Lieber Peter Kohls!
(ohne 1.Person, sondern allg. formuliert: falls es daran
lag dass Sie meine kurze Zusatzfrage nicht beantwortet
haben zum konkreten Wortlaut, beim konkreten Beipack
s.u.)
gleich vorweg (nochmal):
Vielen herzlichen Dank, dass jetzt
überhaupt mal jemand geantwortet hat! Und dann gleich so
ausführlich!)
Konkret steht auf dem Beipackzettel:
„Nicht am Straßenverkehr … und schwere Maschinen …
bevor Sie wissen, wie Cymbalta bei Ihnen wirkt!“
oder bei z.B. Fluoxetin fast noch schwammiger
„SOLLTEN nicht … bis Sie EINIGERMAßEN sicher sind,
dass Ihre Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.“
Wenn ich Sie da richtig verstanden hab damit, dass
In Beipackzetteln seitens der Industrie so informiert,
wird, dass durch die Fülle der Hinweise eine Haftung
des Herstellers praktisch ausgeschlossen wird
dann ist doch aber hier ZUMINDEST eine Grauzone
hinterlassen worden und KEIN eindeutiges Nein zum
Straßenverkehr!
Nur fürchte ich, dass im Fall des Falles kein „Im
Zweifel für den Angeklagten …“ gelten würde, sondern
sogar im absoluten „Unschuldsfall“ bei der Beteiligung
an einem Unfall IMMER ZUMINDEST eine TEILSCHULD
angerechnet wird
Ich persönlich fühl mich in keinster Weise
beeinträchtigt und zwar von Anfang an und wunder mich
nur, seit dem mir dieses Thema hier bewusst gemacht
wurde, dass der Psychologe vor meinem jetzigen
Depressions-Klinik-Aufenthalt im Max-Plank-Institut
keinsterlei Aufklärung mit auf dem Weg gab, obwohl er
wusste, dass ich selbst mit dem Auto gefahren bin!
Mit freundlichem Gruß
und nochmals vielen Dank und ein Gutes Neues Jahr
Ihr
Markus F.
PS: hoffe es ist ok, dass ich in dieser Dankes-Antwort,
gleich nochmal nähere Details mitliefere, mit der
unterschwelligen Frage, wie man sich bei dieser
schwammigen Formulierung auf einen sicheren Weg begeben
kann: Reaktionstest o.ä. beim TÜF o.ä. machen, mit
SCHRIFTLICHEM (!?) Beleg, dass man am Strassenverkehr
teilnehmen kann MIT den konsumierten Medikamenten (z.B.
90mg Cymbalta=Seratonin+Noradrenalin-
Wiederaufnahmehemmer!)
PS2: Hoffentlich ist die kurze "Ich-Formulierung im
zweiten-Teil dieser email erlaubt und wird nicht so
kontrolliert wie im Rechts-FORUM!? (Sonst schreib ichs
natürlich nochmal kurz um!
Wie gesagt fürs Erste: ###Gutes Neues###
Lieber mf,
gleich vorweg: auch von mir keine Rechtsberatung.
Die Frage berührt wesentliche Kernpunkte des eigentlich
von
Vertrauen geprägten Arzt-Patientenverhältnisses.
Grundsätzlich muss jeder, der nicht durch richterlichen
Beschluss unter Betreuung steht, seine Entscheidungen
in
gesundheitlichen Fragen selbst treffen.
Dies setzt jedoch voraus eine den rechtlichen
Vorschriften
genügende Aufklärung vor ärztlichen Maßnahmen, sonst
ist die
Einwilligung in z.B.eine Behandlung nicht rechtsgültig.
Eine
Behandlung könnte in diesem Falle u.a.
haftungsrechtliche
Konsequenzen für den Arzt haben. Dies führt zu
überbordenden
„Aufklärungsorgien“, bei denen man häufig an
schriftlicher
Fixierung des gesagten nicht vorbei kommt.
In Beipackzetteln wird seitens der Industrie so
informiert,
daß durch die Fülle der Hinweise eine Haftung des
Herstellers
praktisch ausgeschlossen wird. So ein Beipackzettel ist
jedoch
genau deshalb meist wenig informativ und sollte vom
Arzt
„übersetzt“ werden, damit der Patient sich für oder
gegen eine
Einnahme entscheiden kann. An den wichtigen Punkten
(Fähigkeit
zur Teilnahme am Strassenverkehr u.a.) kann der Arzt
aber
nicht „vorbeiinterpretieren“, sondern was da steht,
steht da.
Wie der Arzt jeweils die Aufklärung („Übersetzung“)
vornehmen
sollte, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Bei
psychischen Erkrankungen sollte man jedoch bedenken,
daß man
als Kranker die Dinge oft nicht klar und rational
betrachtet
sondern gefärbt durch die Erkrankung. Hier ist ein
Vertrauensverhältnis Arzt/Patient unabdingbar. Ist dies
nicht
gegeben, besteht übrigens auch keine
Behandlungsverpflichtung
durch den Arzt (!). Grundsätzlich hat man als Patient
auch ein
Recht auf unvernünftige Entscheidungen
(Behandlungsverweigerung, da gab es unlängst einen
Fussballer…).
Ob man entgegen entsprechender ärztlicher Anordnungen
ein
Medikament einnimmt, das laut Beipackzettel eine
Teilnahme am
Strassenverkehr nicht erlaubt, muß man selbst
entscheiden, ich
halte es für verantwortungslos wie Fahren unter
Alkoholeinfluss. Arzt und Hersteller sind in diesem
Falle
jedenfalls nicht haftbar.