Hallo-
hier ist eine Frage die sich an Leute richtet, die sich mit Luftverkehrsrecht und vor allem den Regeln für die medizinische Tauglichkeit auskennen.
Person A erkrankte vor 2 Jahren an Schizophrenie.
Er ist heute wieder genesen und voll einsetzbar.
Er nimmt regelmäßig Medikamente, welche die Leistung nicht einschränken.
Die Psychiaterin kann ein Gutachten über die völlige psychische Belastbarkeit erstellen.
Hier sind die Regularien und vor allem die Ausschlussregel aus der Tauglichkeitsordnung
http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/20648/publ…
unter
JAR FCL 3
Seite 20
3.325 Psychiatrische Erkrankungen
Normalerweise geht ein Privatpilot zum Fliegerarzt.
Nun gibt es 2 Aussagen
- bei Absetzung der Medikamente ist die Tauglichkeit wieder hergestellt.
- Es muss ein Gutachten vom Flugmedizinischen Zentrum erstellt werden und evtl. eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
Wie sieht es nun aus?
Ist die Krankheit, die so gut wie geheilt ist und mit dem Medikament gut in den Griff zu bekommen ist, ein Knock Out Kriterium?
Kann sich Person A dagegen rechtlich wehren?
Welche Chancen gibt es hier?
Erich