Sers
Ist es wahr, dass personen, die keiner Ärztekammer angehören oder sich anderweitig beruflich mit Medizin beschäftigen sich nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren dürfen? Falls ja, wie lauten die entsprechenden Paragraphen, die das regeln?
P.S.: hintergrund findet sich im Bord „Medizin allgemein“
Hi Rainer *grins*
gut, dass du die Frage hier stellst. Vielleicht kann uns einer der Juristen hier detaillierter Auskunft erteilen.
Für den Anfang zitiere ich mal ein Satz aus pfizer.de (Pharmakonzern):
"Login für med. Fachkreise
Sie wünschen Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel oder medizinische Inhalte, die nur den medizinischen Fachkreisen vorbehalten sind. Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfen wir Ihnen diese nur zugänglich machen, wenn Sie den medizinischen Fachkreisen (Ärzte, Zahnärzte und Apotheker) angehören. "
Viele Grüße,
J~
Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Moment mal, dieses Gesetz (http://www.physio.de/zulassung/heilmittelwerbegesetz…) betrifft ausschließlich Werbung mit Arzneimitteln und das is ja was andres! Sowas gehört natürlich eingeschränkt, aber doch nicht die Informationsbeschaffung über Medikamente.
Hi,
hmm, faktisch ist es aber so, dass mir viele Informationen z.B. durch ein doccheck-zugang verwehrt werden. Damit meine ich keine Werbung, sondern z.B. die RoteListe oder auch „Fachinformationen“ der Hersteller. Die Veröffentlichung eines „Beipackszettels“ würde juristisch wohl kaum als Werbung angesehen werden. Oder doch? Jedenfalls bekomme ich ich Deutschland keine genauere Informationen über Medikamente (außer bescheuerter Werbung)
.
In anderen Ländern ist das durchaus lockerer geregelt wie man z.B. auch an der Seite des selben Herstellers in der Schweiz erkennen kann:
http://www.pfizer.ch -> Fachinfo.
Wenn man Infos braucht muss man sich die oft „im Ausland“ beschaffen.
lg,
J~