Medikamentengabe - Pflegeheim

Mahlzeit,

eine Frage an die medizinisch Wissenden:

gibt es irgendeinen medizinischen oder gar rechtlichen Grund, warum Tilidin/Naloxan-Tabletten zur Einnahme bei Patienten nicht zerkleinert werden dürfen?

Hintergrund der Frage: eine demenzkranke Dame bekommt seit langer Zeit u.a. diese Medikamente (bisher auch ohne starke negative Auswirkungen) und soll nun - unter starken Nebenwirkungen - auf ein Schmerzpflaster umgestellt werden.

Als Begründung für diese Umstellung erklärte mir das Pflegepersonal, dass sie halt nicht gut schlucken kann (sie muss aber einige weitere Tabletten einnehmen) und dass man diese „Kapsel“ nicht zerteilen könne.

Nun habe ich mir heute die Tabletten zeigen lassen und musste feststellen, dass es sich um ganz normale Tabletten, nicht um Kapseln handelt.

Was spricht also sachlich dagegen, diese zu zerkleinern?

Danke für Eure Hinweise
Gruß
A.A.

Hallo!
Außer dem Zeitdruck des Pflegepersonals spricht nichts gegen eine Zerkleinerung der Tabletten. Bei Schluckbeschwerden könnte auf das selbe Medikament in Tropfenform ausgewichen werden, aber die Tropfen runterzählen dauert noch länger, also nimmt man das Pflaster und hat seine Ruhe.
MfG
airblue21

Außer dem Zeitdruck des Pflegepersonals spricht nichts gegen
eine Zerkleinerung der Tabletten. Bei Schluckbeschwerden
könnte auf das selbe Medikament in Tropfenform ausgewichen
werden,

Eben nicht - nach Aussage des Pflegepersonals ist das in Pflegeeinrichtungen verboten aufgrund des Missbrauchs durch Mitarbeiter (das meinte ich mit rechtlichen Gründen, die u.U. auch bei Zerteilung der Tablette greifen könnten).

aber die Tropfen runterzählen dauert noch länger, also
nimmt man das Pflaster und hat seine Ruhe.

Ruhe hat man eben nicht. Eine schwerst pflegebedürftige Person hat man dadurch leider.

Gruß
A.A.

Eben nicht - nach Aussage des Pflegepersonals ist das in
Pflegeeinrichtungen verboten aufgrund des Missbrauchs durch
Mitarbeiter (das meinte ich mit rechtlichen Gründen, die u.U.
auch bei Zerteilung der Tablette greifen könnten).

Hallo,

das kann keine allgemeingültige Vorschrift sein. Wir bekommen regelmäßig Anfragen von Pflegeheimen nach der Teilbarkeit unserer Medikamente. Dies ist ja für die Sondengängigkeit z. B. unerlässlich.
Da muss etwas Anderes dahinterstecken. Vielleicht ist es in DIESER Pflegeeinrichtung „verboten“, aber einen gesetzlichen Hintergrund kann es da nicht geben.

Gruß
finnie

Hallo,

ich nehme an, dass es sich um Retardtabletten handelt. Bei denen ist es erforderlich, dass die unzuerkleinert, ungeteilt und unzerkaut eingenommen werden, damit die über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine etwa gleich hohe Dosis der Wirkstoffe freisetzen.
Andernfalls kann man mit stark schwankenen Plasmaspiegeln und entsprechend ungünstigen Wirkungen und Nebenwirkungen Probleme bekommen.

Grüße
Liete

Danke Dir! Das scheint die Antwort zu sein…

Gruß
A.A.