Medizin

Liebe/-r Experte/-in,
hallo,

ich muss wegen einem neuen Job zur Einstellungsuntersuchung.
Was wird da gemacht?
Machen die auch ein Drogentest ?
Und würde es auffallen wenn ich urin von meinem Bruder mitnehme aber Blut von mir nehmen würden.
Könnte man es feststellen?

Danke schonmal im voraus

Hallo Rebell

Was bei einer Eingangsuntersuchung untersucht wird ist sehr unterschiedlich und kommt auf den entsprechenden Job an. Denn jeder Arbeitsplatz hat ja andere Anforderungen und Voraussetzungen. In bestimmten Zweigen sind Drogentests durchaus üblich und JA, man könnte natürlich feststellen, ob Urin und Blut zusammenpassen :smile:Ein Betrug(sversuch)wäre übrigens das Ende dieser Jobsuche…

Viel Erfolg

Sie fragen nach dem Inhalt einer Einstellungsuntersuchung. Diese ist teilweise branchenabhängig, man kann also keine generelle Aussage zu deren Inhalt machen. Für einige Branchen wie das Gesundheitswesen, die Gastronomie, bestimmte Teile des Verkehrswesen und andere Branchen sind vom Gesetzgeber einige Untersuchungen verpflichtend vorgegeben. Dazu zählen beispielsweise der Ausschluss von bestimmten Infektionskrankheiten, Herzrhythmusstörungen, usw. Auch die Beurteilung Ihrer psychischen Leistungsfähigkeit und Stabilität (die durch einen Drogenabusus beeinträchtigt sein dürfte) kann ggf. Teil einer solchen Untersuchung sein, und kann unter Umständen auch von einem erfahrenen Betriebsarzt erkannt werden ohne dass er eine Urin- oder Blutuntersuchung durchführen müsste.

Grundsätzlich sei gesagt: Sie können den Betriebsarzt, der die Einstellungsuntersuchung vornimmt, genau fragen, welche Untersuchungen er durchführen möchte, und können prinzipiell auch jeder Untersuchung, beispielsweise einer Blutentnahme, widersprechen. Mitunter kann dies aber zur Folge haben, dass Ihr neuer Arbeitgeber zumindest Rückfragen an Sie stellen bzw. Sie nicht einstellen könnte. Ob er dies juristisch betrachtet darf müssten Sie mit einem Rechtsanwalt klären.

Im Speziellen sei gesagt: Sie würden im Krankenhaus auch nicht von einem Arzt auf Amphetaminen behandelt werden wollen, und genauso macht es auch Sinn, dass auch in anderen Branchen Drogenfreiheit besteht. Abgesehen davon setzen Sie nicht nur ggf. Dritte, sondern auch sich selbst (und Ihren Führerschein, Ihr sozialen Kontakte, …) teils erheblichen Gefahren aus. Es wäre Ihnen also zu raten, den möglicherweise bestehenden Drogenmissbrauch zu stoppen. Hilfe dazu bekommen Sie u.a. von Ihrem Hausarzt, der Sie ggf. auch in eine Fachklinik oder an einen niedergelassenen Facharzt zum psychischen und/oder körperlichen Entzug überweisen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Gersch
Medizinstudent

Ich kann wie immer so auch in diesem Falle nur raten, Betrügereien, Trixereien etc zu unterlassen und die Einstellungsuntersuchung , wenn diese keine illgelen Dinge ( z.B. bestimmte Gentests etc) verlangt, durchführen zu lassen.

