Korrektur
Hallo,
Es gibt verschiedene Arten von „Krankenwagen“ in Deutschland:
- Krankentransportwagen (KTW)
- Rettungswagen (RTW)
- Notarztwagen (NAW).
Diese „Wagentypen“ unterscheiden sich in der Besatzung.
Zu 1.
Mit dem KTW werden nur Patienten transportiert, die nicht
kritisch krank sind und bei denen man davon ausgehen kann,
dass sie während der
Fahrt keine medizinische Versorgung benötigen. Auf dem KTW
fährt
entsprechend in der Regel auch kein Personal mit medizinischer
Fachqualifikation, sondern lediglich Sanitäter.
Das ist so nicht richtig. Solche Patienten werden im sogen. „unqualifizierten Krankentransport“ befördert, der tatsächlich von kaum mehr als Taxifahrern durchgeführt wird.
Der KTW ist für Patienten, die zwar medizinische Betreuung brauchen (auch nur möglicherweise), aber bei denen keine akute Gefahr für Leib und Leben erkennbar ist. Der KTW ist in Schleswig-Holstein mit einem Rettungsassistenten (RA) und einem Rettungssanitäter (RS) besetzt, in jedem Bundesland jedoch mindestens mit einem RS. Ein Qualifikation mit dem Namen „Sanitäter“ gibt es übrigens nicht.
Zu 2.
Der RTW dagegen ist mit mind. 1 Rettungsassistenten besetzt.
Das sind häufig Bedienstete der Feuerwehr, die eine spezielle
Ausbildung zur Rettung akut Kranker bzw. Verletzter haben.
„häufig“ ist relativ, darüber hinaus ist der Rettungsassistent ein vollwertiger staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, also nicht nur eine „spezielle Ausbildung“. Wenn ein Rettungsmittel durch die Feuerwehr besetzt wird, dann handelt es sich entweder a) um bei der Feuerwehr angestellte Rettungsassistenten oder b) um Berufsfeuerwehrmänner, die üblicherweise im Rahmen ihrer Ausbildung zum Brandmeister auch die Berufsausbildung zum Rettungsassistenten absolvieren.
NAW + RTW haben im Notfall Sonderrechte im Straßenverkehr,
Jedes Rettungsdienstfahrzeug hat jederzeit Sonderrechte, sofern zur Erfüllung der hoheitlichen Pflichten notwendig, also auch der KTW und auch ohne Lüla, siehe StVO.
Eine Fahrt mit Sonderrechten wird üblicherweise per Funk vom Fahrer
des Einsatzwagens bei der Einsatzleitungsstelle der Feuerwehr auf
ärztliche Anordnung angemeldet.
Das ist falsch. Auf dem Weg zum Einsatz entscheidet die Leitstelle über Sondersignal oder nicht, auf der Fahrt mit Patient entscheidet verantwortlich immer letztlich der Fahrer. Ein evtl. anwesender Notarzt hilft aber ggf. bei dieser Entscheidung enorm 
Gruß,
Malte