Medizinsche Leistungen in der Steuererklärung

Hallo liebe Experten,
medizinische Leistungen können in der Steuerereklärung doch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden - dabei gibt es unterschiedliche zumutbare Eigenbelastungen, die sich prozentual nach dem Bruttoeinkommen richten, soviel ist klar. Doch welches Einkommen wird bei der Berechnung zugrunde gelegt? Alle Einkünfte (also bspw. auch Elterngeld oder Mutterschaftsgeld) oder das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Kinderfreibeträgen u.ä.?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich!

Grüße, Marlowe7

Hallo!

Nicht das Bruttoeinkommen wird zugrunde gelegt, um die zumutbare eigenbelastung zu ermitteln, sondern der gesamtbetrag der einkünfte. das ist die summe der einkünfte abzüglich einiger freibeträge, auf die hier jetzt nicht eingegangen wird. die summe der einkünfte sind, um es mal kurz zu machen, bspw:

einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit: bruttolohn minus werbungskosten. wenn keine weiteren einkünfte und auch keine freibeträge, dann ist das die bemessungsgrundlage. dann muss noch beachtet werden, ob man verheiratet ist und kinder hat. oder eben nicht.

klar wie kloßbrühe, oder? :wink:

Siehe § 2 Absatz 3 EStG und § 33 Absatz 3 EStG

http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg.html

Viele Grüße
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