Hallo,
ich habe mal eine Tierschutz-Rechts-Frage.
Was würde rein rechtlich passieren, wenn jemand ein Meerschweinchen aus seinem Stall holen würde, von dem er und viele andere aus der Nachbarschaft wissen, dass es nicht artgerecht gehalten wird (alleine, Kälte, selten Wasser und Futter)und ihm bei sich zuhause „Asyl“ gewähren würde.
Kann dieser jemand wegen Diebstahl angezeigt werden?
Kann die Polizei eine Hausdurchsuchung anordnen?
Mit welchen Strafen wäre hier zu rechnen?
Was wäre, wenn dieser jemand mehrere Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren wären?
mal abgesehen von der juristischen Lage ist das Ganze ein Fass ohne Boden. Ich kenne auch einen Hof, von dem aufgrund der dort herrschenden üblen Zustände wiederholt Tiere „entwendet“ werden. Der Besitzer holt sich dann einfach wieder neue Tiere, so dass der Kampf ewig weiter gehen wird. Vielleicht kannst Du Dich an den Tierschutzverein wenden und mal fragen, ob da etwas möglich ist.
Diebstahl ist Diebstahl, auch wenn man es gut meint. Wenn das Tier nicht artgerecht gehalten wird, wendet man sich lieber an das zuständige Veterinäramt. Das hat außerdem den Vorteil, dass der Fall dann weiter verfolgt, notiert und beobachtet wird. Im Extremfall kann sogar ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden.
Wenn man das Meerschwein klaut, kann derjenige sich ja unbehelligt ein neues Schwein besorgen. Also lieber der Behörde melden.
Ich weiß zwar jetzt nicht, wie das Tierschutzrecht so in Deutschland aussieht, aber in solchen Missbrauchsfällen ist es meistens am besten gleich und direkt eine Strafanzeige zu machen.