Medizinrecht - Gleichwertigkeitsprüfung

Da die Frage sehr spezifisch ist bin ich auch um jeden weiterführenden Ratschlag dankbar.
Also angenommen ein syrischer Zahnarzt kommt nach Deutschland und arbeitet fast 4 Jahre an einer Deutschen Universität, wo er dann auch nach erfolgter Prüfung den Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ bzw. „Kieferorthopäde“ erhält. Darüberhinaus promoviert er noch erfolgreich zum Dr. med. dent… Während dieser Zeit verliebt er sich in eine Kollegin und sie heiraten woraufhin er die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Dann kommt jedoch die Landeszahnärztekammer und verlangt eine sog. „Gleichwertigkeitsprüfung“ die für alle Non-Eu Mediziner vorgeschrieben ist, da diese nicht die deutsche Approbation besitzen. Dieser Test dient der Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualifizierung der Ärzte in Deutschland. Er fällt durch die erste Prüfung und hat jetzt nur noch eine Chance zu bestehen. Fällt er dann wieder durch kann er in Deutschland nicht mehr als Zahnarzt tätig sein und würde als mein zukünftiger Partner einer Gemeinschaftspraxis wegfallen.Frage: Wieso muss ein Arzt der in Deutschland seinen Facharzt erworben hat und ausschliesslich auf diesem Gebiet tätig ist hier eine Gleichwertigkeitsprüfung ablegen? Bin wirklich für jeden Ratschlag dankbar… Christian

Hallo,

Ich lese dies so, dass Dein Kollege nicht in Deutschland studiert hat, aber hier sehr wohl seine Facharztprüfung abgelegt hat. Dann muss er leider die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse über sich ergehen lassen. Facharzt ist m.E. kein berufsbildender Abschluss.

Ich würde mir im Detail die Zulassungsmodalitäten der [Deiner]Landeszahnärztekammer zukommen lassen und auch dort ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.

Aber unter Brüdern einmal: Wenn Dein Kollege als Facharzt [!] bei dieser Prüfung ein ungenügend erhält, dann sollte er nicht das deutsche System verdammen, sondern die Nase in Schulbuch stecken. Sorry!

Christian

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Ja im Prinzip würde ich Dir auch recht geben aber die Fragen waren meines Erachtens nicht beantwortbar. Ich hätte diese Fragen auch zu der Zeit wo ich mein Staatsexamen gemacht habe nicht beantworten können und ich habe immerhin mit „sehr gut“ abgeschlossen. Mein Kollege hat wirklich ein halbes Jahr in die Vorbereitung gesteckt und hat die letzten 3 Monate nicht mehr gearbeitet um nur noch zu lernen aber die Fragen wären auch nicht in 2 Jahren zu lernen gewesen. Es handelte sich dabei um hochspezifische Fragen aus dem Bereich der Histologie und des Immunsystems, basierend auf neuen Studien deren Ergebnisse noch nicht in Büchern veröffentlich wurden. Bücher kann man lernen aber man kann einfach nicht die gesamten wissenschaftlichen Veröffentlichungen aller Fachrichtungen erlernen…
Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort!!
Christian

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Hallo,

Aber unter Brüdern einmal: Wenn Dein Kollege als Facharzt [!]
bei dieser Prüfung ein ungenügend erhält, dann sollte er nicht
das deutsche System verdammen, sondern die Nase in Schulbuch
stecken. Sorry!

Ja, man sollte generell einen Ärzte-TÜV einführen und ALLE bereits zugelassenen Ärzte alle 5 Jahre ihr Staatsexamen wiederholen lassen. Wer durchfällt, verliert seine Aprobation. Das wäre mal ein Schritt Richtung Qualitätssicherung und vor allem arrogantes Ärzteschnöseltum :smile:

Gruß

Fritze

Wie stehts dann mit Juristen und Architekten oder BWLern oder…
Wie sinnvoll ist ein deutsches Staatsexamen in Medizin wo 26 (?) Fachrichtungen geprüft werden nur um dann die nächsten 35 Jahre als Augenarzt zu arbeiten?
Gruss Christian

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KREIIIISCH!!!
Moien!

Du vergleichst also einen Zahnarzt mit anderen Berufen wie BWL´lis oder sonstigem (ist eigentlich völlig schnuppe)???

Soory, aber wenn BWL`lis versagen macht ne Firma Minus - wenn ein Arzt versagt gibt es TOTE!

Die Prüfung ist vorgeschrieben und macht SINN und wenn ein „angeblicher!!“ Arzt so eine Prüfung nicht packt kann jeder nur froh sein, daß ein Stümper wenige4r seine Untaten treibt!

Gruß
Bernd
*dernichtverstehtdasstümpersichnochbeschwerenwennunfähigkeitzum ausschlussführt*

Hallo Bernd!

Nehme beliebige Hochschulabsolventen und lasse sie ein halbes Jahrzehnt nach dem Ende ihrer Abschlußprüfungen auf Punkt und Komma die gleichen Abschlußarbeiten noch einmal machen.

Ich vermute, kein einziger Proband würde bestehen. Es wäre lebensfremd, daraus die Unfähigkeit zur Berufsausübung abzuleiten. Viele Dinge des Lehrstoffs treten schnell in den Hintergrund und andere verbreitern und vertiefen sich abhängig vom Arbeitsgebiet. Der Überblick über das Fachgebiet bleibt erhalten und vervollständigt sich, dabei entsteht aber ein anderes Profil, als es zum Bestehen der Prüfungen erforderlich war.

Von diesem Effekt ist niemand frei und die beschriebene Entwicklung ist keineswegs negativ zu bewerten.

Gruß
Wolfgang

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Vollkommen richtig zumal kein Augenarzt besser wird wenn er alle 5 Jahre erneut für Urologie, Gynäkologie, Proktologie, Orthopädie, Dermatologie, Umweltmedizin usw. lernen muss. Aber ich halte es eh immer für schwierig mit völlig fachfremden Menschen über ein Thema zu diskutieren. *fragtsichwaseinKieferorthopädefüreinenFehlermachensolltederzumToddesPatientenführt* Vielleicht eine zu grosse Zahnspange dass das Kind daran erstickt?
Gruss Christian

Fehlerpotential
Hallo Christian,

*fragtsichwaseinKieferorthopädefüreinenFehlermachensolltederzumToddesPatientenführt*
Vielleicht eine zu grosse Zahnspange dass das Kind daran
erstickt?

ne. aber Hygienefehler, die u.U. zu schweren Komplikationen führen kann.

Ciao maxet.

*fassungslos*
Sorry, Ende der Diskussion.
Gruss Christian

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