Medizinische Beratung durch Nicht-Mediziner

Ich bin in einem Verein, der Menschen mit einer seltenen Erkrankung betreut. Wir klären über die Erkrankung auf, benennen mögliche Behandlungsmethoden, führen Ärztelisten etc.

Nun gibt es immer mal wieder die Ansicht einzelner Mitglieder, sie dürften Erkrankten detaillierte Einnahmevorgaben z.B. zu Nahrungsergänzungsmitteln vorgeben oder könnten aufgrund von Symptomen Diagnosen stellen. Wir unterbinden diese Aktionen immer sofort. Ich bin der Ansicht, dass wir das als Laien nicht dürfen (keinerlei medizinische Beratung).
Ich finde allerdings keine rechtlichen Regelungen dazu. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Hallo,

ME sollte ein Verein, der über gesundheitliche Themen bis hin zu möglichen Behandlungsmethoden berät, grundsätzlich seinen Beratungsumfang und seine Haftungsrisiken fachanwaltlich beurteilen lassen und nicht in einem x-beliebigen I-Net-Forum nachfragen.
Und wer sich dann nicht an die Vorgaben hält, wird halt als Berater/in nicht mehr eingesetzt.

&Tschüß
Wolfgang

Danke für deine Antwort. Allerdings benötigen wir keine fachanwaltliche Beratung, da ich ja schon oben klar gestellt habe, dass wir offiziell keinerlei medizinische Beratung durchführen. Ich habe lediglich die juristischen Quellen gesucht, die dies verbieten.
Eine Rückmeldung an anderer Stelle verweist auf das Heilpraktiker Gesetz, was genau die §§ enthält, die ich gesucht habe sowie die Approbationsordnungen.
VIele Grüße
Cora