Megadownloads, usenext usw. Abzocke?!

Hi ihr,

Folgendes: ihr kennt sicher diese Internetseiten, die Downloads anbieten auf legale Weise, etwa usenext oder megadownloads.
Nun hat Person A folgendes Problem; er ist über Umwege (Links) auf einer dieser Seiten gelandet, er war auf der Suche nach einem Downloadlink, landete also auf einer Seite, meldete sich dort an („kostenlos testen“) und vergaß, innerhalb einer zweiwöchigen Frist den Testaccount abzumelden.
Nun hat er einen Jahresvertrag an der Backe.
Da A ähnliches Problem schon einmal hatte, er dem ganzen eine mindestens fahrlässig betrügerische Manier zuspricht, möchte er nun Rat.
Er hat das zweiwöchige Testangebot nicht wahrgenommen. Dennoch wird er hinterher mit einer Jahreszahlung konfrontiert. Wie soll A reagieren?
Der Vorgang ist bekannt: Testaccount, 2 Wochen, kleingedruckt, in internetscher Eile angemeldet, OHNE WEITEREN NACHMALIGEN HINWEIS WIRD DER kostenlose TESTACCOUNT ZUM kostenpflichtigen JAHRESACCOUNT. Ist A für alle Dinge, die mit seinem Computer angestellt werden, selbst verantwortlich? Was, wenn Besuch bei ihm ist, er jemanden an den PC lässt, dieser sich hier und dort anmeldet? Muss die Internetseite nicht absichern, dass der Betreffende auch der ist, für den er sich ausgibt? Was, wenn As kleiner Kusin sich im Namen As angemeldet hat, obwohl er erst 13 Jahre alt ist? Was, wenn A sich als trunksüchtig ausgibt und seine Zurechnungsfähigkeit zum „Tatzeitpunkt“ in Frage stellt? Etwa so, dass er einfach sehr betrunken gewesen wäre und hinterher völlig vergessen hätte, dass er sich einmal dort angemeldet habe? Muss A in jedem Fall den Jahresbetrag zahlen? Wie stehen deutsche Gerichte dazu? Das Betrügerische ist doch offenkundig, wenn kurzfristige Testaccounts OHNE BESTÄTIGUNG/ NACHFRAGE o.Ä. zum kostenpflichtigen Jahres- (nicht etwa Monats-) Account werden - oder?
Gruß Manuel

ihr kennt sicher diese Internetseiten, die
Downloads anbieten auf legale Weise, etwa usenext oder
megadownloads.

Hallo Manuel,
das ist ein Irrtum. Man bezahlt für den Zugang. „Zufällig“ gibt es dort sehr viele Filme und Musik, deren Upload/Download gegen das Urheberrecht verstößt.
Grüße
Ulf

„Zufällig“ gibt es dort sehr viele Filme und Musik, deren :Upload/Download gegen das Urheberrecht verstößt.

…ja, und „zufällig“ verweisen auch etliche illegale Seiten auf die obengenannten und Konsorten. Deswegen überrascht es denn vielleicht auch, wenn man Tage später von einer vermuteten Illegalenseite eine waschechte Zahlungsaufforderung erhält. -
Aber mir ging es eher um die Legalität der Praxis, wie „Verträge“ abgeschlossen werden. Muss das nicht auch auf dem Postweg erfolgen, um falsche Angaben etc. auszuschließen? Sonst könnte ja jede Hanswurst Verträge für mich abschließen… Hat man nun eine Chance, trotz Versäumens des Widerrufens innerhalb der 2 Wochen aus dem Vertrag zu kommen und die 96(?) Euro Jahresgebühr zu umgehen?
Was passiert wohl, wenn man sich hartnäckig weigert? Mahnung, Inkasso, Gericht?
Gruß Manuel

Hallo,

Aber mir ging es eher um die Legalität der Praxis, wie
„Verträge“ abgeschlossen werden. Muss das nicht auch auf dem
Postweg erfolgen, um falsche Angaben etc. auszuschließen?
Sonst könnte ja jede Hanswurst Verträge für mich
abschließen…

Also es ist ja nun beim besten Willen nicht neu, Verträge im Internet/per Telefon abzuschließen …Es gibt zahlreiche Abos etc. die sich so buchen lassen. Im Gegensatz: Was hindert jemanden daran, auf der Postweg einen Vertrag für jemand anderen abzuschließen? Wie sollen sich so Falschangaben vermeiden lassen?

