Hi,
§33 beschreibt die Absetzbarkeit von Medikamenten unter außergewöhnlichen Belastungen, oder? Muss dann auf jedem Quittungsbeleg der Name stehen? In einem Steuerforum las ich, dass Apotheken teils nach den Namen gleich fragen würden und dass diese auf den Rechnungen vermerkt sein müssten. Stimmt das?
Ciao,
Romana