in unserer Redaktion kam die Frage auf, wann man dazu verpflichtet ist, eine Gegendarstellung abzudrucken. Und wo eine Gegendarstellung beginnt und „nur eine andere Meinung haben“ aufhört.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
wenn es so einfach wäre, hierzu eine pauschale Antwort zu geben, dann würden nicht Medienjuristen ganz gut davon leben können, dass beinahe in jedem Einzelfall - oft über mehrere Instanzen - hierum gestritten wird. Mit Fachbüchern und Urteilen hierzu kann man ganze Bibliotheken ausstatten. Daher kann man pauschal leider nur sagen: Wenn ein solcher Fall ansteht sollte man die Adresse eines guten Medienrechtlers im Kopf haben und dem die Sache übergeben. Und mit den Lehrbuch Merksätzen fängt ein Nichtjurist ohnehin nichts an bzw. kann sie nicht richtig interpretieren, weil sie zuviel Hintergrundwissen erfordern (was die nächste Bibliothek füllt).
Gruß vom Wiz
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in unserer Redaktion kam die Frage auf, wann man dazu
verpflichtet ist, eine Gegendarstellung abzudrucken. Und wo
eine Gegendarstellung beginnt und „nur eine andere Meinung
haben“ aufhört.
Schau mal in das Landespressegesetz von Niedersachsen. Dort findet sich der für dich massgebliche Gesetzestext.
Generell ist wohl usus (wenn Punkt 2 Punkt 1 widerspricht, gilt Punkt 1):
2. Falls X meint, das ihr falsche Tatsachenbehauptungen veröffentlicht habt, kann X eine Gegendarstellung (i.d.R. gleicher Platz wie Ursprungsartikel) verlangen. Notfalls kann er dies gerichtlich durchsetzen.
3. Da aber ‚Meinung‘ und ‚Tatsachenbehauptungen‘ sowohl im Artikel und in der Gegendarstellung auslegbare Begiffe sind, gibt es einen ‚kleinen Dienstweg‘: Der angegriffene X bekommt einen Leserbrief in voller Länge sofort und verzichtet dafür auf den langwierigen Rechtsweg, wo er ev. die Gegendarstellung durchbekommt, diese dann aber abgedruckt wird, wenn es kein Schwein mehr interessiert bzw. sich die Meinung schon festgesetzt hat. Diese Vorgehensweise ist im Spiegel und FAZ öfters zu beobachten.
Vielen Dank für Eure Antworten. Das war genau das Problem,
wann ist es eben nur „Meinung“ und wann ist es „Tatsachenrcihtigstellung“.
Ich denke, wir haben eine gute Lösung gefunden.