Medizinische Behandlung ohne Einwilligung des Haustierbesitzers

Wie ist die Rechtslage, wenn ein Tierfreund ein ihm nicht gehörendes Tier medizinisch behandelt bzw. behandeln lässt, ohne dass eine Einwilligung des Tierhalters vorliegt?

Ich vermute stark, dass es völlig in Ordnung ist, wenn beispielsweise eine am Straßenrand aufgefundene, offensichtlich angefahrene Katze zum Tierarzt gebracht wird, ohne vorher große Erkundigungen anzustellen.

Wie sieht es aber aus, wenn eine in der Nachbarschaft streunende Besuchskatze bereits seit geraumer Zeit einen starken Befall mit Flöhen und/oder Würmern hat und an diesem Zustand sich nichts ändert? Wäre es in einem solchen Fall in Ordnung, dieser Katze auch ohne Absprache mit dem Besitzer ein entsprechendes Mittel gegen diese Parasiten zu verabreichen?

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Hallo,
dann könnte man erwägen, eine anonyme Meldung beim Amtstierarzt zu machen.
Meine Eltern wurden mal gemeldet, weil eine Besserwisser-Pferdefrau mit der Haltung der alten , rehekranken Shetties nicht zufrieden war.
Der Amtstierarzt hat auch wirklich geprüft!
War alles okay.
Gut, die Ponies waren auf der Wiese. Bei einer Vagabundenkatze könnte es schwierig sein, diese beim Besuch anzutreffen. Aber das wäre so ein Kontakt.
Als Besitzer wäre ich stinkig, wenn jemand anderes mein Tier ungefragt tierärztlich
behandeln lassen würde ohne zu wissen, ob ich möglicherweise dahingehend bereits aktiv bin!
Gut meinen und gut tun sind zweierlei Paar Schuhe!
Allerdings könnte man auch das Gespräch mit dem Besitzer suchen und anbieten,
ob es okay wäre, die Katze zu behandeln und er erstattet die Kosten…
LG,Mao

Zum konkreten Fall gibt es wahrscheinlich kein Urteil aber weil man eine Autoscheibe einschlagen darf um ein Tier aus der Hitze zu befreien (siehe: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/08220/)
kann ich mir nicht vorstellen dass ein Richter jemanden verurteilt der in einer anderen Situation ein Tier aus einer misslichen Lage befreit.

Der Eigentümer der Katze ist natürlich nicht verpflichtet die Rechnung für die Behandlung zu bezahlen.

Wobei es natürlich etwas seltsam anmutet dass man in D einerseits Haustiere legal aus einem heißen Auto befreien und dieses sogar beschädigen darf aber trotzdem nicht legal Tiere aus einem überhitzten Tiertransporter befreien darf.

Ich kann mir das allerdings schon vorstellen, denn es kann sich in so einem Fall um einen rechtfertigenden Notstand handeln. Im anderen Fall handelt es sich zwar um eine ungünstige Gesamtsituation, aber nicht um einen Notstand im rechtlichen Sinne, denn dafür mangelt es an der gegenwärtigen Gefahr.

Auch bei einem Tier im Auto kann man von außen schwer abschätzen wie gefährlich die Lage ist da der Laie nicht abschätzen kann wie warm es in dem Auto ist (evtl. wurde die Innenraumtemperatur ja vor dem Abstellen durch die Klimaanlage stark heruntergekühlt) und wie lange das Tier sich schon darin befindet - trotzdem ist die Befreiung legal.

Von einem Laien kann man allgemein nicht erwarten die Gefahrensituation perfekt einzuschätzen, deshalb kann man davon ausgehen dass es nicht geahndet wird wenn jemand ein Tier behandelt welches in einer offensichtlichen kritischen Lage verkehrt.

M.E. ist dies aber eine Grauzone denn das Tier muss ja erstmal entwendet werden um es zum Tierarzt zu bringen.

Not my cat?

Und genau deshalb sollte man nicht direkt eine Scheibe einwerfen, nur weil sich ein Tier im Auto befindet, sondern die Polizei rufen oder versuchen, den Besitzer des Fahrzeugs ausfindig machen. Wenn man ganz falsch gelegen hat, kann es nämlich durchaus sein, daß man anschließend doch wegen Sachbeschädigung dran ist.

Wenn ein Tier schon wochenlang in dem Zustand rumläuft, kann es sich regelmäßig nicht um eine gegenwärtige Gefahr handeln.

Entwenden im Sinne von Diebstahl ist es ohnehin nicht, weil die Zueignungsabsicht fehlt. Eine Strafbarkeit des Vorgangs sehe ich so oder so nicht, wenn die Katze anschließend wieder dem Eigentümer übergeben werden soll. Allenfalls kommen auf den guten Geist zivilrechtliche Ansprüche zu und selbst die sehe ich nicht so recht, weil ein Schaden nachgewiesen werden muß, wenn man bspw. Schadensersatz haben will. Bei einer unfreiwilligen Entwurmung gibt’s den aber nicht. Anders sähe das bspw. bei einer ungefragten Kastration o.ä. aus.

