bisher dachte ich das rezepte für kinder in der aphotheke generell kostenfrei sind - egal um welches präparat es sich handelt -das der arzt verschrieben hat -
vor kurzem berichtete ein bekannter das er für die medikamente zuzahlen muss - stimmt das - gibt es eine verordnung dazu -
dank und gruß fritz d9e
Ist leider nicht mein Fachgebiet, sorry.
Lieber Fritz G,
Das Rezept ist kostenfrei, nicht aber das Medikament.
Mit Gruss VINZENZ
08:51 Uhr
Es gibt zwei Formen von Rezepten.
Rezepte für Kassenpatienten aber auch Privatrezepte.
Die folgenden Varianten betreffen Erwachsene. Ob es Abweichungen bei Kindern geben sollte, dann ist mir das nicht bekannt.
Rezepte für Kassenpatienten:
Einzelne Krankenkassen haben mit verschiedenen Pharmagesellschaften Verträge abgeschlossen. Wenn der Arzt bei einem Kassenrezept ein bestimmtes Kästchen ankreuzt, dann wird vom Apotheker ein Medikament abgegeben, für das die Krankenkasse mit dem Pharmaunternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat. Dann ist keine Zuzahlung fällig.
Wenn der Apotheker dieses Medikament mit vorrätig hat, und es nicht bei dem Pharmaunternahmen bestellen will, dann kann er auch das gleiche Medikament von einem anderen Pharmaunternehmen abgeben, wenn der Käufer damit einverstanden ist. Dann muß man aber eine Zuzahlung leisten.
Aber Vorsicht! Oft sagen die Apotheker sie haben das Medikament nicht vorrätig. Damit die Kunden dann auf ein zuzahlungspflichtiges Medikament ausweichen.
Eine andere Variante bei Kassenrezepten:
Der Arzt kreuzt wieder ein Kreuzchen auf dem Rezept an und schreibt nur den Wirkstoff auf. Dann kann der Apotheker ein Präparat eines beliebigen Herstellers mit diesem Wirkstoff abgeben. Dann ist das Medikament immer zuzahlungspflichtig.
Rezepte für Privatpatienten: (grün)
Der Arzt schreiibt das Medikament auf dieses Rezept. Das Medikament muß vollkommen stelbst bezahlt werden. Man kann aber die die Kosten zusammen mit dem Privatrezept bei der Einkommenssteuerveranlagung geltend machen.
hallo,
sorry, kann ich nicht helfen, nicht mein gebiet.
grüße hook
Hallo, bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen (sie hat auch nichts mit österreichischem Steuerrecht zu tun)…
freundliche Grüße
GH
Hallo,
ich war längere Zeit nicht anwesend.
Kläre diese Frage am besten direkt mit Deiner Krankenkasse.
Gruß - Ernst
das lässt sich so pauschal ohne weitere Infos nicht beantworten. Bei welcher Krankenkasse ist denn das Kind versichert? Und dann gibt es z.B. jede Menge rezeptpflichtige Medikamente, die aber nicht im Katalog der von den Krankenkassen zu zahlenden sind. Dann muss man selbst das Medikament bezahlen, u.ä.
Gruß, Daniela
Das weiss ich nicht, ich würde selbst mal googeln.