Nehmen wir mal an, jemandem wird diese angeboten, mit dem Hinweis des Anbieters, dass er dies zunächst selbt bezahlen müsse, mit Rezept aber dann bei der Kasse sich das Geld wiederholen könnte.
Die Krankenkasse verweigert dies, weil nach deren Angaben der Fußpfleger keine Kassenzulassung besitzt.
Ist das Betrug durch den Fußpfleger?
Kann man die Kassenzulassung irgendwo einsehen/prüfen?
Wie kommt der „Fußgepflegte“ und Geprellte an das Geld ran? Soll er den Fußpfleger verklagen/anzeigen?
Deine „rechtliche“ Beurteilung in allen Ehren, aber sie hat hier ein oder zwei Lücken.
Wenn der Fusspfleger eine Zulassung durch die Krankenkassen vortäuscht, kann das durchaus Probleme geben.
Auch gab es hier genug Ansätze, mal einen Betrug zu prüfen. Eine Täuschungshandlung und einen Vorsatz könnte man direkt vermuten ( zum weiter prüfen isses mir zu spät ).
Normalerweise sollte man hier seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen oder überlegen, ob es einem die Sache wert ist.
Auch wenn es hier Leute erschreckt, es gibt tatsächlich Mitbürger, die aus medizinischen Gründen eine Fussbehandlung brauchen und einen Anspruch haben, dass die Kasse diesen zahlt.
erstens: wer sagt, dass es um mich geht? zweitens: in diesem Fall handelt es sich um eine erkrankung, die tatsächlich den Anspruch auf Kassenleistung nach sich zieht, nicht um eine „Schönheitskur“.
Darum stand dort auch MEDIZINISCHE Fußpflege.
zweitens: in diesem
Fall handelt es sich um eine erkrankung, die tatsächlich den
Anspruch auf Kassenleistung nach sich zieht, nicht um eine
„Schönheitskur“. Darum stand dort auch MEDIZINISCHE Fußpflege.
Mag ja sein. Ich sehe aber Fußpflegesalons wie Pilze aus dem Boden schießen, und die meisten führen „Medizinische Fußpflege“ im Schild.