Hat man nun eine Chance, trotz Versäumens des
Widerrufens innerhalb der 2 Wochen aus dem Vertrag zu kommen
und die 96(?) Euro Jahresgebühr zu umgehen?

Wenn alles seriös gelaufen ist sollte Person A ein Problem haben sich da wieder herauszuwinden.

Was passiert wohl, wenn man sich hartnäckig weigert? Mahnung,
Inkasso, Gericht?

Je nach Unternehmen soll sowas dann wohl vorkommen können …

Münzen wir das ganze mal auf eins der verbreiteten Probeabos von Zeitschriften um. Diese lassen sich bequem online oder per Telefon abschließen und der Verlag ist seriös. XY bestellt dieses Abo „Einen Monat die ABC kostenlos“ - im Kleingedruckten steht wie so oft „Im ersten Monat kostenlos, sollten Sie nicht kündigen startet automatisch ein x-Monatsabo. Kündigungsfrist: xx blablabla…“

Wenn man verpasst zu kündigen - Pech gehabt, man hat dem so zugestimmt. Auch wenn XY die Zeitungen immer ungelesen weggeworfen hat, was kann das Unternehmen dafür?

Zudem: Wenn sich Person A im Internet blindlings überall anmeldet, ohne wenigstens mal die AGBs etc zu „überfliegen“, ist das mehr als nur Blauäugig - gerade wenn Person A diesen Fall schon einmal hatte und „kostenlos TESTEN“ aussagt, dass zu einer großen Wahrscheinlichkeit nach dem Test Kosten auf Person A zukommen.

Ob das Unternehmen in diesem fiktiven Fall seriös ist oder nicht, mit verschlafener Kündigung ist der schwarze Peter Person A zuzuschieben

Grüße

Hi

http://www.nicht-abzocken.eu/Mega+Downloads+net++Das…
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080…

MfG
Lilly

Er hat das zweiwöchige Testangebot nicht wahrgenommen. Dennoch
wird er hinterher mit einer Jahreszahlung konfrontiert. Wie
soll A reagieren?

Übliches Prozedere bei megadownloads, hatte auch schon mit dem Verein zu tun. Bin über einen Link dahin gekommen, auf der Seite stand nur kostenlos, sonst nichts.

Ging man direkt auf megadownloads.net, erschien entsprechender Hinweis. Na ja, auch so ein Trick, Seiten abhängig davon einzublenden, von wo aus man auf die Seite kommt.

Was, wenn Besuch bei
ihm ist, er jemanden an den PC lässt, dieser sich hier und
dort anmeldet? Muss die Internetseite nicht absichern, dass
der Betreffende auch der ist, für den er sich ausgibt? Was,
wenn As kleiner Kusin sich im Namen As angemeldet hat, obwohl
er erst 13 Jahre alt ist?

Na ja, die schicken zumindest eine Email, über die man die Anmeldung bestätigt. Frage nur, ob die das auch wirklich vor Gericht nachweisen könnten.
Dass heute alle ihre Passwörter speichern und Emails auch über Accounts mit gespeichertem Passwort abrufen, kann man niemandem anlasten.

Was, wenn A sich als trunksüchtig
ausgibt und seine Zurechnungsfähigkeit zum „Tatzeitpunkt“ in
Frage stellt? Etwa so, dass er einfach sehr betrunken gewesen
wäre und hinterher völlig vergessen hätte, dass er sich einmal
dort angemeldet habe? Muss A in jedem Fall den Jahresbetrag
zahlen?

Wenn Du das megadownloads schreibst, bekommst Du nur einen blöden Kommentar. Auf Zahlung bestehen die trotzdem weiter.
Du willst doch nicht allen Ernstes irgendwann mal vor Gericht aussagen, dass Du ein unzurechnungsfähiger Trunkenbold bist.

