die reine Beschreibung eines Stars ist völlig Legal und
der „Star“ kann auch dort nichts gegen machen. Die
Angaben müssen nur der Wahrheit entsprechen.

Zu den Angaben eines Neuen Albums ist nichts
einzuwenden. Dies ist möglich, solange du keine Titel
zum Downloaden oder Anhören Anbietest. Für dieses würde
eine Gebühr der GEMA und GVL Anfallen.

Für weitere fragen , wenden Sie sich bitte an unser
Service Team [email protected]

Ihr SRV Team
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