Medizinrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem: Ich war ca. 4 Mon. in Behandlung bei einem Heilpraktiker.Obwohl ich privat versichert bin, fragte ich gleich zu Beginn der Behandlung nach den „Abrechnungsmodalitäten“. Die Anwort: Ich muss keine Zuzahlung leisten, er hat ein entsprechendes Programm welches er für die Abrechnung an meine PKV (entsprechend meinem Tarif) zu Grunde legt und er nimmt keine nicht erstattungsfähige Behandlung vor. Das war auch 3 Monate troz Rechnungen in Höhe von ca. 2.000,-€ mntl. der Fall. Im 4. Monat erkannte die PKV nach Einbindung eines externen Gutachters nur 400,-- von 2.200,- € a. Nach einer weiteren Stellungnahme des HP wurden noch mal 60,-€ anerkannt. Nun die Frage: Lt. PKV und deren Gutachter sind die Leistungen nicht angemesssen, nicht nachvollziehbar oder medizinisch nicht notwendig. Muss ich dann diese Leistungen bezahlen? Der HP rechnet über ein Rechenzentrum ab und hat seine Forderungen an dieses abgetreten.

Macht es Sinn, sich mit dem HP bzw. dem Rechenzentrum zu streiten? Oder mit der PKV (Central)?
Hätte mich der HP nicht auf so hohe Zuzahlung hinweisen müssen?

Für eine Antwort schon jetzt vielen Dank!

Hallo Mopela,
tut mir leid, da kann ich nicht mitreden, bin nur Kassenpatient und habe daher diese Probleme nicht.
Trotzdem:
Die 2000 Euro/Monat sind schon extrem. Wenn das „nur“ Dienstleistungen sind und keine Kosten für Medikamente, Geräte oder sonstiges dabei sind, sollte ein Heilpraktiker kulant sein können.
Ich gehe mal davon aus, dass der HP auch eine Rechnung von dem Rechenzentrum zurückziehen kann. Denn sicher gibt es auch mal Rechnungen mit Fehlern. Dann MUSS es irgend eine Möglichkeit geben, den Apparat zu stoppen.
Das Gespräch mit dem HP solltest Du auf jeden Fall suchen.
Ich hoffe, jemand anderes konnte Dir besser weiter helfen.
Grüße
Stefan

Liebe/ Entschuldigung dass ich erst heute antworte aber leider war es früher nicht möglich. Die Absprache vor Beginn der Behandlung ist wie ein Kostenvoranschlag zu bewerten, Normalerweise kann der dann nach Beendigung plus/minus 10 % variieren. Es empfiehlt sich dem Betreffenden zu schreiben und darauf hinzuweisen dass man sich zur Klärung des Bundesverbandes der Heilpraktiker bedienen werden in den meisten Fällen hilft dies schon, wenn nicht die Angeleheit dem Bundesverband der Heilpraktiker mitteilen und um Hilfe bitten, die helfen.

MfG
Grünrock