Hallo,
können eigentlich Reste von ärtzlich verordneten, starken Schmerzmitteln (Wartezeit nach Beipackzettel sei eingehalten, aber im Blut sind sie ja noch länger nachweisbar) auch zu einem Führerscheinentzug (oder Fahrverbot) führen oder beziehen sich die entsprechenden Regeln nur auf illegale Drogen?
Cu Rene
Hallo,
im allgemeinen bezieht sich die Regel nur auf illegale BTM.
Zu beachten ist jedoch, dass der Arzt schon aus versicherungstechnischen Gründen die Fahrtüchtigkeit des mit BTM behandelten Patienten auf jeden Fall bestätigen sollte.
Zu empfehlen ist jedoch, dass der Patient einen Opioidausweis oder eine andere Bescheinigung des Arztes mitführt.
Unabhängig ob man zu Fuß oder mit dem Auto unterwegs ist, sollte man den rechtmäßigen Besitz mitgeführter BTM belegen können.
Bei einem Urintest kann man zunächst ebenfalls Schwierigkeiten bekommen, wenn man keinen Beleg über die BTM hat.
(Besonders heikel bei Kontrollen am Wochenende)