Medion Reparatur wiederholt gescheitert

Hi

Am 02.02.2007 ist mein Bildschirm (Medion MD MD 30219) kaputt gegangen. Da noch Garantie auf dem Gerät war(ist), habe ich natürlich Medion-Support angerufen und wie üblich eine RMA-Nummer erhalten. Das gerät wurde so am 05.02.2007 abgeholt.

Am 20.02.2007 kam das reparierte Gerät zurück. Ich war natürlich erfreut darüber meinen Monitor wieder zu haben und habe ihn sogleich angeschlossen. Doch da kam die Überraschung. Der Monitor zeigte nichtsmehr an. Also komplett schwarz, egal was man drückte und anschloss. So habe ich erneut bei Medion-Support angerufen und wieder eine neue RMA-Nummer erhalten. So wurde der selbe Monitor am 22.02.2007 erneut abgeholt.

Am 06.03.2007 habe ich meinen Monitor zurück von der zweiten Reparatur erhalten. Ich habe ihn dann angeschlossen und konnte damit arbeiten. Jedoch nur eine Halbe Stunde. Danach legte sich ein weißes Raster über den gesamten sichtbaren Bildschirmbereich. So schaltete ich den Bildschirm erst aus und danach wieder an in der Hoffnung, dass es nur eine „kleine“ Störung war. Dem war wieder nicht so. Nach erneutem An schalten. Zeigte der Bildschirm nur noch einen weißen Bildschirm mit ein paar lila, un türkisen streifen.
Also wieder bei Medion angerufen und neue RMA-Nummer erhalten. Jedoch habe ich zu diesem Zeitpunkt erfahren das „TFTs generell nicht abgeholt werden“ und dass ich ihn nun selbst unfrei einschicken müsse. Gesagt getan 2 Tage später war er versandt.

Gestern nun am 27.03.2007 kam mein Bildschirm aus der dritten Reparatur zurück. Ich habe wieder alle Kabel verlegt und angeschlossen. Der Bildschirm funktionierte. Bis nach ca 1:12 h der Bildschirm weiß wurde. Danach wiederholten sich die Bilder: schwarz, beige, weiß und dann ein Bild mit 4 Streifen (rot, grün, blau, weiß) die rechts hell und nach links ins schwarze gingen. Also wieder bei Medion angerufen und neue RMA-Nummer bekommen.

Jedesmal natürlich die selben Fragen am Telefon ob ich das Stromkabel eingesteckt hätte, den Monitor an einem anderen PC getestet habe um einen eventuellen Defekt meiner Grafikkarte auszuschließen, und ob dies nur bei dem DVI-Anschluss passiere.
Der Monitor verfügt über einen VGA und DVI Anschluss. Jedesmal passierte das Selbe, egal ob über VGA oder DVI angeschlossen. Einen defekt meiner Grafikkarte konnte ich ebenso ausschließen da ich noch ein anderes Gerät sowohl am VGA als auch am VGA testen konnte und dieses ein einwandfreies Bild zeigen.

Nun meine Frage kann ich von Medion ein Umtausch des Gerätes verlangen? Da nun der Bildschirm in die vierte Reparatur geht und Medion den Bildschirm wohl nicht richtig reparieren kann.

Ich danke schon nun für Antworten.
Snaky

Warum telefonierst Du dauernd für teuer mit Medion?
In den ersten sechs Monaten der gesetzlich vorgeschrieben
zweijährigen Gewährleistungspflicht kannst Du Dir bei Defekten frei
wählen, ob Du das defekte Gerät gegen ein anderes umtauschen oder
zurückgeben möchtest. Und zwar beim Händler, bei dem es gekauft
wurde, der ist Dein Vertragspartner, nicht der Hersteller, auch wenn
dieser was von Garantei faselt und auf den Hersteller verweist.
Garantei ist eine freiwillige Leistung des Hestellers, Gewährleistung
nach § 439 BGB hat damit nichts zu tun, diese ist einzig und allein
Händlersache.
Dein Ansprechpartner ist also nicht Medion, sondern der Aldi- Markt,
in dem das Gerät gekauft wurde.
Reparatur(versuche) müßen erst nach Ablauf von sechs Monaten
hingenommen werden. Führen ein oder zwei (nicht drei, das ist ein
Märchen) nicht zum Erfolg, kann auch hier das Gerät zurückgegeben
werden, dann allerdings mit einem Abzug vom Neupreis, weil es ja für
eine Weile genutzt werden konnte.

