Medikamentenbefreiung - Studentin

Guten Abend,

meine Medikamentenbefreiung läuft zum 31.12.03 aus. Ich habe ein bißchen im Internet recherchiert und gelesen, daß es sowas ab Januar 2004 nicht mehr gibt. Ich habe noch was von einer maximalen Belastungsgrenze von 2% der Eigenbeteiligung gelesen.

Wie sieht das denn bei Studenten aus? Ich z.B. beziehe Voll-Bafög.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße Aline

Soll komplett wegfallen, glaube ich

Guten Abend,

Guten Morgen,

meine Medikamentenbefreiung läuft zum 31.12.03 aus. Ich habe
ein bißchen im Internet recherchiert und gelesen, daß es sowas
ab Januar 2004 nicht mehr gibt. Ich habe noch was von einer
maximalen Belastungsgrenze von 2% der Eigenbeteiligung
gelesen.

soweit ich gehört habe, fällt die Befreiung für (fast?) alle weg. Auch für Azubis, wie meine Tochter. Eigenbeteitigung bis max. 1 oder 2 % des Einkommens. Was für Sonderregelungen es darüber gibt - keine Ahnung.

Wie sieht das denn bei Studenten aus? Ich z.B. beziehe
Voll-Bafög.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße Aline

Gruß
Seven

Hallo,

es gibt keine generellen Befreiungen mehr. Sobald die Zuzahlungen (das schließt auch die Praxisgebühr mit ein) 2% deines Jahresbruttoeinkommens überschreiten (bei chronisch Kranken 1%) kannst du eine neue Befreiung erhalten. Da gibt es keinerlei Sonderregelungen für BaFöG Empfänger.

Viele Grüße
Patrick

Hallo,
eine generelle Befreiung ohne vorherige Zahlung gibt es ab dem
1.1.2004 nicht mehr. Fraglich ist nur noch die Belastungsgrenze.
Nach dem neuen § 61 SGB ist es nun klar geregelt, dass alle
Einnahmen der in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen
zusammengerechnet werden. Davon müssen dann in der Regel 2%
pro Jahr als Eigenanteile aufgebracht werden. Wir diese Summe
überschritten werden alle für den Rest des Jahres befreit.
Strittig ist bislang nur die Frage was mit denen ist, die z.B.
als Student nicht zu Hause wohnen und über keine Einnahmen
(außer Unterstützung der Eltern) verfügen.
HIer wird es evtl. so sein, dass als Einnahme der monatliche
Sachbezug (freie Kost und Wohnung) herangezogen wird, da
wäre dann die Belastungsgrenze bei ca. 80- 100 € pro Jahr.
Aber das ist alles noch nicht so klar.

Gruss

Günter

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