Medikamente am Steuer

Hallo,

Alkohol am Steuer wird - meines Erachtens zurecht - stark reglementiert.

Warum bleibt man auf halbem Weg stehen, wenn doch auch viele Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen?

Siehe:
http://www.medizin.de/gesundheit/deutsch/1073.htm

Gruß
karin

Hallo Karin,

Alkohol am Steuer wird - meines Erachtens zurecht - stark
reglementiert.

Warum bleibt man auf halbem Weg stehen, wenn doch auch viele
Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen?

tut man das? Es ist verboten ein Fahrzeug zu führen, wenn man nicht fahrtüchtig ist. Das bezieht sich nicht nur auf Alkohol. Nur ist die Wirkung beim Alkohol gut erforscht und es scheint da einfacher zu sein, Grenzwerte festzulegen und die zu prüfen.

Siehe:
http://www.medizin.de/gesundheit/deutsch/1073.htm

Da steht etwas über die Gefahren, nicht daß man zugedröhnt fahren darf. Ich sehe keinen Widerspruch.

Gruß, Rainer

Hallo, Rainer

Da steht etwas über die Gefahren, nicht daß man zugedröhnt
fahren darf. Ich sehe keinen Widerspruch.

Medikamentengebrauch, hat in der Regel, nichts mit „Zudröhnen“ zu tun.

Trotzdem sollte man die Gefahr, die von Medikamenten ausgeht, die das Fahrvermögen einschränken, nicht verharmlosen.

Man könnte natürlich auch darauf dringen, die Beipackzettel für dementsprechende Medikamente, zu entschärfen.

Gruß
karin

Hallo Karin,

Da steht etwas über die Gefahren, nicht daß man zugedröhnt
fahren darf. Ich sehe keinen Widerspruch.

Medikamentengebrauch, hat in der Regel, nichts mit „Zudröhnen“
zu tun.

Nein, natürlich nicht. Bei Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen steht das aber erstens deutlich genug auf der packung und ich wurde auch schon vom Arzt darauf hingewiesen, las ich einmal so ein Medikament bekommen habe.

Bei ‚zudröhnen‘ habe ich an Medikamentenmißbrauch und Kanabis gedacht.

Trotzdem sollte man die Gefahr, die von Medikamenten ausgeht,
die das Fahrvermögen einschränken, nicht verharmlosen.

Natürlich nicht und wenn ich nicht ganz falsch informiert bin tut das ja auch Niemand.

Man könnte natürlich auch darauf dringen, die Beipackzettel
für dementsprechende Medikamente, zu entschärfen.

*gg* Wieso? Die Hinweise, daß die Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen sind doch in Ordnung. Wenn der Arzt das beim Verschreiben auch noch betont, ist doch alles in Ordnung. Wer dann trotzdem fährt und ‚erwischt‘ wird ist den Führerschein los, als hätte er getrunken.

Das wird doch gar nicht verharmlost. ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst. Willst Du Medikamente verboten sehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen? Fahren ist ja nach der Einnahme bereit verboten.

Gruß, Rainer

Hallo, Rainer

(…) Wer dann trotzdem fährt und ‚erwischt‘ wird ist den
Führerschein los, als hätte er getrunken. (…)

Das wird doch gar nicht verharmlost. ich verstehe nicht,
worauf Du hinaus willst. Willst Du Medikamente verboten sehen,
die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen? Fahren ist ja nach
der Einnahme bereit verboten.

Im Prinzip ist das Fahren mit kritischen Medikamenten verboten.

Praxis:
Eine Frau, die in der ambulanten Pflege tätig ist (also jeden Tag mit einem motorisierten Fahrzeug unterwegs sein muss), hat extreme Rückenschmerzen.
Ihr Arzt verschreibt ihr eine Medikament, das die Muskulatur entspannen soll.
Die Frau schaut sich den Beipackzettel des Medikamentes an - dort steht, dass die sichere Teilnahme am Strassenverkehr, mit Einnahme dieses Mittels nicht gewährleistet ist.

Die Frau weist ihre Vorgesetzte auf diesen Umstand hin.

Der Umstand der Einnahme dieses evtl. gefährlichen Mittels, wird verharmlost.

Welcher AN, wird heutzutage noch auf den Text in einem Beipackzettel hinweisen?

Gruß
karin

Hallo Karin,

Im Prinzip ist das Fahren mit kritischen Medikamenten
verboten.

