Mehr Entladestellen als im Transportauftrag

Hallo zusammen,

ich habe ein Transport angenommen der eine Ladestelle hatte und zwei Entladestellen. (Es hadelte sich um Gefahrgut.)
Mein Fahrer sollte ein Zeitfenster vorort mit dem Verlader einbuchen, welches ihm auch zugesagt wurde.
Morgens im Büro sah ich das die Auftraggeberin mich versucht hat zu erreichen, da das Zeitfenster nicht eingebucht war, haben dann ein späteres einbuchen können.
Nachdem mein Fahrer sich dann aufgeregt ei mir gemeldet hat er würde nun die dritte Entladestelle anfahren die mitten in Hannover sei und laut Laufzettel nun noch drei weitere anfahren müsse, hatte ich die Auftraggeberin kontaktiert, diese war jedoch nicht erreichar und die Personen die ich am Telefon hatte, fühlten sich nicht zuständig und gaben mir keine auskunft.
Ich sagte meinem Fahrer er solle alle ausladen dieser fuhr seine ganze Fahrzeit und schaffte es nicht den folgeauftrag zu laden. Statt dessen, schaffte er es zur 6. Entladestelle sich anzumelden, um morgens bei Arbeitsbeginn entladen zu lassen…
Als ich am kommenden Tag dann einen Zuständigen gefunden habe, allerdings nicht die Dame von der ich den Auftrag bekommen habe, sagte er nur ich hätte gewusst das es … ist und es normel bei den Entladungen sei, mehr als zwei Entladungen zu haben. Dann hat er mir rotzfrech aufgelegt als ich etwas lauter wurde.
Dann dachte ich mir, so geht das nicht, ..hab eine Frachterhöhung hingeschickt, sie haben sich fristgerecht gemeldet und diese abgelehnt. Ein Haftbarhalt und Standgeldforderung folgte dann von mir auf die Ablehnung, diese Forderungen lehnten sie auch ab, da mein Fahrer sich auf Pause stellen hat.
sooooo nun zu meiner Frage: was kann ich jetzt tun, unsere Versicherung einhaltet kein Rechtschutz für diese Art von Problem und ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht aufgeben möchte da dieses Unternehmen, wie ich gehört habe, oft solche Aufträge vergibt und die Frachtführer somit extrem linkt…
Über Hilfe würde ich mich echt freuen.

Hallo,
das klingt in der Tat etwas „hinterhältig“. Ohne den Vertrag (wenn es denn einen schriftlichen gibt??) oder den Auftrag zu kennen: Dem Frachtführer / Spediteur (oder weiss ich was) steht eine „angemessene Entlohnung“ zu.
Wenn nun ein Transport von A nach B für einen Preis X vereinbart wurde, später aber -auf Veranlassung des Auftraggebers oder dessen Beauftragte- der Transport von A nach B nach C nach D … erfolgte, muss das in der Vergütung berücksichtigt werden (nachvollziehbar kalkuliert!!).
Das jetzt nachträglich zu bekommen, ist sicherlich schwierig. Und wenn es sich um einen „Einmal-Kunden“ handelt, hat man als Spedi auch kaum eine Handhabe. Ob das juristisch geklärt werden sollte, kann (und darf) ich von hier aus nicht beurteilen, das ist aber immer mit erheblichem Risiko behaftet (Wenn der Lieferant sagt, es sei bekannt, dass immer an meherern Stellen geladen wird, dürfte es nicht einfach sein, das zu entkräften).
Besser wäre evtl. gewesen, der Fahrer / Sie hätte(n) sich bei Bekanntwerden der 5-6 zusätzlichen Ladestellen schriftlich vorab(!) die Kostenübernahme bestätigen lassen (mit ist klar, dass das in der Praxis oft fast unmöglich ist).
Also, mein Rat: Ärgern - und daraus lernen!! Ich denke nicht, dass es Sinn macht, dem schlechten nun auch noch gutes Geld hinterher zu werfen. Und vielleicht in „respektabler Form“ (keine üble Nachrede, oder so was) in geeigneten Medien (DVZ, Sped-Verein, etc.) auf das Theme hinweisen. Schreiben Sie doch mal das als fragenden Leserbrief an die DVZ.
Viel Glück +
mfG Meikell 56

Hallo Li La 8,

kann dir nur empfehlen, auch wenn’s Geld kosten wird, einen Anwalt einzuschalten.

