Medikamente beinträchtigen die Reaktion?!?

Hallo,

mal angenommen, ein Mitarbeiter in einem kleinen Maschinenbau-Unternehmen nimmt jeden Abend ein Medikament ein gegen sein „Restless-Legs-Syndrom“. Dieses Medikament hat er schon seit sieben Jahren. Vor einiger Zeit hatte er einen Arbeitsunfall (hat sich in die Hand gesägt, einige Wochen arbeitsunfähig). Seine Gattin, die seinerzeit die AU eingericht hat, verplappert sich beim Arbeitgeber und erzählt was von den Medis. Jetzt ist der Chef hellhörig und nervös - was, wenn wieder was passiert? Er will wissen, was das für ein Medikament ist und der Arbeitnehmer bringt die Packung mit. Gesetzt den Fall, dieses Medikament beeinträchtigt wirklich die Reaktion an Maschinen und im Straßenverkehr - was kann dem Mitarbeiter dann passieren? Und was kann der Mitarbeiter tun?

Schon mal Danke für Eure Antworten und einen guten Start in die Woche!

Michaela

Hallo,

um so was für beide Seiten befriedigend klären zu können, gibt es Betriebsärzte gem § 2 ASiG.
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__2.html
Hat der AG Zweifel an der Leistungsfähigkeit des AN, muß er eine betriebsärztliche Untersuchung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 veranlassen.
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__3.html
Im Übrigen geht den AG weder der Name des Prärarats noch die Krankheit, für die es genommen wird, etwas an.

&Tschüß
Wolfgang