Mehr Gehalt bei Befristung

Hallo,

wenn jemand innerhalb eines Unternehmens seine Stelle wechselt und damit freiwillig von einem unbefristeten in ein auf 2 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis wechselt: Wie viel mehr Gehalt kann er für diesen Nachteil üblicherweise erwarten? Branche: Banken.

Vielen Dank, Tychi

wenn jemand innerhalb eines Unternehmens seine Stelle wechselt
und damit freiwillig von einem unbefristeten in ein auf 2
Jahre befristetes Arbeitsverhältnis wechselt:

Dann muss derjenige entweder von allen guten Geistern verlassen sein oder andere sehr gewichtige Ziele verfolgen.

Wie viel mehr Gehalt kann er für diesen Nachteil üblicherweise erwarten?

Nichts. Der Vertrag läuft auf 2 Jahre und ist auf diese Zeit fest zu bezahlen. Auch wenn der MA früher geht. Also so wie beim Arcandor-Chef.

wenn jemand innerhalb eines Unternehmens seine Stelle wechselt
und damit freiwillig von einem unbefristeten in ein auf 2
Jahre befristetes Arbeitsverhältnis wechselt:

Dann muss derjenige entweder von allen guten Geistern
verlassen sein oder andere sehr gewichtige Ziele verfolgen.

Wieso? Nimm an, dass die neue Stelle inhaltlich viel interessanter ist und zwei Jahre ohnehin der Planungshorizont bis zu einem neuen Job in einem anderen Unternehmen ist.

Wie viel mehr Gehalt kann er für diesen Nachteil üblicherweise erwarten?

Nichts. Der Vertrag läuft auf 2 Jahre und ist auf diese Zeit
fest zu bezahlen. Auch wenn der MA früher geht. Also so wie
beim Arcandor-Chef.

Warum nichts? Ohne Gehaltsaufschlag, kein Wechsel. So einfach ist das. Irgendeine Belohnung muss das Unternehmen doch anbieten, wenn der AN ohne Not eine Befristung in Kauf nimmt.

Tychi

wenn jemand innerhalb eines Unternehmens seine Stelle wechselt
und damit freiwillig von einem unbefristeten in ein auf 2
Jahre befristetes Arbeitsverhältnis wechselt:

Dann muss derjenige entweder von allen guten Geistern
verlassen sein oder andere sehr gewichtige Ziele verfolgen.

Wieso? Nimm an, dass die neue Stelle inhaltlich viel
interessanter ist und zwei Jahre ohnehin der Planungshorizont
bis zu einem neuen Job in einem anderen Unternehmen ist.

Wenn es innerhalb des Unternehmens ist, kann das Unternehmen die Person, mit Zustimmung falls erforderlich, einfach umsetzen. Und das wars. Warum soll das Unternehmen scharf drauf sein, diesen MA unbedingt aus der Unbefristung heraus zu bringen? Das solltest du dich mal fragen. Kennt du den Begriff des „Wegbeförderns“? Wahrscheinlich nicht.
Mann will den MA loswerden, das ist es! Also bietet man ihm seinen Traumjob und sagt aber…

Wie viel mehr Gehalt kann er für diesen Nachteil üblicherweise erwarten?

Nichts. Der Vertrag läuft auf 2 Jahre und ist auf diese Zeit
fest zu bezahlen. Auch wenn der MA früher geht. Also so wie
beim Arcandor-Chef.

Warum nichts? Ohne Gehaltsaufschlag, kein Wechsel. So einfach
ist das. Irgendeine Belohnung muss das Unternehmen doch
anbieten, wenn der AN ohne Not eine Befristung in Kauf nimmt.

Ja. Deshalb habe ich doch gesagt 2 Jahre Festebezahlung. Dann geht der MA nach einem Jahr und nimmt die Kohle mit. Solltre doch reichen, sich in einem Jahr einen neuen Job zu suchen und 1-Jahr Extra-Kohle mitnehmen, wenn man eh auf der Abschussliste steht.

wenn jemand innerhalb eines Unternehmens seine Stelle wechselt
und damit freiwillig von einem unbefristeten in ein auf 2
Jahre befristetes Arbeitsverhältnis wechselt:

Dann muss derjenige entweder von allen guten Geistern
verlassen sein oder andere sehr gewichtige Ziele verfolgen.

Wieso? Nimm an, dass die neue Stelle inhaltlich viel
interessanter ist und zwei Jahre ohnehin der Planungshorizont
bis zu einem neuen Job in einem anderen Unternehmen ist.

Wenn es innerhalb des Unternehmens ist, kann das Unternehmen
die Person, mit Zustimmung falls erforderlich, einfach
umsetzen. Und das wars. Warum soll das Unternehmen scharf
drauf sein, diesen MA unbedingt aus der Unbefristung heraus zu
bringen? Das solltest du dich mal fragen. Kennt du den Begriff
des „Wegbeförderns“? Wahrscheinlich nicht.

Doch doch. Nimm aber einfach mal als gegeben an, dass dies alles schon seine Richtigkeit hat, dass es gar nichts Hintergründiges zu verstehen gibt und dass dies eine klar kommunizierte Maßnahme zum Personalabbau ist.

Mann will den MA loswerden, das ist es! Also bietet man ihm
seinen Traumjob und sagt aber…

Wie viel mehr Gehalt kann er für diesen Nachteil üblicherweise erwarten?

Nichts. Der Vertrag läuft auf 2 Jahre und ist auf diese Zeit
fest zu bezahlen. Auch wenn der MA früher geht. Also so wie
beim Arcandor-Chef.

