Hallo,
ich habe mal eine Frage. Wenn man als Student innerhalb der Vorlesungszeit mehr als 20 h arbeitet wird man so weit ich weiß, verpflichtet, Versicherungsbeiträge zu zahlen, von denen man unter dieser Stundenzahl befreit ist.
Wie genau läuft das aber ab? Bekommt man von vornherein weniger Geld oder muss man etwas zurückzahlen? Wie hoch ist so ein Beitrag?
Vielleicht kennt sich ja jemand von euch gut damit aus.
Danke für Antworten.
Lieber Gruß
Tini
Hallo,
ja, es gibt sie, diese 20-Stunden Theorie - muss aber nicht in jedem Falle greifen. wenn sich beispielsweise die wöchentliche Arbeitszeit
dem Studium unterordnet kann es auch sein, dass Tätigkeiten über
den 20 Stunden versicherungsfrei sind - das prüft und entscheidet in jedem Fall die Krankenkasse.
Wenn rückwirkend Versicherungspflicht festgestellt wird, trägt
das Risiko der Arbeitgeber, der allerdings bei noch laufendem
Beschäftigungsaverhältnis den Arbeitnehmeranteil nacherheben darf.
Besteht das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr - Pech !!
Gruß
Czauderna