Ich stell meine Frage mal hier rein, falls jemand einen passenderen Bereich kennt, gebt mir bitte nen Tipp 
Ein MS Patient wird zu Hause durch berufstätige Angerhörige nachmittags - nachts) und einen ambulanten Pflegedienst (morgens - mittags) gepflegt. Natürlich gehört da auch die Medikamentengabe dazu. Denn die Angehörigen können dazu ja nicht mal eben kurz von Arbeit (40 km) dafür rumkommen. Mittlerweile gibt es des Öfteren Probleme, bzw. eine Weigerung des Pflegedienstes. Erst ging es um die Veerabreichun der Antidepressiva und jetzt um Scchmerztropfen oder scheinbar auch um Medikamente allgemein. Er war vor Kurzem im KH und ht einen neuen Medikamentenplan miitgebracht. Irgendjemand vom Pflegedienst hat den zum Hausarzt mitgenommen, um eine Verordnung zu holen, so dass er heute noch nicht vorlag. Daraufhin weigerte sich der Pflegedienst komplett jedwede Medikamente zu geben. Zufällig war eine Angehörige aberzu Hause, so dass sie das übernehmen konnte. Kann sowas denn rechtens sein, den Patienten dann ggf. unnötigen Schmerzen auszusetzen nur weil die die es nicht schaffen die Medizin zu geben???
Irgendwann informierte der Pflegedienst die Angehörigen mal, dass zur Medikamentengabe eine Schwester kommen müsse, da Pfleger dies nicht dürfen. Okay, verstehe ich. Nur darf der Pflegdienst dann auch eine EXTRA Wegepauschale für die Medikamentenverabdreichung berechnen, obwohl doch der Pflegebedürftige morgens und mittags vom Dienst versorgt wird und genauso auch morgens und mittags die Medikamente erhalten soll? Geht sowas also automatisch zu Lasten des Pflegenden, nuur weil der Pflegedienst das nicht besser koordiniert bekommt, bzw. zu wenig ausgebildetes Personal hat? Zu solchen Patienten kann dch gleich eine Schwester gesschickt werden, oder nicht? (Zumal sie mittags ja nun eh schon zu zweit kommen, weil sie ihn so besser waschen können, wurde gesagt)
P.s. Bundesland: Brandenbug.