Praxis:
Eine Frau, die in der ambulanten Pflege tätig ist (also jeden
Tag mit einem motorisierten Fahrzeug unterwegs sein muss), hat
extreme Rückenschmerzen.
Ihr Arzt verschreibt ihr eine Medikament, das die Muskulatur
entspannen soll.
Die Frau schaut sich den Beipackzettel des Medikamentes an -
dort steht, dass die sichere Teilnahme am Strassenverkehr, mit
Einnahme dieses Mittels nicht gewährleistet ist.

Die Frau weist ihre Vorgesetzte auf diesen Umstand hin.

Der Umstand der Einnahme dieses evtl. gefährlichen Mittels,
wird verharmlost.

Der Chef … na toll! Ein Einzelfall, ein dämlicher Chef … och nö. Das ist nicht Dein Ernst. Der zählt doch nicht. Was die Polizei dazu sagt zählt. Meinetwegen noch die Versicherung nach einem Unfall. :smile:

Welcher AN, wird heutzutage noch auf den Text in einem
Beipackzettel hinweisen?

Vom Arzt? Doch wohl Jeder.

Gruß, Rainer

Hallo Karin,

Warum bleibt man auf halbem Weg stehen, wenn doch auch viele
Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen?

Du sprichst hier ein kritisches Thema an. Das Problem bei Medikamenten ist, dass ihre Wirkung auf die Fähigkeit am Straßenverkehr teilzunehmen unzureichend erforscht ist. Die Wirkung hängt von der persönlichen Disposition und natürlich auch von der Dosis ab.
Dazu kommt, dass die Medikamentenhersteller proforma eine Warnung reinschreiben, um auf der sicheren Seite zu sein. Ob das Fahrvermögen im konkreten Fall überhaupt eingeschränkt, bleibt offen (bei Alkohol ist die Wirkung auch geringer Mengen allgemein bekannt).

Hier geht es aber weiter. Auch Erkrankungen selber können die Fahrfähigkeit einschränken. Das kann ein bandagiertes Gliedmaß, Rückenschmerzen oder entzündende Augen sein. Da gibt es eine breite Bandweite.

Hier geht es aber weiter. Auch die körperliche Konstitution kann die Fahrtüchtigkeit einschränken, sei es Gebrechlichkeit, körperlicher Schwäche oder eine allgemeine Tranigkeit.

Hier geht es aber weiter. Auch die psychische Konstitution kann die Fahrtüchtigkeit einschränken, z.B. der 18jährige, der sich hormongesteuert für Schumi hält oder die überängstliche Dame, die in kritische Situationen zu unkontrollierte Reaktionen neigt.

Die Straßenverkehrordung ist in der Hinsicht weise. Sie verlangt vom Fahrer eines KFZs prinzipiell fahrtüchtig zu sein. Wenn man dies sehr genau nehmen würde, müsste die Hälfte der Bevölkerung ihre Pappe abgeben.

Gruß
Carlos

Hallo,

Praxis:
Eine Frau, die in der ambulanten Pflege tätig ist (also jeden
Tag mit einem motorisierten Fahrzeug unterwegs sein muss), hat
extreme Rückenschmerzen.
Ihr Arzt verschreibt ihr eine Medikament, das die Muskulatur
entspannen soll.
Die Frau schaut sich den Beipackzettel des Medikamentes an -
dort steht, dass die sichere Teilnahme am Strassenverkehr, mit
Einnahme dieses Mittels nicht gewährleistet ist.

das ist einzig und allein das Problem dieser Frau, und damit ist diese Geschichte auch schon am Ende. Sie kann sich selbstverständlich „eingeschränkt arbeitsunfähig“ schreiben lassen - aber auch das ist ihre Sache.

Irgendwie werde ich das subtile Gefühl nicht los, dass hier Verantwortung verschoben werden soll…

Gruß,

Malte.

Hallo,

Wirkung hängt von der persönlichen Disposition und natürlich
auch von der Dosis ab.

Ist das bei Alkohol anders?
Ich kenne Menschen, die haben nach 20 Glas Bier keinerlei Ausfallerscheinungen während andere schon nach 5-10 Bier die Zunge nicht mehr rund kriegen.

