Medizinische Daten und Arge

Moin,

darf ein Mitarbeiter der Arge medizinische Daten des Leistungsempfängers verlangen, mit der Begründung die Vermittlungsfähig zu prüfen und der daraus resultiernden Leistungen seitens der Arge?
Zum beipiel die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die zu einer Schwerbehinderung geführt haben`?
Meiner Meinung nach ist der „gemeine“ Argemitarbeiter dazu nicht qualifiziert medizinische Daten zu interpretieren.
Vielmehr müßte er einen Amtsarzt beauftragen den Leistungsempfänger daraufhin zu prüfen und der dürfte nur das Ergebnis mitteilen ohne medizinsche Diagnosen.
Die Weigerung des Leistungsempfängers führte zur EInstellung jedweder Zahlungen.
Argumentiert wird, daß die Arge entscheidet welche Auskünfte erbracht werden müssen.
Das würde etwas überspitzt bedeuten, daß er auch nach der sexuellen Orientierung oder welche PArtei man wählt fragen dürfte und die Weigerung zum Leistungsentzug führen würde.

Gruß
Andre

Moin,

Hallo.

darf ein Mitarbeiter der Arge medizinische Daten des
Leistungsempfängers verlangen, mit der Begründung die
Vermittlungsfähig zu prüfen und der daraus resultiernden
Leistungen seitens der Arge?

Verlangen kann er es, aber ohne Rechtsanspruch. Der Leistungsempfänger gewährt es also freiwillig.
Droht allerdings die ARGE bei Weigerung mir Sanktionierung liegt Nötigung vor. Strafanzeige stellen.

Zum beipiel die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die zu
einer Schwerbehinderung geführt haben`?

Beispielweise ja.

Meiner Meinung nach ist der „gemeine“ Argemitarbeiter dazu
nicht qualifiziert medizinische Daten zu interpretieren.

Das ist richtig.

Vielmehr müßte er einen Amtsarzt beauftragen den
Leistungsempfänger daraufhin zu prüfen und der dürfte nur das
Ergebnis mitteilen ohne medizinsche Diagnosen.

So ist es. Dies geschieht auch dann im zweiten Zug.

Die Weigerung des Leistungsempfängers führte zur EInstellung
jedweder Zahlungen.

Sofort einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht stellen. Ggf. Prozesskostenhilfe für Rechtsanwalt beantragen.

Argumentiert wird, daß die Arge entscheidet welche Auskünfte
erbracht werden müssen.

Die ARGE entscheidet viel. Wären alle Entscheidungen richtig, würden die ARGE’n nicht ca. 50% aller Rechtsstreite an Sozialgerichten verlieren.

Das würde etwas überspitzt bedeuten, daß er auch nach der
sexuellen Orientierung oder welche PArtei man wählt fragen
dürfte und die Weigerung zum Leistungsentzug führen würde.

Soweit ist es noch nicht, aber die Volkszählung 2011 kommt ja noch. ALG2-Bezieher-Daten werden ungefragt hierzu herangezogen. Gehört der ALG2-Bezieher zu den „Auserwählten“, welche dann noch den Fragebogen zugesandt bekommen, laufen nacher alle Daten zusammen.

Gruß
Andre

Noch ein angenehmes neues Jahr.

Hallo,

das siehst du richtig, Schritt2 hat es ja schon richtig erläutert. Ergänzend kann man sich an das „Kundenreaktionsmanagement der Bundesarbeitagentur“ und vor allem an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden. Wegen der Leistungseinstellung: Mit Beratungshilfeschein vom zuständigen Amtsgericht kostet die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch einen Fachanwalt max. 10 € Eigenanteil.

LG