Yup.

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Nehmen wir einmal an, dass der Besitzer der betreffenden Katze nicht einem Gespräch zugänglich ist.

Dennoch habe ich den Verdacht, dass der Amtstierarzt nicht aktiv wird, nur weil eine Katze verwurmt ist - Kanonen und Spatzen und so.

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Warum sollte der Katzenbesitzer nicht ansprechbar sein?
Bevor man angreifend raushaut " Pflege deine verseuchte Katze, sonst steckt sie meine Miezen an",
dann kann man es doch auch charmant verpacken.
" Ich entwurme demnächst meine Katzen und würde Deine Katze gerne mitbehandeln".Kostenerstattung erwünscht. Kann man so versuchen.
Wo ich mein Pferd eingestellt hatte, hat die Stallbesitzerin das auch übernommenen, weil sie alle Pferde gerne gleichzeitig entwurmt hatte und umweiden konnte.
Ich wurde gefragt, ich bekam die leere Packung und die Rechnung und konnte mich drauf verlassen, dass das Pferd entwurmt war.
Aber wenn das so nicht funktioniert, dann kann man doch immernoch den Amtstierarzt aktivieren.
Erst mal hören, was der sagt.
Mao

Gehen wir einmal davon aus, dass die betreffende Katze vor etwa zwei Jahren tatsächlich einmal von einem Auto angefahren am Straßenrand lag und von dem bewussten Tierfreund - in damaliger Unkenntnis, wer der Besitzer sein könnte - zum Tierarzt gebracht wurde, wobei die Übernahme der Kosten zugesagt wurde, falls sich kein Besitzer anfände.

Mittels Tätowierung fand sich aber der Besitzer an, nur war selbiger nicht etwa froh und dankbar, sondern machte den Tierfreund noch in der Praxis völlig zur Sau.

Die notwendige - und über die bereits erfolgte Schmerzmittelgabe hinausgehende - Behandlung wurde damals offensichtlich nicht eingeleitet, denn die betreffende Katze humpelte in der Folgezeit noch mehrere Wochen lang stark, und noch heute ist zu erkennen, dass eine Pfote nicht so ist wie die andere.

Seit damals grüßt der Besitzer nicht mehr und wendet sogar auf dem Absatz, wenn der Tierfreund die Straße entlang kommt.

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Jetzt wird es müßig.
Dann bleibt ja fast nur das Angebot, die Katze zu übernehmen.

Da der Besitzer völlig desinteressiert ist und du auch nicht auf eine Kostenerstattung aus bist, würde es der Besitzer doch wahrscheinlich gar nicht bemerken, wenn NMC behandelt würde…
Was rechtlich natürlich kein Zustand ist, aber vielleicht praktisch doch?
Könnte es sein, dass die eigenen Katerlinge einen gesunden NMC eher akzeptieren würden?

Grüße
Siboniwe

Praktisch muss ich den inzwischen für seine Verhältnisse ziemlich abgemagerten Kater schon alleine deshalb entflohen und entwurmen, damit sich meine Katerlinge nichts einfangen.

Es wäre mir nur wohler dabei, wenn ich auch rechtlich auf der sicheren Seite wäre, zumal sich der Kater inzwischen für die ganze Nachbarschaft offensichtlich (okay, offensichtlich für alle, die die drei roten Kater unterscheiden können) hauptsächlich bei mir auf dem Hof aufhält.

Was das Vertragen angeht, mache ich mir keine große Hoffnungen. NMC ist eigentlich nur lieb und völlig unaggressiv, aber meine Katerlinge hassen ihn trotzdem. Das dürfte nicht besser werden, wenn er wieder wie vor ein paar Monaten so viel wiegt wie beide zusammengenommen.

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In einem Notfall wird man normalerweise vom vermuteten Einverständnis des Halters ausgehen dürfen, und dann läuft das unter „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gegen Kostenersatz.

Da hier aber gerade dieses Einverständnis nicht vermutet werden darf, da konkreter Halter sich bereits in der Vergangenheit deutlich abweichend geäußert hat, fällt diese Möglichkeit hier aus. Zumal hier ja auch kein Notfall vorliegt, der eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Halter ausschließen und sofortiges Handeln erfordern würde.

Insoweit bleibt hier tatsächlich nur der Weg über den Amtstierarzt. Bei eigenmächtigem Handeln könnte man sich sogar noch Ärger in Bezug auf eine Besitzstörung oder eine Sachbeschädigung einhandeln, wenn dem Tier z.B. das Mittel nicht bekommt, … Ggf. kann man auch den örtlichen Katzen-/Tierschutzverein einbinden, damit der mal beim Halter aufkreuzt.

Alles unbefriedigend, aber ich sehe hier leider keinen wirklich besseren, legalen Weg.