Du kannst dich altenativ dazu im Handelsgesetzbuch, Abschnitt 4, §§ 407 - 475 (Frachtgeschäft), in den ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen), sowie den VBGL (Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer, schlau machen.

Für mich ist die Handlung deines Fahrers unklar. Ich weiß nicht, was du da für 'ne Nase auf’m Auto hattest.

Wenn mit dir eine Ladestelle, sowie zwei Entladestellen vereinbart worden sind, dann verstehe ich nicht, wieso dein Fahrer die Beladung nicht unterbrochen hat, als er bemerkte, daß mehr als zwei Empfänger verladen werden, bzw. verladen werden sollen.
Wenn er es erst bei der Aushändigung der Ladepapiere mitgeteilt bekommen, bzw. bemerkt hat, daß es mehr als zwei Entladestellen sind, warum ist er dann nicht beim Verlader auf dem Hof geblieben, hat mit der Unterzeichnung der Ladepapiere gewartet, und dich sofort informiert, damit du eine Entscheidung treffen kannst, ob unter den veränderten Voraussetzungen für dich die Durchführung des Transportes noch machbar ist.

Du hast dir mit der Ausführung des Transportes erstmal selbst „ins Knie geschossen“.
Im Prinzip kannst du aber die Mehrkosten für die anderen vier Entladestellen, sowie die Kosten für den Folgauftrag, bei dem Auftraggeber geltend machen (was du ja schon, wie du schreibst, erfolglos versucht hast).

Daher wirst du wohl um 'nen Anwalt nicht herum kommen, wenn du deine Mehrkosten erstattet haben möchtst.

Tip von mir: Trimme deinen Fahrer darauf, ordentlich zu checken, ob auch das stattfindet, was du mit Auftraggebern ausmachst.
Dazu sollest du aber dem Fahrer auch alles das, was er zu dem jeweiligen Auftrag wissen muß mitteilen.
Nur so kannst du solche „Reinfälle“ verhindern.

Ich wünsche dir Erfolg bei der Eintreibung deiner Kosten.

MfG DDWAE

Hallo,
und danke für die Antwort.
Es gibt einen Transportauftrag (schriftlich)der zwei Entladestellen beinhaltet.
Ich weiss auch, dass Formfreichet besteht, also es ist auch in mündlicherform zu einem Transportauftrag gekommen, aber selbst mündlich habe ich erst zu spät erfahren, dass es bei … wohl so üblich ist.

Naja werde mir das mit dem Leserbrief üerlegen und schauen, ob der Chef sich darauf einlässt, da er keine rechtlichen Schritte einleiten möchte.

Dennoch Danke :smile:

Hallo DDWAE,

leider ist der Anwalt gestrichen, denn mein Chef ist nicht so mutig, um sich zu streiten und meinte nur ich kann dem Auftraggeer die Rechnunge schicken und sollte er diese ablehnen, müssen wir es so annehmen…
Was heißt, wir sind eine der vielen Speditionen die es einfach so hinnehmen und selber die Kosten tragen.

Der Fahrer ist eigentlich immer recht fit, leider war dieser Vorfall nur durch schlechte Kommunikation zustande gekommen.

Aber für die Zukunft würde mich trotzdem interessieren, wie ich mich verhalte wenn:

Der Fahrer mich informiert, es sind mehr Entladestellen.

Ich erreiche den Auftraggeber nicht.

  1. Der Auftraggeber sagt ja es sind mehr Entladestellen

Besteht die Möglichkeit das der Fahrer stehen bleibt und auf die Entladung bei der Entladestelle zu bestehen!? Was ist wenn er dennoch nicht entladen wird?

Vielen Dank im Voraus für die Info!

Hallo Li La 8,

ihr müßt keinen Anwalt einschalten.
Macht dem Auftraggeber klar, das es laut ursprünglicher Vereinbarung eine Änderung während der Beladung von seiten des Auftraggebers gab, welche nicht mit euch vorher abgesprochen wurde.
Daher stellt das eine Änderung des Auftrages dar, dem (lt. HGB, BGB, ADSp.) beide Seiten zustimmen müssen, um einen geltenden Transportvertrag abzuschließen.
Da dies nicht geschah, habt ihr Anspruch auf Vergütung der Mehrleistung.

