Hallo,
seit 2010 kann man Krankenversicherungskosten ja voll absetzen. Geören dazu neben den Vesicherungsbeiträgen auch die 10 EU Pauschale je Quartal und die Eigenanteile, wenn welche zu Medizin und Arztleistungen zu zahlen sind?
Grüße
Carsten
Hallo,
seit 2010 kann man Krankenversicherungskosten ja voll absetzen. Geören dazu neben den Vesicherungsbeiträgen auch die 10 EU Pauschale je Quartal und die Eigenanteile, wenn welche zu Medizin und Arztleistungen zu zahlen sind?
Grüße
Carsten
Ja.
Ja.
Nein.
Ja.
Nein.
Hmh,
bei zwei so hilfreichen Antworten wüsste ich gern, ob jemand Quellen weiß, wo man das verbindlich nachlesen kann.
Grüße
Carsten
Hallo,
ja, weil diese Kosten -übrigens schon immer- im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähig sind.
nein, weil diese Kosten nicht voll wie die KV-Beiträge abzugsfähig sind.
kommt darauf an, weil bei diesen Kosten die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten sein muss, bevor sie sich auswirken.
Die zumutbare Eigenbelastung ist ein spezieller Prozentsatz abhängig vom Familienstand und der Kinderzahl vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Beispielsweise beträgt der Gesamtbetrag der Einkünfte 30.000 €.
Die zumutbare Belastung beträgt bei einem unverheirateten ohne Kinder dann 6% von 30.000 €.
Das wird man mit Praxisgebühren und Rezepten nicht überschreiten können, es ist aber zu beachten, dass hier alle Krankheitskosten zusammengefasst werden.
Gruß
Lawrence
Danke Lawrence!
Ich finde „nein“ trotzdem richtiger, denn das ist der Normalfall…
Gruß
Granini
Ja.
Nein.
Hmh,
bei zwei so hilfreichen
Antworten wüsste ich gern, ob
jemand Quellen weiß, wo man das verbindlich nachlesen kann.
Schönen Tag noch.
Grüße
Carsten
Hallo,
also die erste Antwort von Lawrence war schon die Richtige. Wurde ja auch noch mit einem Beispiel beschrieben.
Beiträge zur KV sind Sonderausgaben (Anlage VA) und Zuzahlungen in Apotheken oder zu ärtzlichen Leistungen oder auch Brillen sind außergewöhnliche Belastungen (Mantelbogen). Zweitere wirken sich aber erst aus wenn die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten ist.
LG
h69