Medienrecht - Referenzen

Hallo Experten!

Angenommen ein Angestellter X war für einen großen medientechnischen Dienstleister tätig und hat in dessen Aufrtrag für namhafte Firmen gearbeitet. In dieser Zeit sind auch Projekte von X entstanden, die komplett von ihm realisiert wurden.
Nun macht sich X selbstständig und möchte auf seiner Internetpräsenz Referenzen angeben. Direkt hat er ja nur für den Dienstleister gearbeitet. Indirekt für all die namhaften Firmen, die den Dienstleister in Anspruch genommen haben.

Darf der mittlerweile selbstständige X diese namhaften Firmen als Referenz angeben oder nicht?

Vielen Dank, Gruß,
Mud

Der Hinweis auf früher durchgeführte Projekte steht nur dem damaligen Arbeitgeber zu, den dieser war Auftragnehmer für die verschiedenen Unternehmen. Ihm oblag die Verantwortung. Der Arbeitnehmer ist in nicht selbständiger Funktion tätig geworden und hatte keinen eigenen Auftrag von den Firmen. Der Arbeitnehmer kann sich also nur darauf berufen, seinerzeit für den bestimmten Arbeitgeber tätig gewesen zu sein.

Im Übrigen müssten wohl die Firmen vorab eine Zustimmung erteilen, wenn sie in einer öffentlichen Referenzliste erscheinen sollen.