meine beiden kinder (6+8 j.) wünschen sich je ein kleines haustier: 1 meerschwein und 1 häschen. nun steht im mietvertrag, dass tierhaltung nicht erlaubt ist.
frage: fallen diese kleinsttiere auch unter diese klausel oder gilt dies nur für hunde, katzen, bären, tiger, … etc.
mein vermieter wohnt selbst im haus und hat wind von der ganzen angelegenheit bekommen und probt schon im vorfeld den aufstand. ich möchte natürlich verhindern, dass wir die tierchen nach einiger zeit per gerichtsbeschluss o. ä. wieder abgeben müssen.
es sei noch angemerkt, dass der hauseigentümer selbst 50 hühner und anderes federvieh auf dem angrenzenden gelände hält und das wohnhaus an den bis vor 4 jahren bewirtschafteten bauernhof des hauseigentümers angrenzt.
der meerschweinchenstall soll auf dem balkon und nicht in der wohnung stehen.
wer kann mir sagen, ob die tierhaltung gegen den mietvertrag verstoßen würde und der vermieter gefragt werden muß. im voraus vielen dank.
thomas schultheis
Hat man einen Hamster, ein Meerschweinchen,
Kanarienvögel, einen Wellensittich oder andere Kleintiere, so
darf man diese halten.
Es ist egal was der Mietvertrag sagt.
Selbst wenn dort die Haustierhaltung ganz verboten ist,
darf man mit Kleintieren immer einziehen. http://www.swr-online.de/infomarkt/lexikon/1998/expe…
Für Kinder dieses Alters sind diese Nager gut geeignet. Aber im Winter kann man die Tiere (bei Nässe, Frost, Wind) nicht auf dem Balkon lassen - die armen Viecher!
Entgegen der Annahme, dass man Meerschweinchen und Kaninchen in einem Käfig zusammen halten kann, geht es in den meisten Fällen für das Meerschweinchen so aus, dass es sich überhaupt nicht wehren kann, wenn es dauernd von dem Kaninchen gebissen wird - besser in getrennten Käfigen halten.
Am täglichen Auslauf können die Tiere gemeinsam teilnehmen, im geeigneten Zimmer oder in einem selbstgezimmerten Freigehege auf der Wiese (mit Drahtbespannung - wegen Katzen oder Elstern).
Hier kann das wehrlose Kleintier vor dem anderen flüchten - in einem engen Käfig nicht!!!
Hat man einen Hamster, ein
Meerschweinchen,
Kanarienvögel, einen
Wellensittich oder andere Kleintiere, so
darf man diese halten.
Es ist egal was der Mietvertrag
sagt.
Voraussetzung bleibt jedoch unabdingbar, dass es zu keinen unzumutbaren Belästigungen der anderen Bewohner kommt