Leider is der Monitor schon Mitte 2005 gekauft worden somit sind die ersten 6 Monate (in denen das Gerät wunderbar) funktionierte. Damals habe ich 299 € gezahlt. Ich denke wenn ich mir nun aber den aktuellen Gebrauchswert ausbezahlen lasse, so liegt der wahrscheinlich weit unter dem Preis den ich dafür gezahlt habe.

Was würdest du mir empfehlen?

Grüße
Snaky

Oh sorry, habe dummerweise angenommen, das Ding wäre jünger, weil
Deine Story im Februar 07 begann.
Aber leider ist ja schon bald die Gewährleitungszeit um. Ich denke,
da bleibt Dir nichts anderes übrig, als es mit weiter Reparaturen zu
versuchen.
Trotz allem ist aber der Einzelhändler Dein Vertrags- und somit
Ansprechpartner. Der ist doch von Aldi? Die sind als sehr kulant
bekannt, vielleicht kannst Du die Sache ein Wenig in Richtung neuer
Monitor steuern. Oder kannst einen Zuschuß für einen Neuen rausholen.
19"ler kosten ja nur noch 199,-, wenn sie da die Hälfte zugeben
würden…
Bei Medion selber könntest Du ja auch mal in ndie Richtung vorfühlen.
So nach dem Motto unzufriedene Kunden und Ruf versauen und so …

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Hallo,

das stimmt so einfach nicht. Medion hat die Garantie auf 3 Jahre ausgedeht. Beim Gerät lag eine Garantiezertifikat bei und Vertragsbedingungen der Medion, in welcher der oben beschriebenen Fall normalerweise geregelt wird. Ansprechpartner ist m.E. (ich bin kein Rechtsanwalt, mehr sicher im Forum Recht) Medion.
Weiteres würde ich im Forum Recht diskutieren, dass hat hier nichts zu suchen.

Grüße sendet,

Roland

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Hallo,

das stimmt so einfach nicht.
Medion hat die Garantie auf 3 Jahre ausgedeht.

Das ist schön. Wann taten sie das? War das auch im Juli 2005 schon
so, als er den Moni gekauft hat?

Beim Gerät lag eine Garantiezertifikat bei
und Vertragsbedingungen der Medion, in welcher der oben
beschriebenen Fall normalerweise geregelt wird.
Ansprechpartner ist m.E. (ich bin kein Rechtsanwalt, mehr
sicher im Forum Recht) Medion.

Nicht ganz richtig.

GARANTIE ist eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS, hier kann er
natürlich alle möglichen Bedingungen mit verbinden und bei
GARANTIEANSPRÜCHEN ist er natürlich auch der ANSPRECHPARTNER.

GEWÄHRLEISTUNG ist GESETZLICH VORGESCHRIEBEN und muß vom HÄNDLER
gewährt werden. Die GEWÄHRLEISTUNGSFRIST beträgt bei Neuware 24
Monate. ANSPRECHPARTNER ist grundsätzlich der HÄNDLER, bei dem die
Ware gekauft wurde, mit dem hat der Käufer einen Kaufvertrag
geschlossen, nicht mit dem Hersteller.

Diese gesetzlichen Vorschriften können weder vom Händler noch vom
Hertseller durch irgendwelche Bedingungen im Vertrag nach Lust und
Laune geändert werden.
Weder Händler noch Hersteller können es sich also aussuchen, ob es
sich um einen Gewährleistungs- oder Garantiefall handelt - bei
Neuware ist es innerhalb von 24 Monaten ein Fall der gesetzlichen
Gewährleistung. Diese wird nicht durch evtl. freiwillige Garantien
des Herstellers berührt.

Garantie ist und bleibt freiwillig. Mag der Hersteller das Gerät auf
Garantie umtauschen oder reparieren, kann er dies tun, mag er nicht,
hat man keinerlei Möglichkeiten, ihn dazu zu zwingen. Das ist aber
während der 24- monatigen Gewährleistungspflicht unerheblich, hier
greift in jedem Fall eben diese und gut.
Allerdings nur für Mängel, die schon beim Kauf bestanden.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweispflicht
beim Händler, er muß also ggf. beweisen, daß der Mangel beim Kauf
noch nicht bestand. In der Praxis kaum bis gar nicht möglich.
Nac sechs Monaten wird die Beweislast umgekehrt, nun müßtte ggf- der
Käufer beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf bestand. Ebenfalls
schwer bis gar nicht möglich. Dann ist es sicherlich angenehm, wenn
stattdessen der Hersteller im Rahmen der Garantie nachbessert.

