guten abend,
bitte teilt mir mit, ob ein arzt gesetzlich/ berufsrechtlich verpflichtet ist, nach goä abzurechnen, oder nicht. das heißt, darf er auch z.b. nach e-bm mit steigerungsfaktor nach vereinbarung abrechnen? bitte mit begründung, da ich im streit mit einer privatverrechnungsstelle bin.
freundliche grüße und herzlichen dank
heiko wetjen
Hallo,
nach meinem Dafürhalten ergibt sich die Berechnungsgrundlage aus dem Vertrag.
Eine „zwangsweise“ Abrechnung nach „GOÄ“ unter allen Konstellationen ist mir nicht bekannt.
Grüße
oohpss