Medienrecht Persönlichkeitsrecht

Hallo Experten,
es wurde eine Doku von „Spiegel TV“ gedreht und ausgestrahlt. Dazu waren das Fernsehteam auch bei mir und hat auch ein Interview gedreht.
Daraus wurde meine Geschichte erzählt mit vielen Akten und Fotos. Geld habe ich nicht bekommen, aber ein paar mündliche Zusagen, welche aber nicht eingehalten wurden,auch wurden Akten verwendend von der BstU, welche ich selbst noch nie gesehen hatte und auch wörtlich in der Doku verlesen. Ich hatte zwar die Einwilligung von Recherchen gegeben, aber diese unbekannten Akten dürfen laut Stasi Unterlagengesetz nicht verwendet werden.
Jetzt habe ich per Mail die nochmalige Ausstrahlung des Filmes mit meiner Person untersagt und auch mit der Rechtabteilung telefoniert. Aber es tut sich nicht. Der Trailer zum Film steht immer noch bei „Spiegel-Oneline“ drin.
Unterschrieben habe ich nichts, nur die Zusage für die Recherchen. Hab ich eine Chance ??
Im „Spiegel“ war auch eine fünfseitige Reportage, da war aber alles ok.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Danke.

Hallo,
ich kann dir nur raten, dich direkt an einen
Anwalt zu wenden und den normalen Rechtsweg zu gehen. Dies solltest du möglichst bald machen, da sich der Rechtsstreit gerade mit Medien oft als schwierig und langwierig darstellt, insbesondere, wenn wie hier anscheinend die Rechtsbedingungen nicht genau vertraglich geregelt wurden. Um genaueres zu sagen müsste man sowieso einen Blick in den Vertrag werfen. Es zeigt sich oft sehr als schwierig einmal eingeschränkte Persönlichkeitsrechte wieder ein zu fordern. Du wärst nicht der erste, der einen solchen Rechtsstreit gegen eine Medium verliert.

Hallo,

ich kann nur empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen! Das scheint mir zu speziell als das man es hier lösen kann.

Ich bin Laie. Zwar einigermaßen versiert, aber trotzdem Laie.

Viel Erfolg!

SD

Hallo,

eMail ist ganz schlecht; um ein Einschreiben mit Rückschein wirst du nicht umhin kommen. Die Formulierung muss eindeutig sein, da brauchst du fachliche Hilfe.

Es scheint dir aber sehr wichtig zu sein.

Ich würde daher sogar eher einen spezialisierten Anwalt aufsuchen (wichtig: _alle_ schriftlichen Abmachungen und Briefe mitnehmen, eMails ausdrucken…), er soll den Sachverhalt prüfen und, falls Erfolgsaussichten bestehen, der Ausstrahlung widersprechen.

Alles andere sind halbe Sachen mit mäßigen Erfolgsaussichten.

Und für die Zukunft hast du wahrscheinlich schon selbst gelernt: Großen Abstand von allem halten, wo „Medien“ dran steht.

Liebe Grüße,

Alexander

hallo,

ich denke mal eher nicht.
„spiegel tv“ ist keine kleine klitsche und werden sich rechtlich für ihre aufnahmen mit sicherheit irgendwie abgesichert haben. mich ist es ziemlich unwahrscheinlich das sie keine drehgenehmigung und dein einverständnis hatten.
ansonsten hätten sie mit sicherheit kein drehteam zu dir geschickt und das interview aufgezeichnet.

du könntest einen spezialisierten anwalt befragen. der könnte für dich eine unterlassungsklage einreichen.

mfg

jan schaarschmidt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

ich denke mal eher nicht.
„spiegel tv“ ist keine kleine klitsche und werden sich
rechtlich für ihre aufnahmen mit sicherheit irgendwie
abgesichert haben. mich ist es ziemlich unwahrscheinlich das
sie keine drehgenehmigung und dein einverständnis hatten.
ansonsten hätten sie mit sicherheit kein drehteam zu dir
geschickt und das interview aufgezeichnet.

du könntest einen spezialisierten anwalt befragen. der könnte
für dich eine unterlassungsklage einreichen.

mfg

jan schaarschmidt

Hallo Experten,
es wurde eine Doku von „Spiegel TV“ gedreht und ausgestrahlt.
Dazu waren das Fernsehteam auch bei mir und hat auch ein
Interview gedreht.
Daraus wurde meine Geschichte erzählt mit vielen Akten und
Fotos. Geld habe ich nicht bekommen, aber ein paar mündliche
Zusagen, welche aber nicht eingehalten wurden,auch wurden
Akten verwendend von der BstU, welche ich selbst noch nie
gesehen hatte und auch wörtlich in der Doku verlesen. Ich
hatte zwar die Einwilligung von Recherchen gegeben, aber diese
unbekannten Akten dürfen laut Stasi Unterlagengesetz nicht
verwendet werden.
Jetzt habe ich per Mail die nochmalige Ausstrahlung des Filmes
mit meiner Person untersagt und auch mit der Rechtabteilung
telefoniert. Aber es tut sich nicht. Der Trailer zum Film
steht immer noch bei „Spiegel-Oneline“ drin.
Unterschrieben habe ich nichts, nur die Zusage für die
Recherchen. Hab ich eine Chance ??
Im „Spiegel“ war auch eine fünfseitige Reportage, da war aber
alles ok.
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Danke.

Hallo karli,

Danke für Deine Antwort. Für die Drehgenehmigung habe ich nichts unterschrieben.Ich nehme mal an, daß die Rechte an meiner Geschichte sonst Geld gekostet hätte. Die einzige Unterschrift, welche ich gab, war für die Recherche bei der Stasiunterlagen-Behörde und dort hat man Dokomente verwendet, welche ich selbst noch nie sah. Das widerspricht schon allein dem Stasiunterlagengesetz. Außerdem wurden die Dokumente an Dritten versandt, dies hätte man auch nicht gedurft.
Ist wirklich schon sehr eigenartig für mein Befinden unprofessionell.Denn für die Reportage für den "Spiegel"war alles korrekt.