Weiteres würde ich im Forum Recht diskutieren, dass hat hier
nichts zu suchen.

Er suchte Rat in Sachen Monitor, also war es hier zumindest nicht so
falsch.
Das sich Themen manchmal ausweiten und Diskussionen in andere
Richtungen ergeben, kommt öfter vor. Mit schöner Regelmäßigkeit kommt
dann auch ein ganz Kluger daher, der andere darüber belehren zu müßen
glaubt, in welches Brett der Thread seiner Meinung nach gehört.
Ich denke, das können wir getrost den MODs überlassen, die Threads
i.d.R ins passendere Brett verschieben, wenn sie es für angemessen
halten.

Hallo,

das stimmt so einfach nicht.
Medion hat die Garantie auf 3 Jahre ausgedeht.

Das ist schön. Wann taten sie das? War das auch im Juli 2005
schon
so, als er den Moni gekauft hat?

Hallo Barbara,

ja, 3 Jahre Garantie hat sich bei Monitoren als Standard etabliert. Belinea wollte das vor ca. 4 Jahren unterlaufen ist aber kläglich daran gescheitert.

Beim Gerät lag eine Garantiezertifikat bei
und Vertragsbedingungen der Medion, in welcher der oben
beschriebenen Fall normalerweise geregelt wird.
Ansprechpartner ist m.E. (ich bin kein Rechtsanwalt, mehr
sicher im Forum Recht) Medion.

Nicht ganz richtig.

GARANTIE ist eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS,

Korrekt.

hier
kann er
natürlich alle möglichen Bedingungen mit verbinden und bei
GARANTIEANSPRÜCHEN ist er natürlich auch der ANSPRECHPARTNER.

Im wesentlichen Stimme ich dir zu, aber er kann sich nicht alles erlauben, es gilt natürlich im wesentlichen deutsches Recht, was vieles im Sinne des Kunden reguliert.

GEWÄHRLEISTUNG ist GESETZLICH VORGESCHRIEBEN und muß vom
HÄNDLER
gewährt werden. Die GEWÄHRLEISTUNGSFRIST beträgt bei Neuware
24
Monate.

Korrekt, hier geht es aber um Garantie, eine freiwillige Garantie die heute in Deutschland von allen Displayherstellern gegeben wird, teilweise mit kostenlosen Vorabtausch des Geräts.

ANSPRECHPARTNER ist grundsätzlich der HÄNDLER, bei dem
die
Ware gekauft wurde, mit dem hat der Käufer einen Kaufvertrag
geschlossen, nicht mit dem Hersteller.

Ja, im Falle einer Gewährleistung. Hier aber geht es um Garantie! Und die leistet in diesen Fall der Hersteller Medion.

Entschuldigung das ich hier abschneide, ich bin Händler, ich kenne mich also recht brauchbar aus.

Nochmals zusammenfassend: Es handelt sich im beschriebenen Fall um eine Garantiereparatur die 3 x gescheitert ist. Meines erachtens sollte der Kunde jetzt den Kaufvertrag wandeln, auch wenn dies mit einen finaziellen Verlust behaftet ist. Gute Display stellt Samsung, NEC, Viewsonic, LG usw. her und die alle haben nach meinen Kenntnisstand einen Vorabtauschservice.

Grüße sendet,

Roland

Hallo,

das stimmt so einfach nicht.
Medion hat die Garantie auf 3 Jahre ausgedeht.

Das ist schön. Wann taten sie das? War das auch im Juli 2005
schon
so, als er den Moni gekauft hat?

Hallo Barbara,

ja, 3 Jahre Garantie hat sich bei Monitoren als Standard
etabliert. Belinea wollte das vor ca. 4 Jahren unterlaufen ist
aber kläglich daran gescheitert.

Das ist gut, dann hat er ja noch bis Mitte 08 Garantie.

Beim Gerät lag eine Garantiezertifikat bei
und Vertragsbedingungen der Medion, in welcher der oben
beschriebenen Fall normalerweise geregelt wird.
Ansprechpartner ist m.E. (ich bin kein Rechtsanwalt, mehr
sicher im Forum Recht) Medion.

Nicht ganz richtig.

Doch, völlig richtig.

