Wie verhält es sich,wenn man als Medizinische Fachangestellte (MFA) einen freien Arbeitsvertrag hat.Ist man da trotzdem durch einen Manteltarifvertrag automatisch gebunden?Und Weihnachtsgeld wird laut freiem Arbeitsvertrag auch bezahlt - wie verhält es sich da,wenn es schon vor gut 5 Jahren gestrichen wurde?
Danke für die Antworten.
Der Chef, der das macht, der ist ein Idiot. Um ein paar Krümel zu sparen (als Arzt!) macht er sowas.
Ich würde an deiner Stelle einfach mal eine Anfrage bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen; das könnte für dich ein kleinerer Lottogwinn sein, denn dein Arbitgeber zahlt für dich auch einige Zeit rückwirkend die Sozialversicherung und die Lohnsteuer. Das macht er auf Lohnsteuerklasse 6, damit wirst du ein erstaunlich hohes Brutto haben. Außerdem bist du unbefristet beschäftigt, eventuell (kommt auf Größe der Praxis an) gilt für dich sogar das Kündigungsschutzgesetz.
Es geht hier glaube ich nicht um eine freie Mitarbeiterin, sondern um einen frei ausgehandelten Vertrag für ein Angestelltenverhältnis, ohne Tarifbindung. Oder meintest Du das?
Gruß K
Ja, Kawaresksenjajok, ich bin fest angestellt und der Arbeitsvertrag nennt sich „Freier Arbeitsvertrag“ - ist der Arbeitgeber dann an Tarifverträge in der Branche gebunden?
Hi!
Da bereits im § 2, Abs. 2 des MTV ausdrücklich die Anwendung geregelt ist, gehe ich mal nicht von einer allgemeinen Verbindlichkeit aus.
Tendenziell also nein - da müsstest Du aber bitte selbst nachlesen …
VG
Guido
Hallo,
selbst wenn Tarifbindung bestehen würde, steht es jedem AG frei, bessere Leistungen als im TV vertraglich zuzusichern. Das nennt man das sog. „Günstigkeitsprinzip“.
Ist zB ein Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag ausdrücklich und ohne Bezug auf den TV selbstständig geregelt, ist es auch egal, ob das Weihnachtsgeld im TV gestrichen wird, der Arbeitsvertrag geht dann vor und kann nur durch eine Änderungskündigung vom AG einseitig geändert werden.
&Tschüß
Wolfgang