C Nielen

Ein Drogentest darf nicht ohne deine Zustimmung gemacht werden.
Falls du jedoch gefragt wird, du aber deine Zustimmung nicht gibst, kann man davon ausgehen, dass da was nicht stimmt :wink:
Im Prinzip wird beim Eignungstest nur mündlich oder auch schriftlich deine Eignung für den Beruf geprüft.
Eine körperliche Untersuchung erfolgt erst im Rahmen der Einstellungsuntersuchung, und das auch nur bei großen Firmen. Dann ggf. auch mit Bluttests. Falls du unter 18 bist im Rahmen der Jugendschutzuntersuchung.
Gib nie bei einem Einstellungsgespräch falsche Antworten. Dies kann - wenn es herauskommt - neben der fristlosen Kündigung auch strafrechtliche Probleme mit sich bringen. Sage im Notfall lieber „Dazu möchte ich mich nicht äussern“.
Gruß Dr. K.

Art und Umfang einer Einstellungsuntersuchung
Hallo,
der neue Arbeitgeber darf eine Arbeitsmedizinische Untersuchung verlangen, wenn Sie zustimmen.

Ein Drogentest wird nicht ohne Ihre Zustimmung erfolgen. Zudem ist ein Drogentest in der Abfolge der Routineuntersuchung nicht vorgesehen.

Die Untersuchung vor Abschluss der Arbeitsvertrages, wird als „freiwillig“ angesehen. Wird diese freiwillige Untersuchung verweigert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arbeitgeber einen anderen Bewerber bevorzugt.

Es gibt Berufsfelder, für die eine solche Untersuchung sogar zwingend erforderlich ist, um Gefährdungen für den Arbeitnehmer auszuschliessen. Auch jugendliche Auszubildende werden routinemässig untersucht.

Ein guter Arbeitgeber würde diese Untersuchung nur nutzen, um die Berufseignung zu prüfen und ob die Arbeit für den ermittelten Gesundheitszustand des Bewerbers unbedenklich ist.

Das ärztliche Gespräch dieser Untersuchung soll lediglich bestimmen helfen, welche berufliche Vorgeschichte und eventuell vorliegenden Krankheiten vorliegen. Es kann sein, dass im Zuge dessen der Impfstatus geprüft wird und bei fehlenden Impfungen die Auffrischung dieser Impfungen angeboten wird.

Die körperliche Untersuchung umfaßt wichtige Organe wie Herz, Lungen und Leber. Eine Blutdruckmessung, eine Laboruntersuchung von Blut und Urin, um so z.B. Entzündungen, eine Zuckerkrankheit oder Lebererkrankungen auszuschließen. Ebenso kann je nach Berufsbild ein Sehtest bzw. Hörtest durchgeführt werden.

Ein Betriebsarzt wird dem Arbeitgeber niemals konkrete Untersuchungsergebnisse mitteilen, wenn das nicht in Nebenklauseln unterschrieben wurde und so die ärztliche Schweigepflicht aushebelt wird. Die Beurteilung betrifft im Regelfall lediglich die Bewertung der Eignung. Besondere Auffälligkeiten in der Testergebnissen, z.B. eine Blutzuckerkrankheit dürften nicht in einer Abwertung der Eignung ausfallen, da viele Krankheiten behandelt keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben.

Von einer Manipulation hinsichtlich der von Ihnen benannten Form ist abzuraten, obwohl sicherlich eine DNA-technische Ubereinstimmungsprüfung der Proben nicht erfolgt. Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Arzt über eventuell verfügbare Maßnahmen, um ein positives Bewertungsergebnis zu unterstützen.

Diese Erläuterung ist ungeachtet der Bewertung Dritter eine allgemeine Information, eine Rechtsberatung im speziellen Einzelfall kann nur ein Anwalt vornehmen.

Hallo,

ich kann nur dazu raten, beim Betriebsarzt einfach mal zu fragen, was alles untersucht werden soll bzw. muss.
So darf ein Drogen- oder auch ein HIV-Test nur mit Zustimmung gemacht werden, ebenso gilt das für einen Schwangerschaftstest.
Fragen kostet nichts, und der Betriebsarzt ist auch an das Arztgeheimnis gebunden.
Das Ergenis der Untersuchung darf gegenüber dem (zukünftigen) Arbeitgeber nur heißen: Ist für die Stelle geeignet oder nicht geeignet.

Gruß
E. Steinberg