GARANTIE ist eine freiwillige Leistung des HERSTELLERS,

Korrekt.

hier
kann er
natürlich alle möglichen Bedingungen mit verbinden und bei
GARANTIEANSPRÜCHEN ist er natürlich auch der ANSPRECHPARTNER.

Im wesentlichen Stimme ich dir zu, aber er kann sich nicht
alles erlauben,

Doch, kann er, was die Garantie betrifft. Ob es klug ist, ist eine
andere Frage.

es gilt natürlich im wesentlichen deutsches
Recht, was vieles im Sinne des Kunden reguliert.

Nein, es gilt nicht im wesentlichen deutsches Recht, sondern
ausschließlich. Aber das regelt eben die Gewährleistungspflicht,
Garntien sind nicht gesetzlich geregelt.

GEWÄHRLEISTUNG ist GESETZLICH VORGESCHRIEBEN und muß vom
HÄNDLER
gewährt werden. Die GEWÄHRLEISTUNGSFRIST beträgt bei Neuware
24
Monate.

Korrekt, hier geht es aber um Garantie, eine freiwillige
Garantie die heute in Deutschland von allen Displayherstellern
gegeben wird, teilweise mit kostenlosen Vorabtausch des
Geräts.

Das mag ja sein. Es ist trotzdem einfacher, einen Moni zum Händle zu
bringen als zum Hersteller zu schicken. Der Händler MUSS sich nun mal
kümmern.

ANSPRECHPARTNER ist grundsätzlich der HÄNDLER, bei dem
die
Ware gekauft wurde, mit dem hat der Käufer einen Kaufvertrag
geschlossen, nicht mit dem Hersteller.

Ja, im Falle einer Gewährleistung. Hier aber geht es um
Garantie! Und die leistet in diesen Fall der Hersteller
Medion.

Hatten wir schon.

Entschuldigung das ich hier abschneide,

Nein. Das steht Dir nicht zu.

ich bin Händler, ich
kenne mich also recht brauchbar aus.

Wäre schön, wenn das bei Händlern so wäre. Aber leider sind meine
Erfahrungen ganz anderer Art. Die verweisen nämlich ganz gern an den
Hersteller und Garantie, selbst wenn ich etwas erst vor drei Tagen
gekauft habe und wollen eben nicht einfach nicht wahrhaben, daß ein
Kaufvertrag zwischen mir und dem Händler zustandekam, nicht zwischen
mir und Hersteller und deshalb sie mir Ersatz leisten müßen für eine
defekten Drucker und ich keineswegs drei bis vier Wochen ohne Drucker
sein werde, weil er, der Händler meint, das Gerät zur Reparatur
einschicken zu müßen, sondern er seinen Vertrag zu erfüllen und mir
einen funktionierenden Drucker geben muß. Das glaubte er selbst dann
nicht, als ich einen befreundeten RA dabei hatte, der es ihm
erklärte. Erst das vor die Nase halten des Gesetzetxtes half.

Nochmals zusammenfassend: Es handelt sich im beschriebenen
Fall um eine Garantiereparatur die 3 x gescheitert ist. Meines
erachtens sollte der Kunde jetzt den Kaufvertrag wandeln,

Ja, genau, nach drei mal, das ist auch so ein Volksmärchen und
beweist, das derjenige, der so was von sich gibt, sein Wissen vom
Hörensagen hat *lach* Drei mal dies oder das oder jenes, drei mal
kommt in KEINEM deutschem Gesetz vor.

auch
wenn dies mit einen finaziellen Verlust behaftet ist. Gute
Display stellt Samsung, NEC, Viewsonic, LG usw. her und die
alle haben nach meinen Kenntnisstand einen Vorabtauschservice.

Huch, Schleichwerbung? :wink:

Ja, genau, nach drei mal, das ist auch so ein Volksmärchen und
beweist, das derjenige, der so was von sich gibt, sein Wissen
vom
Hörensagen hat *lach* Drei mal dies oder das oder jenes, drei
mal
kommt in KEINEM deutschem Gesetz vor.

Hallo Barbara,

da stimme ich zu, aber trotzdem kann Medion den Fall nicht beliebig hinausziehen, meiner Meinung. Ein Vertrag muss ausgewogen sein, eine Garantie sollte einforderbar sein.

auch
wenn dies mit einen finaziellen Verlust behaftet ist. Gute
Display stellt Samsung, NEC, Viewsonic, LG usw. her und die
alle haben nach meinen Kenntnisstand einen Vorabtauschservice.

