Mediziner - freelancer?

Hallo,

weiß jemand zuverlässig, ob Asistenzärtze auch freiberuflich tätig sein können oder ob dies gemäß KV oder sonstiger Regularien nicht möglich ist?

Besten Dank.

Grüsse

Henry

Hallo,

mit KV ist wohl die kassenärztliche Vereinigung gemeint. Die kommt ja nur ins Spiel, wenn ein Kassenpatient zu behandeln ist.
Hier handelt es sich um eine Assistenzarzt (wahrscheinlich im Krankenhaus). Das ist dann eine arbeitsvertragliche Angelegenheit, ob er das darf. Wenn ihm das zugebilligt wird, dann kommt die Berufsordnung für Ärzte zum Zuge. Darin ist die Niederlassung an einen Praxissitz gebunden. Näheren Aufschluss gibt die Berufsordnung:
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=57

Gruß Woko

weiß jemand zuverlässig, ob Asistenzärtze auch freiberuflich
tätig sein können oder ob dies gemäß KV oder sonstiger
Regularien nicht möglich ist?

Ich weiß, dass es Ärzte gibt, die überwiegend Vertretungen für niedergelassene Ärzte machen. Das müßte so etwas sein, was Du meinst. Kürzlich war ein Bericht in der Zeitung, dass ein deutscher Assistenzarzt am WE in England gearbeitet hat. Das scheint also auch nicht unüblich zu sein.

Hallo Nordlicht,

diese Fälle sind bekannt, wie auch die Tätigkeiten für Rettungsorganisationen. Hier war nach Freelancern gefragt. Die Vertretung in einer Praxis begründet sicher keinen eigenen Praxissitz. Er wird hier im Namen der Praxisinhaber als Vertreter tätig aber nicht als Freiberufler, auch wenn er als solcher bezahlt wird. Der Fragesteller sollte sich hierzu einmal äußern was genau gemeint ist.

Gruß Woko

Danke für Eure bisherigen Beiträge.

Konkret die Frage:

Darf ein Assistenzarzt, der in einer Klink arbeitet auch noch bei einem Kollegen als Freiberufler tätig sein - ohne dabei Facharzt zu sein.
Es geht hier nicht um die arbeitsrechtliche Seite (Klinik hat nichts daggen), sondern Asistenzarzt Facharzt?
Bei Fachärzten ist das kein Thema, aber müssen Assi-ärzte in einer Praxis zum Beispiel angestellt sein - das ist alles eher eine Haftungs- und eine Genehmigungsfrage der standsrechtlichen und sonstigen Gremien.

Ist’s nun etwas klarer??

Vielen Dank und viele Grüsse

Henry

Hallo,
eine Vertretung ist in der Regel nur durch einen Facharzt möglich. So § 20 der Berufsordnung. Die Kammer Nordrhein hat den § 20 ausgelassen. Deshalb hier ein neuer Link mit der Vertretungsregelung in § 20:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100…

Gruß Woko