Wie stehen deutsche Gerichte dazu? Das Betrügerische
ist doch offenkundig, wenn kurzfristige Testaccounts OHNE
BESTÄTIGUNG/ NACHFRAGE o.Ä. zum kostenpflichtigen Jahres-
(nicht etwa Monats-) Account werden - oder?

Megadownloads und auch die anderen Aboabzocker schlagen den Rechtsweg eigentlich nur dann, wenn die Aussichten gut sind.
Das wären sie, wenn z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt wurde und der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat. Dann hat er sozusagen die Schuld anerkannt und es kann vollstreckt werden.

Vor Gericht möchten die Abzocker äußerst ungern, denn dadurch könnte ihrer Masche recht schnell ein Ende bereitet werden.

Jetzt mal zu meiner Erfahrung:

Ich habe damals eine Mail mit einer Rechnung von denen bekommen, natürlich genau 1 Tag nach Ablauf der Widerrufspflicht.

Daraufhin habe ich abgestritten, mich dort jemals angemeldet zu haben, daher wäre kein Vertrag zu stande gekommen.
Ersatzweise habe ich den Rücktritt vom Vertrag erklärt, da mir keine Widerrufsbestätigung zugestellt wurde.
Weiterhin habe ich erklärt, selbst wenn ich mich angemeldet hätte, was ich nicht getan habe, würde ich mich auf Irrtum gem §119 BGB berufen.

Es gingen dann etliche Mails hin und her, die von der Gegenseite immer unverschämter wurden, man meinte, mir mehr oder weniger befehlen zu können.

Da ich abgestritten habe, dass ich mich angemeldet habe, wollte man, dass ICH bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag stelle, weil jemand meine Daten angegeben hat.
Die Durchschrift sollte ich denen zufaxen, natürlich sollte die ganze Kommunikation auch noch über eine 0900 oder 0190 Nummer laufen.

Ich habe denen gesagt, das ich mich nicht als Geschädigter sehe, die sollten doch Strafantrag stellen.

Man wies in jedem Schreiben auch immer schön darauf hin, dass die IP-Adr. xxx.xxx.xxx.xxx geloggt wurde und sie damit schon den Absender festellen könnten. Das ist natürlich Schwachsinn, alle Provider in Deutschland geben Daten zu IP-Adressen nur auf Anfrage der Staatsanwaltschaften raus, keinesfalls, wenn es um zivilrtechtliche Ansprüche geht.
Damals war es noch so, dass die Daten bei fast allen Providern nach 7 Tagen gelöscht wurden.
Aber auch heute würden sie m.E. keine Daten bekommen, nur weil sie eine Anmeldung nachweisen möchten.

Irgendwann wurde mir das zu unverschämt, ich habe denen geantwortet, dass ich auf Mails nicht mehr reagieren werde, wenn sie was wollen, dann nur noch schriftlich. Deren Mail-Adr. habe ich dann auf die Spamliste gesetzt.

Irgendwann kam Post, 1. Mahnung, dann 2. Mahnung usw. bis zur 5. oder 6. Mahnung. Darauf habe ich nicht reagiert. Jedes Mal haben sie ein paar Euro Mahngebühren aufgeschlagen und auch immer schön geschrieben, zahlen Sie, sonst wird es sehr, sehr teuer.
Sehr sehr teuer ist ja schon mal vollkommener Schwachsinn, so teuer wäre es auch nicht, wenn die einen Mahnbescheid erwirken.

Nach der 6. Mahnung ging das gleiche über ein Inkassobüro aus Herford weiter. Wieder 3 oder 4 Schreiben, wieder Drohung: es wird sehr sehr teuer, wenn sie nicht zahlen.
Auch darauf hab ich natürlich nicht reagiert.

Dann kam ein Schreiben von einem Anwalt, auch aus der Nähe von Herford. Das Schreiben wimmelte von Ausrufezeichen.
Na ja, was solls, auch nicht drauf reagiert, warum auch.

Danach haben sie es dann wohl aufgegeben, seit ca. einem Jahr hab ich von dem Verein nichts mehr gehört.