Zu deiner 1. Frage: Jeder Auftraggeber hat einen Bevollmächtigten, wenn der Auftraggeber selbst nicht erreichbar ist (mal abgesehen von 'nem kleinen Fuhrunternehmen, wo der Chef selbst mit fährt, und disponiert).
Wenn absolut niemand erreichbar ist, oder erreichbar sein will, dann wird die Beladung verweigert.
Wurde mit der Beladung bereits begonnen, sofort stoppen, und alles wieder abladen lassen.
Wenn die sich weigern, notfalls selbst wieder abladen.
Wenn das auch nicht geht, darauf hinweisen, daß zu deren lasten das Zeug irgendwo eingelagert wird, von der Rampe weg, Luke zu, und abgefahren.
Ich habe bis heute noch nicht erlebt, daß es einer darauf hat ankommen lassen.
Aber bitte immer alles mit Ruhe und Sachlichkeit denen erklären, damit die wissen, auf was die sich da einlassen (evtl. sogar schriftlich fixieren, dein Fahrer).

Zur 2. Frage: Dem Auftraggeber darlegen, daß der Auftrag dann entsprechend mehr kostet, und wenn er das ablehnt, der Auftrag von dir nicht angenommen werden kann.
Theoretisch ist das immer ganz einfach, praktisch sieht das alles ganz anders aus.
Da ist die Angst, von dem Kunden nie wieder einen Auftrag zu bekommen, usw..
Man muß eben nur die Courage haben zu sagen: „So! Und nicht weiter!“.
Denn nur so werden diese schwarzen Schafe auf Dauer keine Chance haben am Markt, und es kehrt wieder Seriösität in der Branche ein.

Lest euch die Transportgesetze ordentlich durch, und erklärt denen genau worauf ihr eure Forderung begründet.

Außerdem, eine Klage einzureichen bedarf es keines Anwaltes.
Den braucht man erst, wenn es komplizierter wird.

So, nun viel Erfolg

MfG DDWAE

Vielen, vielen Dank!!!

Werd mein bestes tun :smile:

Hallo Li La 8,

entschulduge die verspätete Antwort.
Also, Grundsätzlich hast Du das recht nicht von vornherein vereinbarte Leistunge separat in Rechnung zu stellen.
Wie sieht der ursprüngliche Frachtauftrag aus?
Eine Ladestelle und zwei Entladastellen zu Betrag X?
Wartezeiten, kann vom Transportunternehmer in Rechnung gestellt werden. Dazu gibt es auch mehr als genug Gerichtsurteile, die den Tranportunternehmer schützen.
Weiter, bei Ablieferhindernissen ist sofort die Weisung des Absenders einzuholen (das hast Du ja auch versucht) ist es nicht möglich, sollte zum wohle der Ware entschieden werden und das hast Du ja auch getan.
Also ist der Mehraufwand auch abzugelten. Wo kam denn auf einmal der Laufzettel her? Bis zur endgültigen Auslieferung des GGutes ist immer noch der Absender Verfügungsberechtigt. Ich würde die Forderung auf jedenfall aufrecht erhalten und auch in Rechnung stellen. Nur die Weigerung oder zurück Weisung hemmt nicht die Forderung.
Gruß
Bigdad1402

Hallo bigdadd1402,

Kein Problem, bin ja trotzdem weiter an der Sache dran :wink:

Ja, im Frachtvertrag waren lediglich 2 Entladestellen. Von dem Laufzettel habe ich leider erst zu spät erfahren.

Leider geht es etwas schleppend voran, da ich ja auch Überzeugungsarbeit bei meinem Chef leisten muss.

Also momentan ist der Stand, Sie haben sich auf die Rechnung nicht geäußert.

Da ich die letzten zwei Wochen Urlaub hatte ,habe ich mich zu Hause vorbereitet und das HGB / ADSp studiert…
der Chef möchte sich jetzt selber mit denen in Verbindung setzten und ein letztes mal versuchen es untereinander zu klären,lenken sie erneut nicht ein wird die Sache an unseren Rechtsanwalt abgegeben.

Ich möchte allen danken die mir hier Ratschläge gegeben haben. Dadurch hab ich mehr Informationen gehabt, mich nochmal mit dem HGB und den ADSp beschäftigt und somit auch meinem Chef überzeugen können.

Finde es schade, dass in solchen Foren selten das Ergebnis zu lesen ist, daher werde ich natürlich kurze Rückmeldung über den Verlauf bzw das Ergebnis geben.

Lieben Gruß lila