Ich bin Physiotherapeut und rechne über eine Abrechnungsstelle ab. Meine Medizinische Abrechnungsstelle verlangt von mir Porto und Auslagen für Mahnungen, die an Patienten gehen, die nicht rechtzeitig überweisen. Auf diesen Gebühren bleibe ich auch hängen. Ist das legitim? Die Patienten erhalten doch auch Mahngebühren, warum wird mir dann auch noch die Gebühr für Porto und „sonst. Auslagen“, wie sie es nennen, abverlangt. Kann ich das Geld zurückverlangen?
Hallo Cunei
Die Patienten erhalten doch auch
Mahngebühren, warum wird mir dann auch noch die Gebühr für
Porto und „sonst. Auslagen“, wie sie es nennen, abverlangt.
Kann ich das Geld zurückverlangen?
Das kömmt natürlich immer sehr darauf an, welche Konditionen man mit seiner Abrechnungsstelle ausgehandelt bzw. vereinbart hat.
In diesem deinem Falle scheint es mir aber in der Tat merkwürdig zu sein, dass doppelt für Gebühren und sontige Auslagen kassiert werden soll.
Da würde die A-Stelle also zunächst um Transparenz und Aufklärung bitten.
Ich rufe meine Abr.-Stelle meistens an, wenn es irgendwelche Merkwürdigkeiten gibt. Veles kärt sich dann beim Telefonat, manchmal „musste“ ich auch „leicht drohen“ - es gibt ja deren viele Abrechnungs-Unternehmen… .
Gruß,
Branden
Gruß,
Branden
Ja gut, danke. Ich bin mir nicht sicher, ob meine A-stelle überhaupt Gebühren vom Patienten verlangt. Aber normalerweise schon, deshalb ruf ich die morgen an und mach Stress.
Hallo erstmal,
zwei ganz einfache Möglichkeiten:
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Dir werden die Mahnauslagen zunächst in Rechnung gestellt, weil sie schließlich beim Abrechnungsunternehmen angefallen sind. Gleichzeitig werden sie dem Patienten in Rechnung gestellt. Zahlt der Patient, werden dir deine verauslagten Gebühren hiervon zurückerstattet.
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Es handelt sich um „ausgemahnte“ Patienten. D.h. die Abrechnungsstelle ist zunächst für die Auslagen in Vorleistung getreten, hat aber nichts erreicht und schließ ihre Tätigkeit damit zunächst ab. Es ist deine Sache, ob Du jetzt klagst und dir dabei natürlich auch die Mahnkosten zurück holst oder die Sache auf sich beruhen lässt (weil Du weißt, dass da ohnehin nichts zu holen ist).
Bevor ich also so hässliche Wörter wie Betrug in den Mund nehmen würde, wäre ein Telefonat zur Klärung der Sache sicherlich angebracht. Es gibt zumindest zwei Varianten, die ganz logisch klingen. Schließlich ist die Mahnerei ja nicht das Privatvergnügen der Abrechnungsstelle. Und wenn der Patient nicht zahlt, dann wendet man sich eben an den, der die Musik bestellt hat. Ist vor Gericht auch nicht anders. Der schönste Titel nützt dir nichts, wenn der Gegner nicht zahlt, und Du darfst Anwalts- und Gerichtskosten noch als gutes Geld schlechtem hinterher werfen.
Gruß vom Wiz
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Ja gut, danke. Ich bin mir nicht sicher, ob meine A-stelle
überhaupt Gebühren vom Patienten verlangt. Aber normalerweise
schon, deshalb ruf ich die morgen an und mach Stress.
Also wenn ich zu Ärzten gehe, die über die PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle) abrechnen und vergesse mal, rechtzeitig zu zahlen. Dann bekomme ich eine Mahnung mit €5 Mahngebühr (die ich dann natürlich auch bezahle, wenn es mein Versehen war). Also zumindest in BW bezahlen die Patienten die Mahngebühren.
Benni