hallo zusammen,
nur mal interessehalber eine frage aus dem medizinischen bereich:
einem patienten wird bei einem arztbesuch eröffnet, dass er sich wegen eines problems besser einer stationären OP unterziehen soll. patient sieht das ein, willigt ein. soweit ok.
der patient hat zusätzlich zur gesetzlichen KV noch eine private zusatzversicherung für chefarztbehandlung. bei beiden kassen werden nun anträge zur kostenübernahme gestellt, die anträge werden bewilligt, OP-termin angesetzt, OP durchgeführt, keine komplikationen. soweit immer noch alles ok.
danach gehts denn aber los.
die private KV erkennt die abrechnung des chefarztes nicht vollständig an und übernimmt nur einen teil der kosten. daraufhin entbrennt ein hartnäckiges und verbissenes hin und her zwischen arzt und kasse darüber welche ziffern der GOÄ in verbindung mit bestimmten anderen ziffern abgerechnet werden dürfen oder nicht, wobei es noch nicht mal um einen besonders hohen betrag geht, doch beiden seiten gehts wohl ums prinzip. wie auch immer.
frage ist nun: wie geht der spass denn weiter, wenn sich arzt und kasse nicht einigen? kann der arzt seine forderung auch direkt beim patienten geltend machen? muss dieser dann zahlen? und wer legt in so einem fall überhaupt fest, welche forderung nun rechtens ist oder nicht?
grüsse
atos