Medikamentenverabreichung durch Pflegedienst

Ich stell meine Frage mal hier rein, falls jemand einen passenderen Bereich kennt, gebt mir bitte nen Tipp :wink:

Ein MS Patient wird zu Hause durch berufstätige Angerhörige nachmittags - nachts) und einen ambulanten Pflegedienst (morgens - mittags) gepflegt. Natürlich gehört da auch die Medikamentengabe dazu. Denn die Angehörigen können dazu ja nicht mal eben kurz von Arbeit (40 km) dafür rumkommen. Mittlerweile gibt es des Öfteren Probleme, bzw. eine Weigerung des Pflegedienstes. Erst ging es um die Veerabreichun der Antidepressiva und jetzt um Scchmerztropfen oder scheinbar auch um Medikamente allgemein. Er war vor Kurzem im KH und ht einen neuen Medikamentenplan miitgebracht. Irgendjemand vom Pflegedienst hat den zum Hausarzt mitgenommen, um eine Verordnung zu holen, so dass er heute noch nicht vorlag. Daraufhin weigerte sich der Pflegedienst komplett jedwede Medikamente zu geben. Zufällig war eine Angehörige aberzu Hause, so dass sie das übernehmen konnte. Kann sowas denn rechtens sein, den Patienten dann ggf. unnötigen Schmerzen auszusetzen nur weil die die es nicht schaffen die Medizin zu geben???

Irgendwann informierte der Pflegedienst die Angehörigen mal, dass zur Medikamentengabe eine Schwester kommen müsse, da Pfleger dies nicht dürfen. Okay, verstehe ich. Nur darf der Pflegdienst dann auch eine EXTRA Wegepauschale für die Medikamentenverabdreichung berechnen, obwohl doch der Pflegebedürftige morgens und mittags vom Dienst versorgt wird und genauso auch morgens und mittags die Medikamente erhalten soll? Geht sowas also automatisch zu Lasten des Pflegenden, nuur weil der Pflegedienst das nicht besser koordiniert bekommt, bzw. zu wenig ausgebildetes Personal hat? Zu solchen Patienten kann dch gleich eine Schwester gesschickt werden, oder nicht? (Zumal sie mittags ja nun eh schon zu zweit kommen, weil sie ihn so besser waschen können, wurde gesagt)

P.s. Bundesland: Brandenbug.

Hallo,

Er war vor Kurzem im KH und ht einen neuen Medikamentenplan miitgebracht. Irgendjemand vom Pflegedienst hat den zum Hausarzt mitgenommen, um eine Verordnung zu holen, so dass er heute noch nicht vorlag.
Daraufhin weigerte sich der Pflegedienst komplett jedwede Medikamente zu geben.
Zufällig war eine Angehörige aber zu Hause, so dass sie das übernehmen konnte. Kann sowas denn rechtens sein, den Patienten dann ggf. unnötigen Schmerzen auszusetzen nur weil die die es nicht schaffen die Medizin zu geben???

Na was sollen die auch machen ohne Medikamentenplan und Verordnung? Einfach irgendwas geben was gerade rumsteht? Wenn da was schief geht, ist das Geschrei mindestens genauso groß.

Irgendwann informierte der Pflegedienst die Angehörigen mal, dass zur Medikamentengabe eine Schwester kommen müsse, da Pfleger dies nicht dürfen. Okay, verstehe ich. Nur darf der Pflegdienst dann auch eine EXTRA Wegepauschale für die Medikamentenverabdreichung berechnen, obwohl doch der Pflegebedürftige morgens und mittags vom Dienst versorgt wird und genauso auch morgens und mittags die Medikamente erhalten soll?

Da geht es aber sinngemäß um die Körperpflege, das Essen, den Haushalt im weitesten Sinne und nicht um irgendwelche medizinischen Behandlungen, wozu eventuell auch die Verabreichung von harten Drogen gehört. Mal noch nebenbei die Frage, ob wir hier über Leistungen der Pflegeversicherung sprechen.

