Medizinischer Dienst

Hallo,

wenn jemand länger krankgeschrieben ist, meldet sich irgendwann ein medizinischer Dienst. Ist dieser von der Krankenkasse beauftragt?

Nicht unbedingt geregelt ist es so:

Eine Vorlage beim MDK erfolgt, wenn es nach Art, Schwere, Dauer und Häufigkeit der Erkrankung oder Behinderung erforderlich ist

Ja der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) wird von den Kranken- und Pflegekassen beauftragt. Bei wichitgen Leistungsentscheidungen sind die Kassen verpflichtet den MDK mit Begutachtungen zu beauftragen.

Christoph

Hallo,
ja !!
Woher sollte der Medizinische Dienst sonst auch wissen dass
der Versicherte arbeitsunfähig ist.
Gruß
Czauderna

Hallo,

wenn jemand länger krankgeschrieben ist, meldet sich
irgendwann ein medizinischer Dienst. Ist dieser von der
Krankenkasse beauftragt?

Ja, natürlich, denn wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, hat die Krankenkasse ganz schnell ein Interesse daran, daß der Mensch wieder gesund wird, weil von nun an die Krankenkasse das Krankengeld zahlen muss.
Ich wollte mal als Arbeitgeber vor Ende der 6 Wochen den Medizinischen Dienst über die Krankenkasse beauftragen, da ich Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit meiner Arbeitnehmerin hatte. Und ich hatte große Schwierigkeiten das bei der Krankenkasse durchzusetzten, der war es nämlich noch piepegal, denn die Lohnfortzahlung war ja noch bei mir.
So ist das eben, immer wenn es um Geld geht.

Hallo,
das kann ich so nicht stehen lassen - es ist der Kasse nicht piepegal
solange der Versicherte noch in der Lohnfortzahlung steht.
wenn dur den MDK die Krankengeldzahlung vermieden werden kann, sind
wir schon daran interessiert - in erster Linie kommt es aber auf die
Argumente des Arbeitgebers an. Reine Schikane beispielsweise wird von uns
nicht unterstützt denn schließlich arbeitet der MDK nicht umsonst.
Die Kosten trägt immer die Kasse !!
Gruß
Czauderna