Medikamente absetzen

Hi,

§33 beschreibt die Absetzbarkeit von Medikamenten unter außergewöhnlichen Belastungen, oder? Muss dann auf jedem Quittungsbeleg der Name stehen? In einem Steuerforum las ich, dass Apotheken teils nach den Namen gleich fragen würden und dass diese auf den Rechnungen vermerkt sein müssten. Stimmt das?

Ciao,
Romana

Hallo!

Medikamente sind nur absetzbar wenn sie ärztlich verordnet sind. Den Nachweis der ärztlichen Verordnung muss man zuasmmen mit der Quittung erbringen, auf der Verordnung (Rezept) steht der Name drauf. Die beiden Sachen zusammen genügen.

Gruß

Jörg