Mal ganz ehrlich: wenn ich eine berechtigte Forderung habe, schreibe ich Rechnung und allerhöchstens drei Mahnungen, danach erwirke ich einen gerichtlichen Mahnbescheid, um entweder per Gerichtsvollzieher oder vor Gericht an mein Geld zu kommen.
Wer ist schon so blöd, mindestens 15 Euro allein für Porto auszugeben und immer wieder zu mahnen?

Die bauen darauf, dass die Leute Angst vor Inkassogesellschaften oder vor dem Anwalt haben und zahlen. Viele wissen nicht, dass nur ein gerichtlicher Mahnbescheid wirklich ernst ist und die Inkassogesellschaften genau die gleichen Rechte haben, wie jeder andere auch.

Ein Interesse, vor Gericht zu gehen, haben die sicherlich nicht, es gibt ja viel zu viele, die aufgrund der Mahnungen zahlen. Die geben kein Geld aus für Anwalt, Anreise zum zuständigen Amtsgericht bei Dir am Ort usw., bei sehr zweifelhaftem Ausgang und, wenn sie verlieren, auch noch entsprechenden Meldungen in allen Foren und der Presse.

Mein Rat: nicht zahlen, reagieren wie oben und den Abzocker ignorieren. Wenn ein Mahnbescheid kommt, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, Widerspruch einlegen. Kommt es zur Verhandlung, poste in allen erdenklichen Foren den Termin, es wird sehr viele interessierte Zuschauer und evtl. auch viele Zeugen für deren Verhalten geben.

Grüße

Holygrail

Hi
vielleicht sollte A seinen Alkoholkonsum überprüfen und seinen PC gegen Cousins sichern.
A

Hallo Manuel,

Folgendes: ihr kennt sicher diese Internetseiten, die
Downloads anbieten auf legale Weise, etwa usenext oder
megadownloads.

Klar kennen wir die. Dazu gibt es im Netz doch schon seit Jahren Diskussionen, gerade auch zu UseNext. Wobei die Bereitstellung der Konnektivität zum UseNet völlig legal ist, das das UseNet ursprünglich und auch heute noch zu einem überwiegenden Teil dem Nachrichtenaustausch ähnlich wie in einem Forum dient. Daß es auch Newsgroups gibt, die Files (Binaries) zum download anbieten ändert nichts daran, daß der Zugang legal ist, aber das laden von illegalen Dateien dadurch nicht legalisiert wird.

Nun hat Person A folgendes Problem; er ist über Umwege (Links)
auf einer dieser Seiten gelandet, er war auf der Suche nach
einem Downloadlink, landete also auf einer Seite, meldete sich
dort an („kostenlos testen“) und vergaß, innerhalb einer
zweiwöchigen Frist den Testaccount abzumelden.

Da würde ich sagen: Pech gehabt. Person A hätte sich bei der Anmeldung im Klaren sein müssen, daß die Chance groß ist, daß aus einem Testabo ohne sein Tun nach 14 Tagen ein Dauerabo wird. Hier hat A eindeutig versäumt vor Abschluss des Vertrages die AGB oder die Vertragsbedingungen zu lesen.

Nun hat er einen Jahresvertrag an der Backe.

Ich hoffe, daß es nur ein Jahresvertrag ist. Normalerweise sind die Verträge so aufgebaut, daß sie sich ohne Kündigung automatisch verlängern. Also hier unbedingt spätestens jetzt das „Kleingedruckte“ lesen!!!

Da A ähnliches Problem schon einmal hatte, er dem ganzen eine
mindestens fahrlässig betrügerische Manier zuspricht, möchte
er nun Rat.

Hier kann ich keine fahrlässige betrügerische Manier erkennen. An anderer Stelle wurde schon der Vergleich zu Zeitschriften Abos gemacht.
Im Internet muss sich jeder User vor der Bekanntgabe seiner Daten genau überlegen, was er gerade macht und wem er seine Daten gibt.
Normalerweise läuft es doch so ab, daß Du den Testmonat / das Abo auf der Webseite des Anbieters bestellst und dann kommt eine Bestätigungsmail, in der Du einen Link ausführen mußt, damit der Account inkl. der Dir zugeschickten Zugangsdaten aktiviert wird.