Warum nichts? Ohne Gehaltsaufschlag, kein Wechsel. So einfach
ist das. Irgendeine Belohnung muss das Unternehmen doch
anbieten, wenn der AN ohne Not eine Befristung in Kauf nimmt.

Ja. Deshalb habe ich doch gesagt 2 Jahre Festebezahlung. Dann
geht der MA nach einem Jahr und nimmt die Kohle mit. Solltre
doch reichen, sich in einem Jahr einen neuen Job zu suchen und
1-Jahr Extra-Kohle mitnehmen, wenn man eh auf der
Abschussliste steht.

Wenn das so geht, in Ordnung. Aber ich kann mir vorstellen, dass das Gehalt nur für die Monate gezahlt wird, die der MA auch arbeitet.

Tychi

Der Vertrag läuft auf 2 Jahre und ist auf diese Zeit fest zu bezahlen. Auch wenn der MA früher geht.

Ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag kann zwar gemäß §30 Abs 5 TV-L mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden. Aber von einem Anspruch auf das Gehalt für die restliche Vertragsdauer bei Kündigung durch den AN habe ich noch nie was gehört.

Es sei denn, dass das vertraglich vereinbart wird. Das war die Empfehlung. Ähnlich wie bei Vorständen, 5-Jahres-Vertrag = 5 Jahre Kohle, auch wenn svorher endet.
So wie es aussieht soll der MA im Fragefall „ausgesondert“ werden. Da soll er lieber den goldenen Handschlag nehmen.

Doch doch. Nimm aber einfach mal als gegeben an, dass dies
alles schon seine Richtigkeit hat, dass es gar nichts
Hintergründiges zu verstehen gibt und dass dies eine klar
kommunizierte Maßnahme zum Personalabbau ist.

Na dann ist doch alles klar. Der MA soll ausgesondert werden. Also entweder geht er gleich, nimmt ne Abfindung und hats hinter sich. Oder die Variante mit 2-Jahres-Vertrag, a) feste Zeit = feste Kohle auch wenn vorher beendet wird, oder b) einen Aufschlag zum Gehalt.
Aber der müsste schon beträchtlich sein, um alles auszugleichen und daher eher unrealistisch. Oder zahlen die 50% drauf; und denk aml an die Steuer entgegen der Abfindungssteuer. Andernfalls bringt das enorme Gehalt mächtig Pluspunkte beim anschließenden ALG1, wenns dazu kommt.
Also schwierige Entscheidung. Das muss genau an Hand er Zahlen mal durchgerechnet werden. Auch ist unklar, wie weiter der MA, wenn ers nicht macht durch den Sozialplan geschützt ist usw. Alles unbekannte faktoren.

Wenn das so geht, in Ordnung. Aber ich kann mir vorstellen,
dass das Gehalt nur für die Monate gezahlt wird, die der MA
auch arbeitet.

Alles ist möglich, wenns vereinbart wird. Auch der Arcandor-Chef bekommt seine Kohle für 5 jahre obwohl er nur 6 Mon. gearbeitet hat.

Hi!

Ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag kann zwar gemäß
§30 Abs 5 TV-L mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines
Kalendermonats gekündigt werden.

Und wie kommst Du darauf, dass dieser hier Anwendung findet?

Gruß
Guido

Hi!

Doch doch. Nimm aber einfach mal als gegeben an, dass dies
alles schon seine Richtigkeit hat, dass es gar nichts
Hintergründiges zu verstehen gibt und dass dies eine klar
kommunizierte Maßnahme zum Personalabbau ist.

Lass Dir bitte nicht erzählen, dass man einfach so versetzt werden kann!
Wenn es vertraglich nicht vereinbart ist, geht das schlicht nicht.

Es ist auch (gerade beim Thema Abbau) völlig unwahrscheinlich, dass Geld für einen längeren Zeitraum gezahlt wird, als auf der anderen Seite Arbeitsleistung erbracht wird.
Warum sollte man das machen?

Was ich jetzt noch nicht so ganz verstnaden habe:
Ist nur die Stelle (also die Position) auf 2 Jahre befristet, oder endet das Arbeitsverhätnis dann voraussichtlich?

Aus einem unbefristeten Vertrag einen befristeten zu machen ist nicht ganz so einfach…

Was würde denn passieren, wenn der MA nicht auf die andere Stelle wechselt?

VG
Guido

Hi Guido

Doch doch. Nimm aber einfach mal als gegeben an, dass dies
alles schon seine Richtigkeit hat, dass es gar nichts
Hintergründiges zu verstehen gibt und dass dies eine klar
kommunizierte Maßnahme zum Personalabbau ist.

Lass Dir bitte nicht erzählen, dass man einfach so versetzt
werden kann!
Wenn es vertraglich nicht vereinbart ist, geht das schlicht
nicht.

Man erzählt mir hier nichts. Es gab eine interne Stellenausschreibung, auf die ich mich beworben habe. Die neue Stelle ist auf 2 Jahre befristet, d.h. die Funktion wird dann nicht mehr benötigt werden. Ich muss nicht wechseln. Es ist meine freie Wahl. Wenn ich nicht wechsle, dann arbeite ich in meiner alten Position unbefristet weiter. Um nochmal auf meine Frage zurückzukommen, die jetzt in der Diskussion um Vermutungen über die Hintergründe untergegangen ist: Welchen Gehaltszuschlag kann ich fordern, wenn ich mich bereit erkläre, die befristete Stelle anzunehmen?

Viele Grüße, Tychi