'Mehmet' ist wieder da

Gerade kam es im Radio: höchstrichterlich wurde entschieden, dass dem jugendlichen Straftäter „Mehmet“ eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen sei, da die Zusammenführung der Familie höher zu bewerten sei als die (über 60) Straftaten des Jungen.

Ist das nun ein Freibrief für ausländische jugendliche Straftäter?

Weshalb findet die ach so wichtige Familienzusammenführung nicht in der Türkei statt?

Wie kann man sich gegen solche Entscheidungen wehren, die ja klar gegen das eigene Volk gerichtet sind?

Was passiert, wenn er erneut straffällig wird?

Grüße,

Mathias

Gerade kam es im Radio: höchstrichterlich wurde entschieden,
dass dem jugendlichen Straftäter „Mehmet“ eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen sei, da die Zusammenführung
der Familie höher zu bewerten sei als die (über 60) Straftaten
des Jungen.

Ein Problem liegt darin, dass die meisten dieser über 60 Straftaten im zustand der Strafunmündigkeit begangen wurden. Täter war junger als 14 Jahre.

Ist das nun ein Freibrief für ausländische jugendliche
Straftäter?

kein größerer wie für Inländische, von denen es auch einen ganzen Haufen gibt hierzulande

Weshalb findet die ach so wichtige Familienzusammenführung
nicht in der Türkei statt?

Weil die Eltern eine Daueraufenthaltserlaubnis haben und keine Gründe zu einer Aberkennung derselben vorliegen.

Wie kann man sich gegen solche Entscheidungen wehren, die ja
klar gegen das eigene Volk gerichtet sind?

gar nicht, das Gesetz ist für alle gleich, und aufgrund verschiedener Assoziierungsverträge mit der Türkei war die Entscheidung offenbar nicht anders möglich. Damit ist „Mechmet“ einem EU-Bürger gleichgestellt… (Die kann man auch nicht ausweisen)

Was passiert, wenn er erneut straffällig wird?

Bewährungsverlust und
Knast

Gruß
Mike

Was passiert, wenn er erneut straffällig wird?

Wie wärs mit Abschieben?

Nee, ich glaub, der wird sich hüten.

Gruss

bei dieser miesen rate aus münchen-neuperlach ist eh hopfen und malz verloren,
meiner meinung nach an die wand stellen - FERTIG

man sollte sich gedanken machen über eine bessere integration von ausländern -
aber is eh ein endlosthema- deswegen fang ich gar ned erst an

beste grüße

rasta

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hi
den nach der Rchtsauffassung in Deutschland ist es wichtiger die Täter zu schützen als die Opfer.
Bilder von Tätern werden in den Medien unkäntlich gemacht und die Namen nicht genant. Die Opfer dagegen werden Namendlich genannt und ihre Bilder in bester Qualität abgeBILDet.
Es fehlt nur noch das die Opfer von den Täter belangt werden weil sie halt zur falschen Zeit am falschen Ort waren.
cu

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Hallo Mathias,

um Wiederholungen zu vermeiden. Weitgehend stimme ich mit Michael überein. Das Problem ist tatsächlich, dass Mehmet zu einem Zeitpunkt ausgewiesen wurde als er noch nicht 14 Jahre alt war.

Gerade kam es im Radio: höchstrichterlich wurde entschieden,
dass dem jugendlichen Straftäter „Mehmet“ eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen sei, da die Zusammenführung
der Familie höher zu bewerten sei als die (über 60) Straftaten
des Jungen.

Ist das nun ein Freibrief für ausländische jugendliche
Straftäter?

Weshalb findet die ach so wichtige Familienzusammenführung
nicht in der Türkei statt?

Wie kann man sich gegen solche Entscheidungen wehren, die ja
klar gegen das eigene Volk gerichtet sind?

Was passiert, wenn er erneut straffällig wird?

Hier bin ich der Auffassung, dass es alleine derzeit schon genügt, wenn nicht verjährte Straftaten, die Mehmet nach dem 14. Lebensjahr noch verübt hat, abgeurteilt werden. Je nach der Schwere der Tat kann er durchaus, nachdem er volljährig ist, erneut und dauerhaft ausgewiesen werden. Hier hat man seinerzeit in Bayern einen Fehler gemacht.

