wenn bei einem Verkehrsstreit ein 50-50 Urteil drohen würde jedoch einer der Personen mehr als 100% (statt erlaubten 30km/h, 65km/h)
zu schnell war…wie könnte das Urteil aussehen bzw. gibt es dazu schon einen Fall der schon mal vor Gericht entschieden wurde.
Nehmen wir an man steht hinter einer Kurve schräg in einer Parklücke
und es rauscht ein LKW,bspw. nachweislich durch Tachoscheibe, mit 65km/h rein obwohl nur 30km/h erlaubt sind. Jetzt würde er behaupten das man rückwärts gefahren ist, was die Polizei dann auch so aufnimmt. Gutachter kann es evtl. auch nicht klar ermitteln, weshalb es dann auf 50-50 raus laufen würde. Wurde das vor Gericht schon mal behandelt?
Hätte denn der eventuelle LKW eventuell rechtzeitig halten können wenn er nur mit 30 gefahren wäre?
Ich denke das Gegenteil könnte der Fahrer nicht beweisen.
Falls das die Aufforderung zu einer gütlichen Einigung sein sollte würde ich ablehnen.
vorab: Urteile gibt es wie Sand am Meer! Aber kaum für exakt den gleichen Sachverhalt. Und wie heißt es so schön: jeder Fall ist für sich zu betrachten und bewerten, es verbietet sich jede schematische Herangehensweise.
Also: selbst wenn es „passende“ Urteile gibt, sind diese lediglich eine Orientierung.
Deine Schilderung ist sehr dünn (tlw. nicht ganz verständlich, was den Ablauf betrifft) und wie oben gesagt kannst Du hier keine zutreffende Vorhersage erwarten… aber hier meine Gedanken dazu:
Nehmen wir an man steht hinter einer Kurve schräg in einer
Parklücke
Fährt Mr. X rückwärts oder vorwärts aus der Parklücke? Hat er eine Chance, den Lkw zu sehen (trotz Kurve)? Grundätzlich ist hier von einer Vorfahrtverletzung auszugehen, da er aus dem ruhenden Verkehr kommt.
und es rauscht ein LKW,bspw. nachweislich durch Tachoscheibe,
mit 65km/h rein obwohl nur 30km/h erlaubt sind.
Sieht nach großer Mithaftung aus… ggf. sogar alleinige Haftung in Anbetracht des eigenen Verkehrsverstoßes.
Jetzt würde er
behaupten das man rückwärts gefahren ist, was die Polizei dann
auch so aufnimmt. Gutachter kann es evtl. auch nicht klar
ermitteln
??? Das müste sich doch aus der Stellung der Fz. bzw. - falls vor Eintreffen der Pol. „verschoben“ - auch aus den Anstoßbereichen an den Fahrzeugen ergeben??!!
weshalb es dann auf 50-50 raus laufen würde. Wurde
das vor Gericht schon mal behandelt?
Ja, aber pauschal nicht zu beantworten, siehe oben.
Sieht nach großer Mithaftung aus… ggf. sogar alleinige
Haftung in Anbetracht des eigenen Verkehrsverstoßes.
Im überitzen gilt - Geschwindigkeitsbegrenzung oder peng - auch der Grundsatz, dass man innerhalb der halben Sichtweite (unübersichtliche Straße mit Gegenverkehr vorausgesotzen) anhalten können muss. Wenn die überhöhte Geschwindigkeit ursächlich dafür ist, dass der Lkw nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kam, tendiert die Angelegenheit noch mal stärker in obige Richtung.