Gruß
Sticky

Hallo Karin
Im Grunde lässt sich die Diskussion endlos variieren.
Man könnte sich vorstellen, dass es darauf hinaslöuft, den Führerschein nochmal grundsätzlich einer anderen Prüfung zu unterstellen. So ähnlich, wie man von Zeit zu Zeit eine Schulreform, z.B. die Oberstufen-Reform damals, durchführt oder das Abitur jetzt schon mit 12 Jahren hinlegen kann, so könnte man die Führerschein-Prüfung gleichsam um einen psychologischen (Reife-)Test erweitern. Damit hätte man schon mal vielleicht 50% der Drängler, Erpresser und Raser auf Autobahnen eliminiert. Die verursachen meiner Ansicht nach nämlich mehr schere Unfälle als die Leute, die zwischendurch mal ein Bier oder ein Antiallergicum eingenommen haben.
Es geht nämlich nicht nur um technisch/handwerklich gutes Autofahren oder zügiges Einparken-Können, sondern die ganze Misere hängt doch an der Psychopathologie gewisser Verkehrsteilnehmer.
Gruß,
Branden

Die Konsequenzen
Hallo Malte,

das ist einzig und allein das Problem dieser Frau, und damit
ist diese Geschichte auch schon am Ende. …
Irgendwie werde ich das subtile Gefühl nicht los, dass hier
Verantwortung verschoben werden soll…

Das gilt bisher. Karin fragte aber nach einem gesetzlichen Verbot, welches das Fahren unter spezifischen Medikamenten verbietet.
Bei den meisten erwähnten Medikamenten bezöge sich dieses Verbot nur auf einen beschränkten Zeitraum, auf eine Eingewöhnungsphase.

Es gibt aber auch Medikamente darunter, die der Patient dauerhaft nehmen muss. Im Gegensatz zum Alkohol hat er keine Wahl.
Weiterhin ist die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt von immenser Wichtigkeit. Wenn man nun in die StVO reinschreibt, dass man mit dort aufgelisteten Medikamenten nicht fahren darf, erzeugt man man Sozialfälle. Da es aber nur relativ wenige Fälle betrifft, wird es wahrscheinlich keine Untersuchungen geben, um erlaubte Dosierungen herauszufinden. Es wird wahrscheinlich auch keine persönlichen Untersuchungen geben, inwieweit die Fahrtüchtigkeit eines Patienten beeinflusst wird.
Also werden die Patienten tunlichst den Mund halten. Und wenn sie nicht verpfiffen werden, wird es üblicherweise nicht rauskommen, es sei denn man macht Blutuntersucheungen auf 50 Medikamente.

Dementsprechend habe ich sehr starke Zweifel zu der Behauptung im Link, dass 25% der Unfälle Folge von Arzneimitteleinnahmen sind. Wie kann man so etwas überhaupt seriös ermitteln? Ich frage jeden Unfallbeteiligten, ob er Medikamente genommen hat und wenn er ja sagt, ist alles klar?

Gruß
Carlos

Warum bleibt man auf halbem Weg stehen, wenn doch auch viele
Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen?

Aber das ist doch ohnehin schon berücksichtigt! Mit manchen Medikamenten im System darf man nicht fahren, z.B. bestimmte Schmerzmittel oder Beruhigungsmittel. Wenn du einen Unfall baust und dir das im Blut nachgewiesen wird, bist du schuld. Wo ist das Problem jetzt?

Gruß
d.

Hallo, Carlos

(…)
meine Zustimmung!

Dementsprechend habe ich sehr starke Zweifel zu der Behauptung
im Link, dass 25% der Unfälle Folge von Arzneimitteleinnahmen
sind. Wie kann man so etwas überhaupt seriös ermitteln? Ich
frage jeden Unfallbeteiligten, ob er Medikamente genommen hat
und wenn er ja sagt, ist alles klar?

Die Behauptung beruht sicherlich auf Vermutungen.
Für viele Medikamente gibt es höchstwahrscheinlich keine Schnelltests.

Ein interessanter Link zum Thema: Medikamente im Straßenverkehr
http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,2…

Gruß
karin

Hallo, datafox

Warum bleibt man auf halbem Weg stehen, wenn doch auch viele
Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen?

Aber das ist doch ohnehin schon berücksichtigt! Mit manchen
Medikamenten im System darf man nicht fahren, z.B. bestimmte
Schmerzmittel oder Beruhigungsmittel.

Wo finde ich analog zum Alkohol, gesetzliche Grenzwerte und Informationen für diese Medikamente?

Gruß
karin

P.S. Wie sind die gesetzlichen Regeln in Israel und Österreich?

Hallo, Sticky

Wirkung hängt von der persönlichen Disposition und natürlich
auch von der Dosis ab.