Gruss Günter

Hallo Mathias.

Ist das nun ein Freibrief für ausländische jugendliche
Straftäter?

Ist das deutsche Strafrecht etwa ein Freibrief? Immerhin gilt dieses auch für Ausländer. Somit wird er hier nur allen Bürgern der EU gleichgestellt. Mehr aber auch nicht.

Somit haben wir hier das allgemeine Problem, ob unser Strafrecht bezogen auf die Altersgrenzen noch zeitgemäss ist.

Weshalb findet die ach so wichtige Familienzusammenführung
nicht in der Türkei statt?

Weil die Familie hier lebt.

Wie kann man sich gegen solche Entscheidungen wehren, die ja
klar gegen das eigene Volk gerichtet sind?

Wieso richtet sich diese gegen das deutsche Volk? Nur weil er Ausländer ist? Was ist mit anderen Straftätern unter 14 Jahren, begehen diese ihre Straftaten auch gegen das deutsche Volk?

Was passiert, wenn er erneut straffällig wird?

Genauso wie bisher, wird dieser Fall von der Justiz verfolgt und mittlerweile gilt dann das Jugendstrafrecht. Es wird also zu Urteilen kommen, welche auch die andere Straftaten berücksichtigen.

Schalom,
Eli

Das leidige Thema Ausländerkriminalität
Nach wie vor steht bei mir die Frage: warum finden sich unter der deutschen Bevölkerung 6%, unter den HIER LEBENDEN (die illegalen sind da nicht erfasst) Ausländern aber 20% Straftäter?

siehe http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Meiner Meinung nach müßte

  1. das strafmündige Alter auf 14 Jahre gesenkt werden
  2. Straffällige Ausländer über der Altersgrenze nach der 2. Straftat bzw. bei Personendelikten und Drogenvergehen nach der 1. Straftat ausgewiesen werden (mir reichen die 6% deutschen Kriminellen) und in einer Genkartei registriert werden
  3. Der Strafvollzug härter werden, um Abschreckungscharakter zu haben.

Oder ist da jemand anderer Meinung?

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Hallo Günter,

um Wiederholungen zu vermeiden. Weitgehend stimme ich mit
Michael überein. Das Problem ist tatsächlich, dass Mehmet zu
einem Zeitpunkt ausgewiesen wurde als er noch nicht 14 Jahre
alt war.

(…)

ich frage mich, warum man den Eltern nicht das Sorgerecht entzogen hat, als „Mehmet“ noch jünger als 14 war?

Ich hätte ihn spätestens nach der 2. Straftat in ein Heim für schwererziehbare Kinder gesteckt, wenn seine Eltern nicht in der Lage sind, diese zu verhindern.

Gruß, Joe

ich frage mich, warum man den Eltern nicht das Sorgerecht
entzogen hat, als „Mehmet“ noch jünger als 14 war?

Weil Ausländer :wink:

Gruß Holger

Moin moin,

Nach wie vor steht bei mir die Frage: warum finden sich unter
der deutschen Bevölkerung 6%, unter den HIER LEBENDEN (die
illegalen sind da nicht erfasst) Ausländern aber 20%
Straftäter?

traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefäscht hast (Churchill?); viele Ausländer leben in einkommensschwachen Gruppen. Vielleicht wäre eine Betrachtung nur für diese sozial schwächeren Gruppen sinnvoller? Über die Vereinfachung des Zugangs zum legalem Arbeitsmarkt will ich garnicht reden.

siehe
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Meiner Meinung nach müßte

  1. das strafmündige Alter auf 14 Jahre gesenkt werden

ist es nicht sowieso schon bei 14? Und wenn, dann doch bitte für alle und nicht nur für Ausländer.

  1. Straffällige Ausländer über der Altersgrenze nach der 2.
    Straftat bzw. bei Personendelikten und Drogenvergehen nach der
  2. Straftat ausgewiesen werden (mir reichen die 6% deutschen
    Kriminellen) und in einer Genkartei registriert werden

Soso, in einer Genkartei…wer soll das denn verwalten? Und dann soll jeder an der Grenze erstmal ne Blut- oder Speichelprobe abgeben?

