Moin,
darf ein Mitarbeiter der Arge medizinische Daten des Leistungsempfängers verlangen, mit der Begründung die Vermittlungsfähig zu prüfen und der daraus resultiernden Leistungen seitens der Arge?
Zum beipiel die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die zu einer Schwerbehinderung geführt haben`?
Meiner Meinung nach ist der „gemeine“ Argemitarbeiter dazu nicht qualifiziert medizinische Daten zu interpretieren.
Vielmehr müßte er einen Amtsarzt beauftragen den Leistungsempfänger daraufhin zu prüfen und der dürfte nur das Ergebnis mitteilen ohne medizinsche Diagnosen.
Die Weigerung des Leistungsempfängers führte zur EInstellung jedweder Zahlungen.
Argumentiert wird, daß die Arge entscheidet welche Auskünfte erbracht werden müssen.
Das würde etwas überspitzt bedeuten, daß er auch nach der sexuellen Orientierung oder welche PArtei man wählt fragen dürfte und die Weigerung zum Leistungsentzug führen würde.
Gruß
Andre