Geht sowas also automatisch zu Lasten des Pflegenden, nuur weil der Pflegedienst das nicht besser koordiniert bekommt, bzw. zu wenig ausgebildetes Personal hat?

Nö, das ist natürlich das Pech des Pflegedienstes, wenn er sowas bei der Pflegekasse nicht abrechnen kann.
Erste Option wäre dann vielleicht den Pflegedienst zu wechseln, wenn es denn andere besser koordiniert bekommen.

Zu solchen Patienten kann dch gleich eine Schwester gesschickt werden, oder nicht? (Zumal sie mittags ja nun eh schon zu zweit kommen, weil sie ihn so besser waschen können, wurde gesagt).

Ich denke mal, dass sie auch nur genau dafür bezahlt werden. Da könnte man sich mal mit der Krankenkasse und Pflegekasse in Verbindung setzen.
Die Pflegekasse erbringt z.B. Leistungen für die Grundpflege (Ernährung, Mobilität, Körperpflege). Für die sogenannte Behandlungspflege ist jedoch die Krankenkasse (Stichwort ist hier die Verordnung einer häuslichen Krankenpflege) zuständig. Beides wird dann zwar oft ein und der selben Firma (Pflegedienst) übertragen, aber die müssen auch zwei Abrechnungen machen. Der Pflegling kann das aber auch an zwei Firmen übertragen. Und natürlich werde ich als Pflegedienst nicht eine teuer ausgebildete Schwester, die alles mögliche darf zum staubsaugen oder Windeln wechseln vorbeischicken. Die hat schließlich in der Ausbildung viel mehr gekostet und muss ständig weitere Fortbildungsveranstaltungen besuchen um das alles machen zu dürfen.

Also am besten mal beim Hausarzt und/oder der Krankenkasse nachhaken. Wenn die dann die Behandlungspflege bezahlen, dann kann es einem egal sein, ob die dafür extra kommen.

By the way wäre es natürlich volkswirtschaftlich am günstigsten, wenn alle Pflegebedürftigen räumlich konzentriert würden. Dann würden die viele Fahrten der vielen Pflegedienste wegfallen, was die Kosten für alle reduzieren würde.

Grüße

Ahhh, so langsam geht mir ein Licht auf. Pflege geht über die Pflegeversicherung, Medikamentengabe über die Krankenversicherung!!! Danke fürs „Licht anmachen“! Werd mal noch ein bißchen googeln, wie das mit der Leistungserbringung derr Kankenkasse aussieht.

Am Montag kommt eh die Chefin vobei, da kann alles nochmal durchgespochen werden. Das mit der Weigerung heute schien echt nicht so ganz okay gewesen zu sein. Denn die Verordnung vom Krankenhaus lag ja vor und wurde vom Pflegedienst selbst mitgenommen zum Hausarzt, damit er da nochmal abgezeichnet wurde. Nur eben noch nicht wieder mitgebracht.

Ich sag nur Kommunikation innerhalb des Pflegedienstes. tz tz tz.
Es kam auch schon vor, dass sie früh mal ohne Schlüssel dastanden, weil den die andere Pflegerin dabei hatte. Naja. Der Pflegedienst wurde nur noch nicht gewechselt weil der Patient viele von denn Pflegern noch von früher kennt, was woanders nicht der Fall wäre.

Danke für deine Antwort!

P.s und ja. er hat Pflegestufe 2, und bisher wohl nur häusliche Pflege. Aber die Stufe muss dringend erhöht werden und vielleicht wäre da auch „Krankenpflege“ angesagt. Wie gesagt, ich google das nochmal. Danke für den Denkanstoss :smile:

Mittlerweile gibt es des Öfteren Probleme, bzw. eine Weigerung
des Pflegedienstes. Erst ging es um die Veerabreichun der
Antidepressiva und jetzt um Scchmerztropfen oder scheinbar
auch um Medikamente allgemein. Er war vor Kurzem im KH und ht
einen neuen Medikamentenplan miitgebracht.
Irgendjemand vom
Pflegedienst hat den zum Hausarzt mitgenommen, um eine
Verordnung zu holen, so dass er heute noch nicht vorlag.