  1. Der Strafvollzug härter werden, um Abschreckungscharakter
    zu haben.

Bei Besuchen in der JVA schien mir der Vollzug durchaus hart zu sein. Ich hätte unter solchen Bedingungen nicht mehrere Jahre aushalten können ohne psychische Probleme zu bekommen. Das gilt unabhängig, ob eine Strafe angemessen oder verdient ist, ein Urlaub ist es sicher nicht.

Oder ist da jemand anderer Meinung?

Hab ich hiermit kundgetan. Eine Bemerkung noch: es ist ja nicht so, dass ein ausländischer Straftäter mehr Rechte hätte als ein deutscher. Somit härtere Gesetze nur für Ausländer fordern zu wollen, hieße dann, dass das Strafgesetz für Deutsche zu lasch wäre, was ich nur im Einzelfall bestätigen möchte.

Gruß

ALex

Hi,

Nach wie vor steht bei mir die Frage: warum finden sich unter
der deutschen Bevölkerung 6%, unter den HIER LEBENDEN (die
illegalen sind da nicht erfasst) Ausländern aber 20%
Straftäter?

Hm, ich weiss nicht, vieleicht kann ich nicht rechnen:

Lt. Stat. Bundesamt leben in D legal ca. 7,3 Mio. Ausländer.
Lt. Kriminalstatistik des BKA wurden von den legal in D anwesenden Ausländern in 2001 445.654 Tatverdächtige ermittelt, davon wären abzuziehen 39.916 Touristen/Durchreisende und 3.313 Angehörige fremder Streitkräfte. Das macht dann Summa 402.425 tatverdächtige legal in D lebende Ausländer. 402.425 von 7.300.000 = 5,512%. Davon noch ab ca. 28% Vergehen gegen Ausländerrecht…

Gruss
Feanor

hallo Eli,
was ist für Mehmet besser:
Ausweisung in die Türkei (die ihn eigentlich auch nicht möchten: er dort, kaum angekommen, die nächsten Straftaten begangen) oder Inhaftierung in ein deutsches Gefängnis?
Im erstem Fall kann er sich bessern und ist für sich selbst verantwortlich, im zweiten Fall lernt er, wie man noch „bessere“ Straftaten begeht und kostet auch noch dem Steuerzahler Geld.
Er ist alt genug, dass er für sich allein leben kann. außerdem gibt es in der T. Verwandte von ihm. Dass die auch nicht gewillt sind einen Verbrecher aufzunehmen, dafür kann D nichts, oder?
Grüße
Raimund
Der für eine Abschiebeung aller derjenigen ist, die gegen das Gastrecht verstoßen.
Ok, ich weiß schon welche Antwort jetzt kommt.

Hallo Jörg,

ich frage mich, warum man den Eltern nicht das Sorgerecht
entzogen hat, als „Mehmet“ noch jünger als 14 war?

GottseiDank ist es nicht so einfach, Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Warum müssen Eltern für Verbrechen schuldig gemacht werden, die ihre Kinder begehen? Es liegt nicht immer an der Erziehung, Eltern können ihre Kinder nur bis zu einer gewissen Grenze beeinflussen/kontrollieren, Kinder sind aber Menschen mit eigenen Charakteren.

Ciao
Camilla

hallo Holger,
das eigenartige war, dass die Eltern so etwas beantragt haben!
Doch das jugendamt, das doch sonst seine Naser in Sachen steckt, die sie nichts angeht, hat abgelehnt.
Falsch verstandenes Verständnis für Ausländer?
Politisch gewollt?
Grüße
Raimund

Nä, falsch gerechnet!
Du hast die 2. Statistik aus meinem früheren Posting nicht gesehen!

Nochmal zum nachlesen:
Zitat Anfang

http://www.bmi.bund.de/Annex/de_20088/Polizeiliche_K…

Zitat: Im Berichtsjahr 2001 besassen 24,9% der… Tatverdächtigen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.

Hmmm. Gegenfrage: wie hoch ist der Ausländeranteil bei uns?

Interessant auch die Entwichlung vor und nach dem Zusammenbruch des Sozialismus:

1970 - 3,924% Straftäter
1980 - 6,198% (!!!)
2001 - 7,736%

Das heißt von 1970 (Eiserner Vorhang) auf 1980 ( alle Türen offen) gab es einen „Quantitätssprung“ in der Kriminalität. Sind wir Deutsche krimineller geworden?

