Medizinische Kräuter importieren und handeln

Ist der Import von getrockneten Kräutern und Pflanzenteilen (Wurzeln, Samen, Blüten)grundsätzlich erlaubt? Können diese auch als Pulver oder Extrakte eingeführt werden? Gibt es Restriktionen bei Pflanzen die zur Nahrungsergänzung oder zu medizinischen Zwecken benutzt werden sollen? Können diese in der BRD gehandelt und exportiert werden? Gibt es eine Negativliste?

Vielleicht kann mir ein Wissender Antwort auf eine oder mehrere Fragen geben.

Friedrich

Hallo Friedrich,

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellt Export- und Importgenehmigungen für Landwirtschaftsprodukte aus.
Postfach 18 03 03
60083 Frankfurt/Main
Tel.: +49 69 15 64-0
Fax: +49 69 15 64-4 44
Web: http://www.ble.de

Für Güter, die eine Importgenehmigungerfordern bzw. auf der Importliste stehen, muß ein Ursprungszeugnis (certificate of origin) oder eine Ursprungserklärung(declaration of origin) beantragt werden. Das Ursprungszeugnismuss von der im jeweiligen Land zuständigen Behördeausgestellt werden.
Die Ursprungserklärung wird vom Exporteur bzw. Lieferanten ausgestellt. In speziellen Fällen,wie z. B. bei Produkten mit einem Warenwert von bis zu 1.000 Euro, ist ein Ursprungszeugnis nicht vorgeschrieben.

Gruß
karl-Heinz