Hallo,
Heute erhielt ich via Fax ein Sozialmedizinisches Gutachten vom 09.11.2011 des Medizinischen Dienst meiner Krankenkasse welches ebenfalls an die Rentenkasse übersendet wurde.
Beurteilung und Leistungsvermögen
Im April und im Mai 2011 musste der Versicherte wegen Bullaruptur mit Pneumothorax stationär behandelt werden.
Bei oben genannter Operation kam es zu einer Rippenfraktur, die während des Anschlußheilverfahrens auffiel. Röntgenologisch ließ sich im weiteren Verlauf eine unzureichende Kallusbildung feststellen. Der Versicherte leidet unter therpieresistenten Schmerzen.
Bevor endgültig über einen operativen Eingriff entschieden wird, ist in Übereinstimmung mit der Einschätzung der Thoraxchirugen das Ausschöpfen aller konservativen Behandlungsmethoden inklusive eines erneuten stationären Heilverfahrens indiziert.
Aufgrund des oben genannten Verlaufs ist die Erwerbsfähigkeit als erheblich gefährdet anzusehen, die medizinische Voraussetzungen des § 51. 1. SGB V sind erfüllt.
Sozialmedizinische Stellungsnahme/Ergebnis
Aus medizinischer Sicht auf Zeit AU
Med. Voraussetzungen für eine erhebl. Minderung/Gefährdung der Erwerbsfähigkeit (§51 Abs.1 SGB V)
Erhebliche Gefährdung der EF liegt vor.
Empfehlungen und Hinweise
Med. Leistungen zur Rehabilitation nach § 51 Abs. 1 SGB V
…Frage…
Wie ist zu Verfahren, wenn die Rentenversicherung die Rehabilitationsmaßnahme in meinem Widerspruch ablehnt.
Im ersten Antragsverfahren ohne Gutachten des MDK wurde mein Rehaantrag abgelehnt, nun warte ich auf das Ergebnis meines Widerspruchs