Mehr Entgelt aufgrund eines Wettbewerbsverbotes?

Hallo,

wer hat Informationen bezüglich dem vertraglich vereinbarten nachträglichem Wettbewerbsverbot und hier, ob es üblich ist ein paar Protentpünktchen bei dem Jahresgehalt mehr herauszuschlagen.
Die Karenzentschädigung sollte diesen Nachteil zwar theoretisch aufheben, wirkt nach meinen Informationen aber nicht, wenn man trotz Wettbewerbsverbot bei dem nächten Arbeitgeberwechel 10 % mehr (ohne Wohnortwechsel bekommt)
Beispiel:
derzeitiges Einkommen 100.000 Euro mit Wettbewerbsverbot
Einkommen bei dem zukünftigen Arbeitgeber unter Berücksichtigung des Wettbewerbsverbotes 110.000 Euro, daraus folgt: es wird keine Karenzentschädigung gezahlt. Richtig?

Grüße Jörg

Hallo,

wer hat Informationen bezüglich dem vertraglich vereinbarten
nachträglichem Wettbewerbsverbot und hier, ob es üblich ist
ein paar Protentpünktchen bei dem Jahresgehalt mehr
herauszuschlagen.

M.W. ist es Sinn und Zweck eines Wettbewerbsverbots, dass du beim Wechsel deines AG nicht sofort bei dessen Konkurrenz anfängst - sondern erst nach einem Zeitraum von z.B. 3 Monaten. Für diesen Zeitraum erhältst du dann eine entsprechende Abfindung oder Sonderleistung.

Dass diese Sonderzahlung schon mit dem laufendem Gehalt geleistet wird und nicht erst im „Leistungsfall“ (=Kündigung), wäre mir neu (Halte ich persönlich auch nicht für rentabel).

Gruß
Falke