Wenn der Plan aber wieder vorliegt, sollte es keine Probleme mehr geben. Der Dienst will nur rechtlich abgesichert sein; schließlich könnte ja jeder sagen: „Nun gebt ihm die Tropfen.“ Auch wenn pures Gift drin wäre.

Daraufhin weigerte sich der Pflegedienst komplett jedwede
Medikamente zu geben. Zufällig war eine Angehörige aberzu
Hause, so dass sie das übernehmen konnte. Kann sowas denn
rechtens sein, den Patienten dann ggf. unnötigen Schmerzen
auszusetzen nur weil die die es nicht schaffen die Medizin zu
geben???

eher weil sie es nicht schaffen, den Medikationsplan rechtzeitig zurückzubringen…

Irgendwann informierte der Pflegedienst die Angehörigen mal,
dass zur Medikamentengabe eine Schwester kommen müsse, da
Pfleger dies nicht dürfen.

verstehe ich nicht, warum das so sein sollte. Selbst ein Zivi sollte Medikamente geben können. Ich kenne es auch nicht so, wie du das beschreibst.

Okay, verstehe ich. Nur darf der
Pflegdienst dann auch eine EXTRA Wegepauschale für die
Medikamentenverabdreichung berechnen, obwohl doch der
Pflegebedürftige morgens und mittags vom Dienst versorgt wird
und genauso auch morgens und mittags die Medikamente erhalten
soll? Geht sowas also automatisch zu Lasten des Pflegenden,
nuur weil der Pflegedienst das nicht besser koordiniert
bekommt, bzw. zu wenig ausgebildetes Personal hat? Zu solchen
Patienten kann dch gleich eine Schwester gesschickt werden,
oder nicht? (Zumal sie mittags ja nun eh schon zu zweit
kommen, weil sie ihn so besser waschen können, wurde gesagt)

P.s. Bundesland: Brandenbug.

sieht eher nach geldschneiderei aus…

Hallo,

Medikamente dürfen nur von qualifizierten Personal verabreicht werden. Auch wenn es üblich war/ ist, dass Zivis und Praktikanten das auch tun hält sich in dem Fall der Pflegedienst an das Gesetz.

Alles andere wurde ja schon geklärt.

Grüße
Jessica

P.s und ja. er hat Pflegestufe 2, und bisher wohl nur häusliche Pflege. Aber die Stufe muss dringend erhöht werden und vielleicht wäre da auch „Krankenpflege“ angesagt. Wie gesagt, ich google das nochmal. Danke für den Denkanstoss :smile:

Hier kann man schon mal einen Anstoß bekommen: http://aok-gesundheitspartner.de/nds/pflege/ambulant…
Sowas sollte naturgemäß jede GKV haben.
Naja, der hätte eigentlich auch vom pflegedienst kommen können. Aber darber zu spekulieren, warum dies nicht so ist, führt hier zu nichts. Leider ist es für den Laien nicht nachvollziehbar, warum da zwei verschiedene Leistungsträger zuständig sind (und ich behaupte auch nicht, dass es so wäre). Auch Hausärzte haben vielleicht kein Interesse sich diese Arbeit zu machen.
Mit den Pflegediensten sollte man auch nicht so streng ins Gericht gehen. Oftmals bekommen die MA die ganzen Fahrzeiten nicht bezahlt und auch sonst ist die Bezahlung nicht so pralle. Für das Geld kann man eben keine Abiturienten mit Studienabschluss erwarten. Das dürfte eher das andere Ende der möglichen Ausbildungsstufen sein.
Daran wird sich auch in absehbarer Zeit nichts ändern.

Grüße