Huch, Schleichwerbung? :wink:

Nein, keine Schleichwerbung, einfach nur gute Displayfirmen.

Schleichwerbung wäre:

Kauft das Display oder noch besser jeden Drucker bei:

IDEA Informationstechnik GmbH
Kreuzstr. 15a, 83093 Bad Endorf
Telefon: 08053/799463

Aber das mache ich ja nicht :smile:.

Grüße sendet,

Roland

Hallo Barbara,

da stimme ich zu, aber trotzdem kann Medion den Fall nicht
beliebig hinausziehen, meiner Meinung.

Deine oder irgendeine andere Meinung interessieren die Rechtsprechung
nicht. :wink:
Nee, schon klar, das muß irgendwann mal zum Ende kommen, nur „drei
mal“ muß kann soll darf bla bla bla ist nicht und steht nirgends.

Ein Vertrag muss
ausgewogen sein,

Sollte so sein, ja.

eine Garantie sollte einforderbar sein.

Ist sie ja auch.

Gute
Display stellt Samsung, NEC, Viewsonic, LG usw. her und die
alle haben nach meinen Kenntnisstand einen Vorabtauschservice.

Huch, Schleichwerbung? :wink:

Nein, keine Schleichwerbung, einfach nur gute Displayfirmen.

Schleichwerbung wäre:

Kauft das Display oder noch besser jeden Drucker bei:

IDEA Informationstechnik GmbH
Kreuzstr. 15a, 83093 Bad Endorf
Telefon: 08053/799463

Aber das mache ich ja nicht :smile:.

Schön reingefallen! Von wegen Händler und sich auskennen *LOL* Es
gibt gar keine Schleichwerbung! Du könntest in jedem Beitrag darauf
hinweisen, wie Dein Laden heißt, wo er ist und was er verkauft, ohne
auch nur das Geringste befürchten zu müßen.
Es sei denn, der Forenbetreiber hat was dagegen und die
Forenrichtlinien schließen das aus oder der jeweilige MOD befindet de
Beiträge für so off topic, daß er sie löscht.
BTW, gibt´s auch weiße Mäuse in Eurem Laden? Am liebsten wäre mir
Macally oder MacMice. Wenn ja, mail doch mal :smile:

Hallo Barbara,

http://de.wikipedia.org/wiki/Schleichwerbung

Und der Forenbetreiber meint, ich darf zwar Werbung für meinen Mitbewerber machen, nicht aber für mich selber.

Ich weiß nicht wer das verstehen soll.

Grüße sendet,

Roland

Hallo Barbara,

http://de.wikipedia.org/wiki/Schleichwerbung

Und der Forenbetreiber meint, ich darf zwar Werbung für meinen
Mitbewerber machen, nicht aber für mich selber.

Ich weiß nicht wer das verstehen soll.

Grüße sendet,

Roland

Du weißt aber, daß bei Wikipedia grundsätzlich jeder alles
reinschreiben darf? Warum da noch kein Jurist den Artikel korrigiert
hat, ist mir allerdings schleierhaft. Es gibt in der Juristerei den
Begriff Schleichwerbung nicht, und Werbung für sich oder andere ist
in keiner Weise verboten.
Auffällig auch die Unterscheidung zwischen Schleichwerbung und
Produktplacement. Das doch Haarspalterei.
Ich verstehe aber, daß meine Behauptung schwer zu glauben ist, weiß
doch jeder schon seit Großvaters Zeiten, daß Schleichwerbung verboten
ist. Das ist eines von vielen Dingen, die jeder zu wissen glaubt, die
aber trotzdem nicht so sind.
Siehe auch „Das Lexikon der Justizirrtümer“ und „Das neue Lexikon der
Justizirrtümer“ von Dr. jur. Ralf Höcker.

Was ein Forenbetreiber für sein Forum für Richtlinien erläßt, ist
eine ganz andere Sache. Du kannst für Dein Haus oder Dein Geschäft
auch eine Hausordnung verfassen, nach der sich Besucher / Kunden zu
richten haben. Diese darf natürlich nicht geltendem Recht
widersprechen.
Ein Forenbetreiber ist evtl. auf bezahlte Werbung angewiesen. Von
daher scheint es logisch, daß er Teilnehmern Werbung vorsorglich
verbietet, um keinen Konflikt mit zahlenden Kunden
herraufzubeschwören. Ob das rechtlich i.O. ist, vermag ich nicht zu
beurteilen.