Ist das bei Alkohol anders?
Ich kenne Menschen, die haben nach 20 Glas Bier keinerlei
Ausfallerscheinungen während andere schon nach 5-10 Bier die
Zunge nicht mehr rund kriegen.

Deine Aussage suggeriert, dass kontrollierte Trinker (siehe Methadon-/Heroinsubstitution), keine Gefahr für den Strassenverkehr darstellen würden.

Soweit ich weiss, wird die Gewöhnung an Alkohol, aktuell jedoch strafverschärfend gewertet.

Gruß
karin

Hallo, Branden

wie handhabst Du die Medikamenteneinstellung bei Deinen Patienten?
Werden die Patienten grundsätzlich krankgeschrieben/ vom Beruf freigestellt und wie lange, bei welcher Medikation etc. ?

Gruß
karin

Hallo Karin

wie handhabst Du die Medikamenteneinstellung bei Deinen
Patienten?

Seit ich mich vom Allgemeinarzt auf Facharzt für Psych. umgestellt habe (Anfang 90er Jahre), veschreibe ich kaum noch Medikamente. Die meisten Patienten sind bei mir ohne Medikation in Psychotherapie.

Werden die Patienten grundsätzlich krankgeschrieben/ vom Beruf
freigestellt und wie lange, bei welcher Medikation etc. ?

Nein, Krankschreibungen sind grundsätzlich zunächst einmal unabhängig von einer Medikation.
Gruß,
Branden

Hallo Karin,

Ein interessanter Link zum Thema: Medikamente im
Straßenverkehr
http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,2…

Interessanterweise wird in diesem Link darauf hingewiesen, dass man das Thema mit seinem Arzt besprechen soll. Das Problem ist nun, dass der Arzt natürlich keine Erfahrungswerte hat, inwiefern sich ein Medikament auf das Fahrvermögen auswirkt. Ein normaler Arzt wird auch keine
Er kann sich nur auf die Herstellerangaben verlassen. Aus Haftungsgründe werden die Hersteller bei den üblichen generellen Warnungen bleiben.
Wenn es keinen gesetzlichen Grund oder keine wirtschaftlichen Gründe gibt, z.B. als Verkaufsargument, werden die Hersteller keine Studien durchführen.

Und nun stell dir mal vor der Gesetzgeber wird konkret und verbietet das Fahren unter Medikamenteneinfluß. Ein generelles Verbot wäre absurd, also muss der Gesetzgeber die Medikamente und dazugehörigen Grenzwerte benennen. Es handelt sich ja um erlaubte Substanzen.
Und woher erfährt der Gesetzgeber, welche Medikamente es betrifft? Von Expertenkomissionen und eben der Industrie. Vielleicht,…vielleicht gibt es irgendwann mal eine Initiative auf der Politikseite.

Gruß
Carlos

Wirkung hängt von der persönlichen Disposition und natürlich
auch von der Dosis ab.

Ist das bei Alkohol anders?
Ich kenne Menschen, die haben nach 20 Glas Bier keinerlei
Ausfallerscheinungen während andere schon nach 5-10 Bier die
Zunge nicht mehr rund kriegen.

Hallo Karin,

Deine Aussage suggeriert, dass kontrollierte Trinker (siehe
Methadon-/Heroinsubstitution), keine Gefahr für den
Strassenverkehr darstellen würden.

Das wollte ich nicht behaupten. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß die Wirkung nicht nur bei Medikamenten von der persönlichen Disposition abhängig ist, sondern auch bei Alkohol.

Gruß
Sticky

Hi

Wo finde ich analog zum Alkohol, gesetzliche Grenzwerte und
Informationen für diese Medikamente?

Informationen stehen im Beipackzettel oder „Arzt oder Apotheker“.

Grenzwerte sind absurd, denn man dosiert ein Medikament nicht nach dem Straßenverkehr sondern nach der Gesundheit. Anders als beim Alkohol nimmt man Medikamente nicht zu sich, weil sie gut schmecken und hört dann auf, damit man noch fahren kann. Soll heißen: Entweder eine verschriebene Dosis macht einen fahruntüchtig oder nicht. Tut sie das, darf man laut Gesetz nicht fahren. Baust du einen Unfall, bist du auf jeden Fall (teil)schuld. Ein verantwortungsvoller Arzt weist einen drauf an („lassen Sie sich zur Zahn-OP bitte chauffieren“).

P.S. Wie sind die gesetzlichen Regeln in Israel und
Österreich?

Ebenso wie in Deutschland vermute ich mal. Alles andere wäre lachhaft.

Gruß
d.