Medizinrecht/Patientenakte

Hallo,

kann ein Klinikarzt (Psychiater) die Herausgabe der bzw. Einsicht in die
Patientenakte verweigern? Ist es rechtens, nur den Befund herauszugeben und keine
Einsicht in getroffene Maßnahmen wie z. B. Medikamentierung und andere
therapeutische Maßnahmen zu gewähren, obwohl dies gefordert wird? Der Patient hat
seine Vollmacht einer Vertrauensperson gegeben, damit diese Einsicht nimmt. Eine
Nicht-Weitergabe an den Patienten ist zugesichert, damit keine Therapie-Erfolge
beeinträchtigt werden können. Eine Einsichtnahme ist aber nötig, um eventuelle
Verstöße gegen die Rechte des Patienten nachweisen bzw. ausschließen zu können.

Danke für alle Infos,
Bolo2L

nein, der arzt muss dem zumindest dem patienten selbst einsicht in die akten gewähren § 10 II BO für Ärzte in Bayern. der patient hat sogar anspruch auf herausgabe einer kopie seiner akte. aber lies am besten selbst

http://www.blaek.de/pdf_rechtliches/haupt/bo2002.pdf

nein, der arzt muss dem zumindest dem patienten selbst
einsicht in die akten gewähren
http://www.blaek.de/pdf_rechtliches/haupt/bo2002.pdf

Hallo, in einem anderen Bundesland als in Bayern könnte u.U. was anderes gelten. Allerdings findet sich der nachfolgende Passus so ähnlich auch in der Musterberufsordnung der BÄK.

Zitat aus der BO für Ärzte in Bayern : "Der Arzt hat dem Patienten auf dessen Verlangen grundsätzlich in die ihn betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind dem Patienten Kopien der
Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

MfG

http://www.bundesaerztekammer.de/30/Berufsordnung/10…