Hast Du das gemacht?

Der Vorgang ist bekannt: Testaccount, 2 Wochen, kleingedruckt,
in internetscher Eile angemeldet, OHNE WEITEREN NACHMALIGEN

Die internetsche Eile dauerte in Deinem Fall aber 14 Tage. In dieser Zeit hätte eine einfache Mail mit der Kündigung gereicht.

HINWEIS WIRD DER kostenlose TESTACCOUNT ZUM kostenpflichtigen
JAHRESACCOUNT. Ist A für alle Dinge, die mit seinem Computer
angestellt werden, selbst verantwortlich? Was, wenn Besuch bei

Wer, wenn nicht A sollte für seinen Computer verantwortlich sein.

ihm ist, er jemanden an den PC lässt, dieser sich hier und
dort anmeldet? Muss die Internetseite nicht absichern, dass
der Betreffende auch der ist, für den er sich ausgibt? Was,

Ich glaube kaum, daß A dem Besuch das Passwort zu seiner Mailbox verrät, oder??? Wenn ja, dann sollte er zur Strafe lebenslänglich den Zugang bezahlen, weil das sowas von leichtsinnig wäre.
Also so sieht es aus: A klickt beim Anbieter auf Testen und bestätigt sicherlich auch durch klicken einer Checkbox, daß er die AGB / Vertragsbedingungen gelesen hat. Hier steht garantiert drin, daß sich das Probeabo nach 14 Tagen in ein reguläres Abo ändert. Der Anbieter schickt dann eine Mail mit den Zugangsdaten und ab da kann A sich nun „austoben“. Wenn es das nicht möchte, liegt das nicht am Anbieter.

wenn As kleiner Kusin sich im Namen As angemeldet hat, obwohl
er erst 13 Jahre alt ist? Was, wenn A sich als trunksüchtig
ausgibt und seine Zurechnungsfähigkeit zum „Tatzeitpunkt“ in
Frage stellt? Etwa so, dass er einfach sehr betrunken gewesen
wäre und hinterher völlig vergessen hätte, dass er sich einmal
dort angemeldet habe? Muss A in jedem Fall den Jahresbetrag
zahlen? Wie stehen deutsche Gerichte dazu? Das Betrügerische
ist doch offenkundig, wenn kurzfristige Testaccounts OHNE
BESTÄTIGUNG/ NACHFRAGE o.Ä. zum kostenpflichtigen Jahres-
(nicht etwa Monats-) Account werden - oder?

hmmm… Du wirfst dem Anbieter betrügerische Machenschaften vor, aber das, was DU gerade vor hast, nennst Du legaler???
Nur weil Du die AGB nicht gelesen hast, versuchst Du jetzt in betrügerischer Art den Anbieter, der ordnungsgemäß seine Server zur Verfügung gestellt hat, um sein Geld zu prellen?
Sei ein Mann und steh zu Deinem Fehler, auch wenn es sehr ärgerlich ist. Nutz doch einfach den Account und schau dich mal im Usenet um. Da gibt es unter Garantie auch für dich genug interessantes zu finden. :smile:
Alles andere halte ich für aussichtslos.
Aber die Idee dich vor Gericht als Trunkenbold auszugeben hat Potenziel. Dein Alkoholismus wird so gerichtskundig und ich würde wegen so einer Lapalie garantiert diese Ausrede nicht verwenden. Das könnte ganz schnell nach hinten losgehen.

Ich denke im letzten Punkt täuscht Du Dich gewaltig. Das zunächst ein kurzer Testzeitraum zu einem reduzierten Preis angeboten wird und der dann später voll bezahlt werden muss, ist durchaus üblich. Das Beispiel Zeitungen ist schon genannt worden. Dann gibt es viele Loseblattsammlungen zu verschiedenen Themen, die zunächst kostenlos getestet werden können, oder die berühmten Timelife Abos usw.

Wie gesagt: Deine Chancen stehen äußerst schlecht. Aber ich würde mir einen guten Newsreader besorgen und mal auf Forschungsreise im UseNet gehen. Bei einigen tausend Newsgroups ist für jeden was dabei.

Viele Grüße
Robert