Art und Umfang einer Einstellungsuntersuchung
Hallo,
der neue Arbeitgeber darf eine Arbeitsmedizinische Untersuchung verlangen, wenn Sie zustimmen.
Ein Drogentest wird nicht ohne Ihre Zustimmung erfolgen. Zudem ist ein Drogentest in der Abfolge der Routineuntersuchung nicht vorgesehen.
Die Untersuchung vor Abschluss der Arbeitsvertrages, wird als „freiwillig“ angesehen. Wird diese freiwillige Untersuchung verweigert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arbeitgeber einen anderen Bewerber bevorzugt.
Es gibt Berufsfelder, für die eine solche Untersuchung sogar zwingend erforderlich ist, um Gefährdungen für den Arbeitnehmer auszuschliessen. Auch jugendliche Auszubildende werden routinemässig untersucht.
Ein guter Arbeitgeber würde diese Untersuchung nur nutzen, um die Berufseignung zu prüfen und ob die Arbeit für den ermittelten Gesundheitszustand des Bewerbers unbedenklich ist.
Das ärztliche Gespräch dieser Untersuchung soll lediglich bestimmen helfen, welche berufliche Vorgeschichte und eventuell vorliegenden Krankheiten vorliegen. Es kann sein, dass im Zuge dessen der Impfstatus geprüft wird und bei fehlenden Impfungen die Auffrischung dieser Impfungen angeboten wird.
Die körperliche Untersuchung umfaßt wichtige Organe wie Herz, Lungen und Leber. Eine Blutdruckmessung, eine Laboruntersuchung von Blut und Urin, um so z.B. Entzündungen, eine Zuckerkrankheit oder Lebererkrankungen auszuschließen. Ebenso kann je nach Berufsbild ein Sehtest bzw. Hörtest durchgeführt werden.
Ein Betriebsarzt wird dem Arbeitgeber niemals konkrete Untersuchungsergebnisse mitteilen, wenn das nicht in Nebenklauseln unterschrieben wurde und so die ärztliche Schweigepflicht aushebelt wird. Die Beurteilung betrifft im Regelfall lediglich die Bewertung der Eignung. Besondere Auffälligkeiten in der Testergebnissen, z.B. eine Blutzuckerkrankheit dürften nicht in einer Abwertung der Eignung ausfallen, da viele Krankheiten behandelt keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben.
Von einer Manipulation hinsichtlich der von Ihnen benannten Form ist abzuraten, obwohl sicherlich eine DNA-technische Ubereinstimmungsprüfung der Proben nicht erfolgt. Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Arzt über eventuell verfügbare Maßnahmen, um ein positives Bewertungsergebnis zu unterstützen.
Diese Erläuterung ist ungeachtet der Bewertung Dritter eine allgemeine Information, eine Rechtsberatung im speziellen Einzelfall kann nur ein Anwalt vornehmen.