Medizinische Versorgung in Behinderteneinrichtunge

Hallo,

weiter unten habe ich einen Beitrag gepostet, in dem ich vom Pflegezustand eines Kindes berichtet habe…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Also ich war gestern bei meiner Chefin. Ruhe zum Reden hatten wir nicht wirklich, aber ich habe sie nebenbei gefragt, wie es mit dem betroffenen Kind aussieht.
Die Fingernägel werden wohl in den nächsten Tagen von ihr geschnitten, auch wenn sie es eigentlich nicht darf. Wogegen die Schmerzmittel sind, weiß sie nicht, sie findet die Dosis aber auch zu hoch. Angeblich hat er einen Gendefekt - so genau weiß es keiner. Und wieder die Entschuldigung „der Vater ist Arzt“, ein leicht verzweifeltes Gesicht und ein Schulterzucken. Sorry, aber ich halte sie nicht für wirklich kompetent…
Tja, es ist schon manchmal zum verzweifeln, wenn man in einer solchen „Aufbewahrungsanstalt“ arbeitet…

Heute hat sich das Kind mit den spitzen Nägeln das Ohr aufgekratzt und nicht unerheblich geblutet. Leider haben wir kein Wunddesinfektionsmittel dort. Das hat mich echt gewundert. Meine Chefin stört aber auch das nicht. „Nö haben wir hier nicht. Kann aber sein, dass ich zu Hause noch etwas hab.“

Na toll…
Gibt es Vorschriften, welche Grundmedikamente bzw. Grundausstattung in der Notfallapotheke eine Behinderteneinrichtung haben muss? Pflaster und Verband haben wir, aber eine Wunde können wir nicht desinfizieren…
Haben die Eltern wirklich das Recht die Medikamentendosis zu bestimmen, ohne das wir einen Nachweis vom Arzt bekommen? Ich kenne es aus dem Kindergarten, dass für jede Medikamentengabe eine Bescheinigung vom Arzt vorliegen muss.

kopfschüttelnde Grüße
Tato

Hallo,

weiter unten habe ich einen Beitrag gepostet, in dem ich vom
Pflegezustand eines Kindes berichtet habe…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Also ich war gestern bei meiner Chefin. Ruhe zum Reden hatten
wir nicht wirklich, aber ich habe sie nebenbei gefragt, wie es
mit dem betroffenen Kind aussieht.
Die Fingernägel werden wohl in den nächsten Tagen von ihr
geschnitten, auch wenn sie es eigentlich nicht darf. Wogegen
die Schmerzmittel sind, weiß sie nicht, sie findet die Dosis
aber auch zu hoch. Angeblich hat er einen Gendefekt - so genau
weiß es keiner. Und wieder die Entschuldigung „der Vater ist
Arzt“, ein leicht verzweifeltes Gesicht und ein
Schulterzucken. Sorry, aber ich halte sie nicht für wirklich
kompetent…
Tja, es ist schon manchmal zum verzweifeln, wenn man in einer
solchen „Aufbewahrungsanstalt“ arbeitet…

Heute hat sich das Kind mit den spitzen Nägeln das Ohr
aufgekratzt und nicht unerheblich geblutet. Leider haben wir
kein Wunddesinfektionsmittel dort. Das hat mich echt
gewundert. Meine Chefin stört aber auch das nicht. „Nö haben
wir hier nicht. Kann aber sein, dass ich zu Hause noch etwas
hab.“

Na toll…
Gibt es Vorschriften, welche Grundmedikamente bzw.
Grundausstattung in der Notfallapotheke eine
Behinderteneinrichtung haben muss? Pflaster und Verband haben
wir, aber eine Wunde können wir nicht desinfizieren…
Haben die Eltern wirklich das Recht die Medikamentendosis zu
bestimmen, ohne das wir einen Nachweis vom Arzt bekommen? Ich
kenne es aus dem Kindergarten, dass für jede Medikamentengabe
eine Bescheinigung vom Arzt vorliegen muss.

kopfschüttelnde Grüße
Tato

Hallo!

Frage: hat sich bei Euch schon mal die Heimaufsicht vorgestellt?
(Die sitzen normalerweise im Gesundheitsamt.) Sie sorgen, so sie einmal auf eine „Spur“ gesetzt wurden zumindest für die strikte Durchführung bzw. schrittweise Einführung von einem Maximum an Hygiene in der Pflege und vor allem auch dafür, daß Medikation korrekt (d.h. mit Unterschrift für jeden Schritt von der Verordnung (!) bis zur Verabreichung) abläuft, Akten geführt werden etc.
Ob sie eine medizinische Grundausstattung oder so normale Dinge wie Zahnpflege vorschreiben kann ich nicht sagen.
Leider sind sie nicht dafür zuständig, aus einer reinen Aufbewahrungsanstalt wieder ein Heim im Sinne von einem „Zuhause“ zu machen.
Wenn die gesetzlichen Betreuer eines behinderten Menschen bestimmte Wünsche in punkto Pflege und/oder Pädagogik oder haben die mit dem Konzept des Heims (oder mit schlichten menschlichen Wertvorstellungen) nicht übereinstimmen gehört viel diplomatisches Geschick dazu diese umzustimmen, es vehement durchzusetzen ist so gut wie unmöglich.
Alle weiteren Möglichkeiten fallen in den Aufgabenbereich der Rechtsabteilung.
(Ich habe erlebt, wie ein behindertes Opfer vor Gericht keine Chance hatte weil es sich nicht allgemeinverständlich äußern konnte und mit der eigenen Sprache des behinderten Menschen vertraute Betreuer als „Dolmetscher“ nicht zugelassen waren, während der Täter offen triumphierte.)
Ich bin froh mittlerweile in einem Heim mit einer vergleichsweise couragierten und kritikfähigen Leitung zu arbeiten (auch die Sorte gibt es immer wieder mal)und wünsche dir (und allen behinderten Menschen die eines Tages vielleicht von deinem Mut abhängig sind), daß du dir das Engagement bewahrst und später als Wölfin unter Wölfen den richtigen Leuten kräftig auf die Zehen trittst :smile:
Grüße vom ParadiesApfel