Hi,
Darum ging es bei dem Einwand ja. Zu sagen, es ist ein Schaden
x entstanden ist einfach Käse. Es hätte so oder so laufen
können und das kann man im Nachhinein natürlich nicht
herausfinden.
Dann könnte man aber genau so gut sagen, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist, denn auch das kann man nicht herausfinden.
Und der Vergleich mit dem Autodiebstahl war einfach völlig
unpassend.
Das finde ich nicht, es sei denn, du willst nichtmateriellen Gütern grundsätzlich ihren monetären Wert absprechen.
Willst du das?
VG Berro