Zitat Ende

Also ein Viertel ALLER Tatverdächtigen (Deutsche + Ausländer) waren Ausländer. Da kannst Du jetzt den prozentualen Anteil der 7,5 Mio. Ausländer in Deutschland gegenrechnen.

Das Argument mit den „einkommensschwachen Schichten“ zieht nicht. Deutsche im Osten sind oft ärmer dran als Türken oder Russen im Westen… und im Osten gibt es den GERINGSTEN Ausländeranteil. Warum wohl?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das leidige Thema Ausländerfeindlichkeit
Hallo Holger,

wie Feanor schon schrieb: Die Verbrechen gegen das Ausländerrecht sind wesentlich mehr!

Kriminelle abzuschieben ist m.E. keine sinnvolle Lösung. Was soll dann die Genkartei?? Abschreckungsmassnahmen bringen nichts, das zeigt uns das Beispiel Amerikas: Trotz Härte in den Gefängnissen und Todestrafe ist die Kriminalität sehr hoch.

Mit übertriebener Härte löst man keine Probleme. Man sollte eher etwas gegen die Ausgrezung der Ausländer tun, damit sie nicht straffällig werden.

Kriminalität entsteht verstärkt in einkommenschwachen Gesellschaftsschichten. Und leider gehören Ausländern fast immer zu solchen.

Ciao
Camilla

hallo Holger,
kannst Du Dich noch an die Kurdenkrawalle erinnern?
Stell Dir vor, Deutsche im Ausland würden in ihrem Gastland dieses Theater aufführen. Was würde passieren? Härtestes Vorgehen der Polizei, wenn nicht gar Militär. Alle, die auffielen (und zur Sicherheit gleich noch ein paar mehr) inhaftieren und wenn sie Glück haben ausweisen.
Was macht man bei uns: man bemitleidet sie.
Nichts gegen eine Demo. Jeder, auch ein Gast in D. sollte die Möglichkeit einer freien Meinungsäusserung haben. Doch Gewalt? Nein, unter keinen Umständen! Hier sollte rigoros durchgegriffen werden.
Und weil wir beim Thema sind: jeder, der Illegale beschäftigt, beherbergt, usw. sollte mit extrem hohen Strafen belegt werden. Es geht nicht an, dass z.B. am Bau Illegale (auf eigenes Risko) arbeiten und wenn sie erwischt werden, gibt es tausend Schlupflöcher für den Bauherrn, straflos davon zu kommen… oder mit 1.000 € Strafe belegt zu werden. Die zahlt er dann aus der Portokasse. Er muss ohne Entschuldigungsmöglichkeit zur Rechenschaft gesogen werden. Es ist ihm zuzumuten, dass er dafür sogt, dass keine Illegalen an seinem Haus arbeiten.
Doch manchmal hat man den Eindruck, dass das OK nicht nur mit einem Bein im Bundestag steht.
Grüße
Raimund

ich frage mich, warum man den Eltern nicht das Sorgerecht
entzogen hat, als „Mehmet“ noch jünger als 14 war?

Weil Ausländer :wink:

Nein, würde ich mit jedem Multikriminellen machen, aber mit Deiner Unterstellung kann ich leben.

Gruß Joe

Hallo Camilla,

ich frage mich, warum man den Eltern nicht das Sorgerecht
entzogen hat, als „Mehmet“ noch jünger als 14 war?

GottseiDank ist es nicht so einfach, Eltern das Sorgerecht zu
entziehen. Warum müssen Eltern für Verbrechen schuldig gemacht
werden, die ihre Kinder begehen? Es liegt nicht immer an der
Erziehung, Eltern können ihre Kinder nur bis zu einer gewissen
Grenze beeinflussen/kontrollieren, Kinder sind aber Menschen
mit eigenen Charakteren.

ich finde es auch gut, dass Kinder den Eltern nicht so einfach weggenommen werden können. Aber soweit ich weiß handelt es sich um 60! Straftaten (teilweise mit Gewalt). Irgendwann muss man doch auch mal an die Opfer denken dürfen. Vielleicht hätten ja professionelle Erzieher mehr erreicht als seine Eltern, was auch für „Mehmets“ von Vorteil gewesen wäre.

Gruß, Joe