Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem: Ich war ca. 4 Mon. in Behandlung bei einem Heilpraktiker.Obwohl ich privat versichert bin, fragte ich gleich zu Beginn der Behandlung nach den „Abrechnungsmodalitäten“. Die Anwort: Ich muss keine Zuzahlung leisten, er hat ein entsprechendes Programm welches er für die Abrechnung an meine PKV (entsprechend meinem Tarif) zu Grunde legt und er nimmt keine nicht erstattungsfähige Behandlung vor. Das war auch 3 Monate troz Rechnungen in Höhe von ca. 2.000,-€ mntl. der Fall. Im 4. Monat erkannte die PKV nach Einbindung eines externen Gutachters nur 400,-- von 2.200,- € a. Nach einer weiteren Stellungnahme des HP wurden noch mal 60,-€ anerkannt. Nun die Frage: Lt. PKV und deren Gutachter sind die Leistungen nicht angemesssen, nicht nachvollziehbar oder medizinisch nicht notwendig. Muss ich dann diese Leistungen bezahlen? Der HP rechnet über ein Rechenzentrum ab und hat seine Forderungen an dieses abgetreten.
Macht es Sinn, sich mit dem HP bzw. dem Rechenzentrum zu streiten? Oder mit der PKV (Central)?
Hätte mich der HP nicht auf so hohe Zuzahlung hinweisen müssen?
Für eine Antwort schon jetzt vielen Dank!