Medikamentenverabreichung in der Klinik

Liebe Wissende,

Hat ein Patient in einer Klinik (ganz gleich welcher Art - normales Krankenhaus oder psychiatrische Klinik) Anspruch darauf, von der Klinik eine Liste zu erhalten, welche Medikamente ihm in welcher Dosis verabreicht werden/wurden? Schließlich kann das ja für die Weiterbehandlung durch einen klinikfremden Arzt von entscheidender Bedeutung sein, solche Fakten zu kennen (Wechselwirkungen von Medikamenten etc.), insbesondere auch dann, wenn der externe Arzt möglicherweise auf eine ganz andere Krankheit behandelt und dies sehr zeitnah oder gar zeitgleich erfolgt.

Diese Fragestellung tritt immer dann auf, wenn es Unstimmigkeiten zwischen Klinik und Patient gibt und der Patient eine Weiterbehandlung in der Klinik ablehnt.

vielen Dank für Eure Antworten

Viele Grüße

Alexander

Hallo,
schwierige Frage, ich denke, ja, das hat er, allerdings bin ich kein Jurist. Es ist schon üblich dass dem Patienten auch im Krankenhaus gesagt wird welche Medikamente man ihm dort verabreicht und von daher sollte auch nichts gegen den Wunsch sprechen, ihm die Medikamentenabgabe auch schriftlich zu bestätigen. Wo das in jedem Falle schriftlich festgehalten wird ist im „Arzbericht“ für den behandelnden Arzt - dort wird immer die Medikation festgehalten und auch die Hinweise/Empehlungen welche Medikamente nach der Entlassung aus dem Krankenhaus (weiter) verordent werden sollten.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

vielen Dank für Deine Einschätzung.

Gibt es von anderen hier mitlesenden Listenmitgliedern weitere Einschätzungen zu dieser Frage? Vielleicht sogar irgendwo mit §§?

Vielen Dank im Voraus

Alexander